Kauf gemäss Baubeschrieb

petaer

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25. Sep. 2016
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Hallo zusammen,

Wir haben uns im Jahr 2013 eine Ferienwohnung als Stockwerkseigentum gekauft. Wir haben die Wohnung gemäss Baubeschrieb gekauft. Das Gebäude wurde im Jahr 2014 fertiggestellt, im Dezember 2014 haben wir die Wohnung übernommen.

Gemäss Baubeschrieb sollte in dem Gebäude ein Fitness - und Wellnessraum mit Sauna, Ruheraum und Whirlpool eingerichtet werden. Da laut Kaufvertrag der Baubeschrieb integraler Vertragsbestandteil ist (der von der Verkäuferschaft und Käuferschaft mitunterzeichnet wurde), war für uns klar, dass der Firness- und Wellnessraum Teil des Kaufpreises sein würde.

Nach der Vertragsunterzeichnung wurde uns mitgeteilt, dass gemäss Stockwerksgründungsvertrag das benachbarte Hotel ein Sonderrecht auf den Fitness/Wellnessraum hat. Das Hotel benutzt den Raum nun für seine Gäste und wir dürfen den Raum gegen Entgeld (Touristenpreise) benutzen. Obwohl das Hotel in der Tat gemäss Stockwerksgründungsvertrag ein Sonderrecht auf den Raum hat (was wir schlicht übersehen hatten), fragen wir uns, ob es nicht selbstvertändlich sein sollte, bei einer potentiell kaufentscheidenden Einrichtung wie einen Ftnesss/Wellnessraum die Besitz- und Benutzungsverhältnisse klar im Kaufvertrag zu darzulegen.

Für eure Meinung wäre ich dankbar.

Beste Grüsse!

petaer

 
Hallo petaer

Stand denn in den Kaufunterlagen irgend etwas über eine kostenlose Nutzung für die jeweiligen Stockwerkseigentümer?

 
Hallo petaer

Stand denn in den Kaufunterlagen irgend etwas über eine kostenlose Nutzung für die jeweiligen Stockwerkseigentümer?


Hallo Pfälzer,

Nein, die Nutzungsbedingungen wurden weder im Kaufvertag noch im Gründungsvertrag definiert. D.h. es wurde nicht ausdrücklich gesagt, dass wir die Anlage kostenlos (bzw. zum Selbstkostenpreis) nutzen können. Es wurde allerdings auch nicht gesagt, dass die Anlage von den Hotelgästen benutzt werden darf (die somit Zutritt zu unserem Gebäude erhalten und die Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. den Aufzug nutzen können).

Viele Grüsse,

petaer

 
Beteiligt sich das Hotel wenigstens an den Servide Kosten für Aufzug und andere Gemeinschaftseinrichtungen?

 
Hallo Pfälzer,

Nein, die Nutzungsbedingungen wurden weder im Kaufvertag noch im Gründungsvertrag definiert.    Es wurde allerdings auch nicht gesagt, dass die Anlage von den Hotelgästen benutzt werden darf

Viele Grüsse,

petaer
Hallo petaer

Wenn dem so ist, sehe ich als "Nicht-Jurist" auch keine wirkliche Abhilfe. Bei Ferienwohnungen wird leider sehr oft alles am Ort, oder in der Nähe, äusserst positiv geschildert und dargestellt..  eben als Verkaufsfördernde Massnahmen gerne benutzt um willige Käufer zur Unterschrift zu bewegen. Letztlich ist es so, dass das was nicht auch "geschrieben" steht, nicht geschuldet ist!

Wie sehen es denn die anderen Eigentümer? Ebenfalls negativ? Falls ja, falls es andere, mündliche Zusagen (wobei die eben in aller Regel, falls nicht schriftlich bestätigt, nicht gelten) gab, investiere ggf. einige Franken in ein Gespräch mit einem Anwalt. Falls sich mehrere Eigentümer beteiligen, wäre die Einzelsumme ja sehr überschaubar.

Es ist immer das Problemchen wenn man als Laie, ohne fachliche Begleitung, solche Objekte ab Plan erwirbt. Man hat vom Verkäufer viel gehört, viel Prospekte gesichtet/gelsen.... und glaubt letztlich alles bedacht und geprüft zu haben. Aber eben das was nicht erwähnt wurde, nicht vertraglich aufgenommen wurde, das wird am Ende auch fehlen oder in ggf. anderer Variante erstellt werden.

 
Hallo petaer

Wenn dem so ist, sehe ich als "Nicht-Jurist" auch keine wirkliche Abhilfe. Bei Ferienwohnungen wird leider sehr oft alles am Ort, oder in der Nähe, äusserst positiv geschildert und dargestellt..  eben als Verkaufsfördernde Massnahmen gerne benutzt um willige Käufer zur Unterschrift zu bewegen. Letztlich ist es so, dass das was nicht auch "geschrieben" steht, nicht geschuldet ist!

Wie sehen es denn die anderen Eigentümer? Ebenfalls negativ? Falls ja, falls es andere, mündliche Zusagen (wobei die eben in aller Regel, falls nicht schriftlich bestätigt, nicht gelten) gab, investiere ggf. einige Franken in ein Gespräch mit einem Anwalt. Falls sich mehrere Eigentümer beteiligen, wäre die Einzelsumme ja sehr überschaubar.

Es ist immer das Problemchen wenn man als Laie, ohne fachliche Begleitung, solche Objekte ab Plan erwirbt. Man hat vom Verkäufer viel gehört, viel Prospekte gesichtet/gelsen.... und glaubt letztlich alles bedacht und geprüft zu haben. Aber eben das was nicht erwähnt wurde, nicht vertraglich aufgenommen wurde, das wird am Ende auch fehlen oder in ggf. anderer Variante erstellt werden.
Hallo Pfälzer,

Danke für Ihre Meinung! Auch andere Eigentümer waren überrascht, als sie erfuhren, dass die Anlage nicht im Kaufpreis enthalten war. Ich werde mal anfragen, ob Interesse an einer juristischen Prüfung besteht. Die Stimmung im Haus ist allgemein recht gut - ich vermute daher, dass es wohl nicht viel Interesse geben wird. Bei uns ist es etwas anders, da wir, neben dieser Geschichte, noch anderen Aerger mit der Wohnung hatten, wobei der Verkäufer bzw. der Bauleiter kein gutes Bild abgegeben haben ...

Viele Grüsse,

petaer

 
Hallo petaer

Dann wünsche ich den passenden Erfolg.

Wenn wir bei den "anderen Problemen mit der Wohnung" helfen können, werden wir das gerne versuchen...  dazu haben wir ja das Forum "Baumängel...."

 

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