Guten Tag Zusammen
Nachdem wir das Projekt Einfamilienhaus leider aufgeben mussten, haben wir uns für den Kauf einer Eigentumswohnung entschieden. Wir freuen uns riesig! Ich hoffe ich kann trotzdem in dieses "Haus-"Forum schreiben ;-)
Der Verkäufer möchte gerne das Kaufdatum per Dezember 2021 festlegen, da er am 1.12. eine neue Wohnung bezieht. Für uns ist es ein etwas grösserer "Move": wir ziehen vom Kanton Zürich in den Kanton St. Gallen.
Wir leben momentan in einer Mietwohnung. Wegen des etwas grösseren Umzugs und entsprechendem Organisationsaufwand (Kita, etc.) werden wir es etwas langsamer angehen lassen und fahrern wohl 3 Monate "doppelspurig", sprich der geplante Einzugstermin unsererseits ist März 2022. Schliesslich sollte es ja der letzte Umzug sein ;-)
Eine Frage die wir uns stellen, wie machen wir das Steuer- und Gemeinderegistrations-technisch? Bei einer Mietwohnung ist man ja automatisch bei der neuen Gemeinde angemeldet beim der Wohnungsübergabe.
Ich sehe folgende 2 Varianten:
a) Eigentumswohnungswohnung Dezember 2021 kaufen, Mietwohnung bis März 2022 behalten. Anmeldung in neue Gemeinde: Dezember 2021.
-> Das bedeutet auch, dass die Steuererklärung 2021 an die neue Gemeinde muss. Handeln wir uns so nicht Nachteile ein? Ich nehme zwar an, dass der Eigenmietwert pro-Rata gerechnet wird (also nur noch die paar Tage im Dezember), oder sehe ich das falsch?
b) Eigentumswohnungswohnung Dezember 2021 kaufen, Mietwohnung bis März 2022 behalten. Anmeldung in neue Gemeinde: März 2022. -> Steuererklärung 2021 an "alte" Gemeinde.
-> Das bedeutet, dass die Steuererklärung 2021 an die alte Gemeinde geht. Wie muss ich denn die Eigentums-Wohnung deklarieren? Als Ferienwohnung, resp. unbewohntes Eigentum?
Hat man in einer solchen Situation überhaupt eine Wahl? Für Tips oder Erfahrungen Eurerseits wäre ich sehr dankbar.
Besten Dank und Gruss
T
Nachdem wir das Projekt Einfamilienhaus leider aufgeben mussten, haben wir uns für den Kauf einer Eigentumswohnung entschieden. Wir freuen uns riesig! Ich hoffe ich kann trotzdem in dieses "Haus-"Forum schreiben ;-)
Der Verkäufer möchte gerne das Kaufdatum per Dezember 2021 festlegen, da er am 1.12. eine neue Wohnung bezieht. Für uns ist es ein etwas grösserer "Move": wir ziehen vom Kanton Zürich in den Kanton St. Gallen.
Wir leben momentan in einer Mietwohnung. Wegen des etwas grösseren Umzugs und entsprechendem Organisationsaufwand (Kita, etc.) werden wir es etwas langsamer angehen lassen und fahrern wohl 3 Monate "doppelspurig", sprich der geplante Einzugstermin unsererseits ist März 2022. Schliesslich sollte es ja der letzte Umzug sein ;-)
Eine Frage die wir uns stellen, wie machen wir das Steuer- und Gemeinderegistrations-technisch? Bei einer Mietwohnung ist man ja automatisch bei der neuen Gemeinde angemeldet beim der Wohnungsübergabe.
Ich sehe folgende 2 Varianten:
a) Eigentumswohnungswohnung Dezember 2021 kaufen, Mietwohnung bis März 2022 behalten. Anmeldung in neue Gemeinde: Dezember 2021.
-> Das bedeutet auch, dass die Steuererklärung 2021 an die neue Gemeinde muss. Handeln wir uns so nicht Nachteile ein? Ich nehme zwar an, dass der Eigenmietwert pro-Rata gerechnet wird (also nur noch die paar Tage im Dezember), oder sehe ich das falsch?
b) Eigentumswohnungswohnung Dezember 2021 kaufen, Mietwohnung bis März 2022 behalten. Anmeldung in neue Gemeinde: März 2022. -> Steuererklärung 2021 an "alte" Gemeinde.
-> Das bedeutet, dass die Steuererklärung 2021 an die alte Gemeinde geht. Wie muss ich denn die Eigentums-Wohnung deklarieren? Als Ferienwohnung, resp. unbewohntes Eigentum?
Hat man in einer solchen Situation überhaupt eine Wahl? Für Tips oder Erfahrungen Eurerseits wäre ich sehr dankbar.
Besten Dank und Gruss
T