Kauf einer bestehenden Immobilie, Achtung bei der Gebäudeversicherung

sombrero

Mitglied
16. Dez. 2009
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Hallo zusammen

Wir haben letzte Woche eine Immobilie gekauft. Die bestehende Gebäudeversicherung für Gebäude- und Wasserschäden war noch vom Vorbesitzer gedeckt (bezahlt bis Ende Oktober).

Achtung:

Wer nach Verschreibung die Kündigungsfrist von 14 Tagen verstreichen lässt, hat keine Möglichkeit mehr, die Versicherung des Vorbesitzers zu kündigen. Bei einer Hausverschreibung hat man immerhalb 14 Tage Zeit dies zu tun. "Verschwitzt" man das, läuft die Versicherung des Vorbesitzers weiter und man hat nur im Rahmen der allg. Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, die Versicherung zu künden...

Dies als Info. Wussten wir auch nicht, wir haben es aber noch frühzeitig gemerkt.

 
Lieber Sombrero

Dies sollte eigentlich im Kaufvertrag, welcher Du ja sicher vörgängig vom Notariat erhalten hast, stehen!

Hasta la vista, Urs

 
Neu sind es übrigens 30 Tage ab Eigentumsübergang (das heisst ab Grundbucheintrag, nicht ab Verurkundungsdatum). Die Versicherung ihrerseits hat 14 Tage Zeit zu kündigen.

Dies gilt nicht für die Grundversicherung, welche beidseitig unkündbar ist.

Es ist, wie von Herrn Tischhauser korrekt angemerkt, die Aufklärungspflicht des Notars, die Käufer darauf hinzuweisen.

 
Neu sind es übrigens 30 Tage ab Eigentumsübergang (das heisst ab Grundbucheintrag, nicht ab Verurkundungsdatum). Die Versicherung ihrerseits hat 14 Tage Zeit zu kündigen.

Dies gilt nicht für die Grundversicherung, welche beidseitig unkündbar ist.

Es ist, wie von Herrn Tischhauser korrekt angemerkt, die Aufklärungspflicht des Notars, die Käufer darauf hinzuweisen.
Sehe ich das richtig, dass ihr hier von einer Versicherung redet welche bei mir (Kanton BL) eh obligatorisch und nur bei der BGV möglich ist und eine Kündigung somit eh nicht möglich?

 
Hallo makrthekaiser

Das ist korrekt, in den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung eh obligatorisch und von demher ja auch nicht kündbar. Einzig eventuelle Ergänzungen bei privaten Anbietern zu weiteren Risiken, die durch die kantonale Versicherung nicht gedeckt sind, sollten in Betracht gezogen werden. Z. Bsp. Wasserschäden, Erdbebenrisiko etc. Aber die werden ja eh durch en jeweiligen Besitzer abgeschlossen.

 

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