Kauf einer Privatstrasse?

sombrero

Mitglied
16. Dez. 2009
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Hallo zusammen

Uns wurde eine Privatstrasse zum Kauf angeboten. Es betrifft eine Strasse, welche zu drei Häusern führt. Diese Strasse gehörte einst zu einer Fabrik, welche abgerissen wurde und durch neue Mehrfamilienhäuser ersetzt wurde. Die Strasse gehört noch dem einstigen Besitzer der Fabrik, weiters hat er kein Land mehr. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich Mehrfamilienhäuser, diese haben jedoch kein Wegrecht. Es eine Strasse  mit Fahrverbot, jedoch die Anwohner dürfen fahren. Rechts und links der Strasse ist Mehrfamilienhaus-Zone. Die Strasse hat ingesamt 210 m2.

Frage: was zahlt man für eine Strasse? Gibt es Richtlinien oder eine Formel, wie man den Wert errechnet?

Weil die Strasse zum Verkauf steht, wäre es für uns 3 Anstösser logisch, diese zu kaufen. Denn, wenn wir sie nicht kaufen, kauft sie bestimmt irgendwann die Liegenschaftenverwaltung, welche gleich gegenüber die Liegenschaft besitzt (welche immer zu wenig Besucherparkplätze hat)...

Vielen Dank für Eure Inputs!

Grüsse von Sombrero

 
Hallo Sombrero

Ich würde schauen, ob die Gemeinde die Strasse übernehmen würde. Mit einer Strasse hat man nur Unterhalt wie Schneeräumung etc..

Gruss

 
Lieber Sombrero

Es stellt sich die Frage, ob die Ausnützung auf der Strassenparzelle mit Euren Parzellen genutzt werden kann. Wenn ja, dann sollte1/2 bis 2/3 des ortsüblichen Landpreises angemessen sein. Also wenn 300 Fr./m2 normal ist dürfte ein Preis von 150 - 200 Fr./m2 fair sein. Ansonsten ist die Strasse eigentlich nichts wert. Sie kostet den Besitzer nur Geld. Er sollte froh sein, wenn er sie dann loswerden kann.

Schönes Weekend, Urs

 
Vielen Dank für Eure Antworten. Mittlerweile hat der Verkäufer einen Preis geannt und wir haben nicht lange nachgedacht: CHF 15'000.-- für die 210 m2 Strasse in einer Gemeinde, in der das Baulaund zu CHF 500.-- aufwärts bezahlt wird. Das ist wirklich ein sehr fairer Preis.

Weiss jemand eventuell wie das ist mit der Haftung, falls z.B. im Winter einmal jemand hinfällt und sich etwas bricht? Den Schnee wegmachen tun wir jetzt ja schon, aber man kann ja nicht gleich Schneeschippen wenn 5mm Schnee liegen, oder wie sehr Ihr dies? Muss man eine Tafel aufstellen "Privatstrasse, keine Haftung etc."?

 
Lieber Sombrero

Grundsätzlich haftet der Grundeigentümer immer. Nennt sich Grundeigentümerhaftung. Das hast Du nur weg, wenn Du ein Betretungsverbot hinstellst (ein richterliches, die Tafel alleine nützt nix) und mit allen Nutzern vertraglich festhältst, dass jeder selber für den Unterhalt schaut.

Haba

 
- Wem dient die Strasse?

Ist es die einzige Zufahrt zu fremden Gebäuden ohne dafür eingetragene Dienstbarkeit, dann kann man das nicht so einfach abklemmen (Notweg usw., in der Praxis und im Streitfall kompliziert und unerfreulich).

- Ist die Strasse eine eigene Parzelle? Falls ja, muss möglicherweise zuerst die eigenen Parzelle damit vereinigt werden, bevor die AZ angerechnet werden kann.

-Wenn die MFH auf der anderen Seite kein Wegrecht haben, darf zwar theoretisch niemand von dort den Weg benutzen. Durchsetzbar ist das aber nur schlecht, wenn es baulich nicht klar erkennbar abgegrenzt ist und die Benutzung schon üblich geworden ist. Falls Euch daraus keine Belästigung entsteht, die Eigentümer dieser Häuser mit ins Boot nehmen - Kosten und Unterhaltsaufwand werden auf mehr Parteien verteilt.

- Das leidige Parkplatzproblem gleich zu Beginn mit Vertrag oder besser Dienstbarkeit im Grundbuch regeln (wer darf wo). Am besten mit erkennbaren und bezeichneten Parkfeldern. Nicht geregelte Parkplätze sind eine zuverlässige Quelle von Nachbarschaftsstreit (Miteigentümer überwintert sein Wohnmobil ohne Nummer dort, usw.) Mit den Leuten, die zu Beginn dort waren, geht es meistens gut, aber wenn einer seine Hütte verkauft und der neue Besitzer vor einer gewissen, leider nicht seltenene Sorte ist, fängt es an.

-Das mit der Haftpflicht des Grundeigentümers stimmt zwar, aber den Verunfallten trifft ein erhebliches oder auch alleiniges Eigenverschulden, wenn er sein Verhalten nicht den tatsächlichen Verhältnissen angepasst hat. Man darf also nicht nach Eisregen auf Kosten der Grundeigentümer sein altes Auto zu Schrott fahren. Dass man tiefe Schlaglöcher verfüllt und keine Gräben unabgeschrankt offen lässt, ist selbstverständlich. Insofern ist die Haftung ein geringes Risiko. Man kann das in die Gebäudeversicherung mit aufnehmen, der Prämienzuschlag ist klein und die Versicherung leistet in ihrem Interesse Rechtsbeihilfe, indem sie ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt.

 
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Vielen Dank für Eure Antworten. Ging etwas länger, bis ich mich hier wieder zu Wort melde.

Den Vorvertrag haben wir mit dem Grundeigentümer in Auftrag gegeben beim Grundbuchamt. Dort hat  man uns noch eine "Personaldienstbarkeit" ausgedruckt und mitgegeben. Es ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde, die dort eigentlich anteilsmässig für den Unterhalt der Strasse zuständig ist. So wie ich aus den Unterlagen herauslese, bestand damals ein dringliches Fuss- und Radwegrecht seitens der Gemeinde.

Sieht man eventuell hier mehr heraus, wer allenfalls haftbar ist?

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Gemäss ZGB ist der Berechtigte Unterhaltspflichtig.

Wenn schon eine Dienstbarkeit besteht, würde ich den Weg der Gemeinde übertragen, unentgeltlich.

Hat nur Vorteile.

Einziger Punkt: Ausnützungsziffern angrenzender Parzellen beachten.

 
Die Strasse der Gemeinde übertragen, wäre die einfachste und wohl günstigste Variante für den Moment. Nur ist es so, dass extrem gebaut wurde in den letzen Jahren und gegenüber den Anstössern der Strasse sind Mehrfamilienhäuser entstanden, die ein Problem mit den Besucherparkplätzen haben, sprich die haben zu wenig.

Wir haben etwas Bedenken, dass auf einmal die Immobilienverwaltung dieser Blocks die Strasse kauft und zugunsten der Wohnblocks dann Parkplätze baut. Jetzt ist alles schön ruhig, nur ein paar Fussgänger und Velofahrer nutzen den Weg. Wir möchten in erster Linie, dass es so bleibt wie es ist. Kein weiterer Verkehr. Vom Kanton aus bestünde die Möglichkeit, dass man die Strasse für den öffentlichen Verkehr zugänglich machen könnte, da man unten wegfahren kann (es ist keine Sackgasse, sondern durchgehend). Wäre es eine Sackgasse, wärs kein Thema. Wenn die Strasse die Gemeinde übernehmen würde, besteht keine Garantie, dass es so bleibt wie es ist. Daher unser Entscheid, diese zu kaufen und die Frage nach der Haftung im Schadenfalle.

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