Kaufabsichterklärung??

Moon

Mitglied
24. Aug. 2006
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Hallo,

als unwissender hoffentlich bald Haus-Besitzer (/emoticons/default_wink.png ) habe ich mir am WE eine Immobilie angeschaut. Allerdings überstieg der Preis etwas meine Erwartungen und das teilte ich dem Makler mit. Er bat mich daraufhim um ein Angebot, wieviel ich zahlen würde. Gesagt - getan.

Heute erhielt ich eine e-mail mit folgendem Inhalt:

"vielen Dank für Ihre heutige E-Mail, in der Sie ein Kaufangebot für obige Doppelhaushälfte in Höhe von xxxxx Euro abgegeben haben.

Um diesbezüglich mit dem Eigentümer zu verhandeln, bitten wir um Abgabe einer Kaufabsichtserklärung, die dann auch der Eigentümer schriftlich bestätigen muss."

Da ich, wie gesagt keine Erfahrung mit Immobilien-Maklern und Haus-Kauf habe, stelle ich mir die Frage ob ein solches Vorgehen standard ist?

Inwiefern gehe ich einen Vertrag ein, wenn ich die Kaufabsichtserklärung unterschreibe? Bin ich zum Kauf verpflichtet, wenn der Verkäufer meinem Angebot zustimmt? Was wenn ich die Erklärung unterschreiben würde und die Bank ablehnen würde (Verfahren ist noch am Laufen)? Kann ein Makler auch ohne diese Erklärung mit dem Verkäufer Preise verhandeln?

Puhhh...ziemlich kompliziert, das Ganze. Ich bitte um Hiiiiilfe...! /emoticons/default_sad.png

Grüße

Moon

 
Moon: Aus Deiner Beschreibung gehe ich davon aus, dass Du diese Immobilie in Deutschland kaufen möchtest.

Gib mal im Google (Internet) "Kaufabsichtserklärung" ein. Du wirst feststellen, dass hier einiges zu beachten ist.

Hier ein Beispiel: www.deutsche-anwaltshotline.de/info/zivilrecht/kaufabsichtserklaerung.php

Lass Dich nach deutschem Recht entsprechend beraten. Sonst entsteht möglicherweise mit Deiner Unterschrift ganz plötzlich eine finanzielle Verpflichtung.

Grüsse vom Casabauer

 
Ja, es handelt sich um eine Immobilie in Deutschland. Vielen Dank für die Info! Werde mich schlau machen /emoticons/default_smile.png

 
Wir haben eine Wohnung im Rohbau gekauft.

Als wir gemerkt haben dass es sich etwas hinziehen wird mit dem vertrag, und wir druck gemacht haben, kam der GU ebenfalls mit einer Kaufzusage.

Darin stand eben vermerkt, dass wir bei einem Rückzug die bisher entstandenen Kosten decken müssten (weil der GU angefangen hat Material zu bestellen, also die Sanitäranlagen und plättli die wir ausgesucht haben)

wir haben vorallem unterschrieben weil wir sichergehen wollten dass die Wohnung nicht plötzlich weiterverkauft wird....was völliger blödsinn war, denn die wohnung stand schon über 2 jahre leer ! nunja...im nachhinein ist man immer klüger....

trotzdem, wir wollten ja die Wohnung unbedingt, und von daher, verloren haben wir auch nichts....

 
Hallo

Bei uns in der Schweiz gibt es oftmals die Reservationsvereinbarungen. Damit bekundet man einerseits dem GU/Architekten gegenüber sein Interesse und reserviert sich sein Objekt damit der Verkäufer esdefinitiv reserviert. Mit einer kleinen Anzahlung meist 10-20'000 Franken welche natürlich an den Kaufpreis angerechnet wird.

In diesen vereinbarungen steht dann meist dass man dieses geld zurück kriegt wenn z.Bsp. das Objekt nicht realisiert wird. Andererseits verliert man den betrag als Reuegeld für die Aufwände des Verkäufers falls man sich nicht für den Kauf entscheidet bzw. die Finanzierung nicht klappt.

 
Hallo

In diesen vereinbarungen steht dann meist dass man dieses geld zurück kriegt wenn z.Bsp. das Objekt nicht realisiert wird. Andererseits verliert man den betrag als Reuegeld für die Aufwände des Verkäufers falls man sich nicht für den Kauf entscheidet bzw. die Finanzierung nicht klappt.
Lies dir den Satz nochmals durch, du widersprichst dir. Was mit der Anzahlung/Reservationsgebühr passiert ist Verhandlungssache mit dem Verkäufer.

 
Also eine Anzahlung verliert man aber normalerweise wirklich, wenn man abspringt..so blöd sind ja die Verkäufer auch nicht. Man hatte die Mühe, also will man auch was für das... In dem Sinne stimmt das mit dem Reuegeld schon.

Hingegen wird wohl auch keine Käufer so blöd sein und mal schnell 20'000 hinblättern ohne was dafür zu erhalten.

Ich sehe den Widerspruch nicht, oder bin ich etwas doof? /emoticons/default_additional/28.gif

Natürlich ist ein Vertrag immer eine Sache, die man eigentlich selber reglen kann, aber diese Immobilientypen haben ja meist ihre vorgefertigten Verträge, soviel dran rütteln kann man da auch nicht mehr.

Nur mal so zum Spass würde ich keine richtige Kaufabsichtserklärung machen,ich weiss nicht, wie das in Deutschland ist, aber wenn man sich nicht sicher ist...

Über einen Preis sollte man meiner Meinung nach ohne irgendwelche Verpflichtungen reden können, ausser er sagt, wenn ihr das dann sicher nehmt, kann er noch was machen. Aber dann muss man ja schon wirklich überzeugt davon sein.

 
ich würde prinzipiell nie (mehr) eine Vorauszahlung leisten - den so ein Reservationsvertrag bzw. Kaufabsichtserklärung (oder wie immer man es nennen will) ist gar nicht gültig, solange er nicht von einem Notar beglaubigt wird und eingetragen wird. Das macht aber natürlich praktisch niemand, weil das auch wieder mit Kosten verbunden ist.

Grundsätzlich geht es ja einer GU, Landverkäufer, Architekten oder wem auch immer nur darum, den Kunden möglichst an sich zu binden und damit zu drohen (obwohl er es rechtlich gar nicht durchsetzen kann) die Reservationszahlung zurückzubehalten, wenn man mit ihm dann doch nicht baut bzw. kauft.

Bin zur Zeit in einem Rechtsstreit wegen genau so einer "netten" Firma. Nach meiner Erfahrung pochen seriöse Firmen nicht auf Reservationszahlungen - obwohl sie es natürlich probieren dürfen /emoticons/default_wink.png

 

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