Hallo zusammen,
Wir haben uns im Jahr 2013 eine Ferienwohnung als Stockwerkseigentum gekauft. Wir haben die Wohnung gemäss Baubeschrieb gekauft. Das Gebäude wurde im Jahr 2014 fertiggestellt, im Dezember 2014 haben wir die Wohnung übernommen.
Gemäss Baubeschrieb sollte in dem Gebäude ein Fitness - und Wellnessraum mit Sauna, Ruheraum und Whirlpool eingerichtet werden. Da laut Kaufvertrag der Baubeschrieb integraler Vertragsbestandteil ist (der von der Verkäuferschaft und Käuferschaft mitunterzeichnet wurde), war für uns klar, dass der Firness- und Wellnessraum Teil des Kaufpreises sein würde.
Nach der Vertragsunterzeichnung wurde uns mitgeteilt, dass gemäss Stockwerksgründungsvertrag das benachbarte Hotel ein Sonderrecht auf den Fitness/Wellnessraum hat. Das Hotel benutzt den Raum nun für seine Gäste und wir dürfen den Raum gegen Entgeld (Touristenpreise) benutzen. Obwohl das Hotel in der Tat gemäss Stockwerksgründungsvertrag ein Sonderrecht auf den Raum hat (was wir schlicht übersehen hatten), fragen wir uns, ob es nicht selbstvertändlich sein sollte, bei einer potentiell kaufentscheidenden Einrichtung wie einen Ftnesss/Wellnessraum die Besitz- und Benutzungsverhältnisse klar im Kaufvertrag zu darzulegen.
Für eure Meinung wäre ich dankbar.
Beste Grüsse!
petaer
Wir haben uns im Jahr 2013 eine Ferienwohnung als Stockwerkseigentum gekauft. Wir haben die Wohnung gemäss Baubeschrieb gekauft. Das Gebäude wurde im Jahr 2014 fertiggestellt, im Dezember 2014 haben wir die Wohnung übernommen.
Gemäss Baubeschrieb sollte in dem Gebäude ein Fitness - und Wellnessraum mit Sauna, Ruheraum und Whirlpool eingerichtet werden. Da laut Kaufvertrag der Baubeschrieb integraler Vertragsbestandteil ist (der von der Verkäuferschaft und Käuferschaft mitunterzeichnet wurde), war für uns klar, dass der Firness- und Wellnessraum Teil des Kaufpreises sein würde.
Nach der Vertragsunterzeichnung wurde uns mitgeteilt, dass gemäss Stockwerksgründungsvertrag das benachbarte Hotel ein Sonderrecht auf den Fitness/Wellnessraum hat. Das Hotel benutzt den Raum nun für seine Gäste und wir dürfen den Raum gegen Entgeld (Touristenpreise) benutzen. Obwohl das Hotel in der Tat gemäss Stockwerksgründungsvertrag ein Sonderrecht auf den Raum hat (was wir schlicht übersehen hatten), fragen wir uns, ob es nicht selbstvertändlich sein sollte, bei einer potentiell kaufentscheidenden Einrichtung wie einen Ftnesss/Wellnessraum die Besitz- und Benutzungsverhältnisse klar im Kaufvertrag zu darzulegen.
Für eure Meinung wäre ich dankbar.
Beste Grüsse!
petaer