Kaufangebot für in einem Jahr

Madruna

Mitglied
12. Dez. 2009
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Guten Abend allerseits

Ich habe wieder mal eine Frage und baue auf euch, mir wurden schon einige beantwortet, Besten Dank schon zum voraus.

Ich habe soeben ein Ansgebot für einen Hauskauf erhalten, das Haus wird aber erst in einem Jahr verkauft.

Was gibt es da speziell zu beachten?

Macht man da einen Vorverkaufsvertrag und in welcher Höhe?

Fr. 10'000.-? Oder einen prozentualen Ansatz zum Kaufpreis?

Und diese Summe zählt dann aber als Anzahlung?

Und aus den Unterlagen von 2001 (also in einem Jahr ein zehnjähriges Haus) geht einen amtlichen Wert von Fr. 626'500.- hervor. Wie verhält sich dieser zum Verkaufspreis, welchen die Verkäuferschaft vorgeben kann?

Besten Dank für eure Hinweise und einen frohen Abend

Gruss

Madruna

 
Muss sagen, ich kenne mich da nicht so genau aus,

ABER:

Ich würde im Vorfeld gar nichts unterschreiben, zahlen, solange

der Verkaufspreis nicht definitv feststeht /feststehen wird und schriftlich geregelt wird/ist.

Der amtliche Wert ist das einte; in der Regel ist der Verkaufspreis bekanntlich höher gesetzt!

Ausser es ist vielleicht das Haus der Eltern oder Bekannten, die dir das Haus zum amtlichen Wert

überlassen.

Der Verkaufspreis richtet sich sicher dann nach dem Standort, Ausbaustandard, Zustand usw.

Wieviel Unterschied dies zum amtlichen Wert ausmacht, kann ich nicht sagen.

Ein Hinweis wäre eventuell der Versicherungswert, für welches das Haus bei der Gebäudeversicherung

verischert ist.

Grz

 
Es ist gar nicht unüblich, ein Haus schon früher zu verkaufen. Man kann auch direkt einen Verkaufsvertrag aufsetzen und die Anzahlung leisten, welche natürlich vom Gesamtpreis abzuziehen ist.

Der amtliche Wert hat "nur" etwas mit dem steuerlichen Vermögenswert zu tun. In der Regel dürfte der Verkaufspreis einiges höher sein. Wesentlich interessanter wäre der Gebäudeversicherungswert, welcher i.d.R. den Neuwert des Hauses abdeckt. Hinzu käme der Landpreis minus die noch zu leistenden Renovationen.

 
Ich habe soeben ein Ansgebot für einen Hauskauf erhalten, das Haus wird aber erst in einem Jahr verkauft.

Was gibt es da speziell zu beachten?

Macht man da einen Vorverkaufsvertrag und in welcher Höhe?

Fr. 10'000.-? Oder einen prozentualen Ansatz zum Kaufpreis?

Und diese Summe zählt dann aber als Anzahlung?

Und aus den Unterlagen von 2001 (also in einem Jahr ein zehnjähriges Haus) geht einen amtlichen Wert von Fr. 626'500.- hervor. Wie verhält sich dieser zum Verkaufspreis, welchen die Verkäuferschaft vorgeben kann?
Wir haben unser Haus auch vor einem Jahr verkauft.

Bei uns im Aargau läuft das so, dass dein Notar ein Kauf/Verkaufsvetrag aufsetzt.

Der Verkäufer und Käufer setzen darin den Termin des Übergangs von Nutzen und Schaden fest, und das kann ohne weiteres erst in einem Jahr sein. War auch bei uns so.

Auch kann man darin eine Anzahlung vereinbaren, und vorallem wird dort auch der definitive Kaufpreis festgelegt.

Der Kaufpreis richtig sich nach dem Marktpreis, sowie deinem oder dem Verkäufer seinem Verhandlungsgeschick.

Alles andere mit Vorveträgen und solchem Schnickschnack lass bleiben, denn im Immobilienbereich zählt nur, was notariell (mindestens bei uns so) auf dem Grundbuchamt beglaubigt ist.

Wenn Ihr unbedingt einen Vorvertrag machen wollt, muss darin sicher der verhandelete Kaufpreis aufgelistet, und der voraussichtliche Übernahmetermin festgelegt sein.

Eine Anzahlung auf einen Vorvertrag würde ich nie akzeptieren, resp. leisten.

Gruss

 
Guten Abend allerseits

Danke für die Anworten.

Wie ist das denn, wenn man das Haus so viel zum voraus kauft? Zahlt man dann auf diesen Zeitpunkt von Übergang von Nutzen und Schaden.

Und wann macht man denn die Finanzierung fix? Ev sind ja die Hypozinsen in einem Jahr reichlich höher.

Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Bank, welche mir auch die Verkaufsdokumentation dieser Liegenschaft zugespielt hat.

Da bin ich froh, wenn ich schon eine Ahnung habe, wie das läuft in diesem konkreten Fall eines Kaufes ein Jahr zum voraus.

Es dankt euch herzlich

Madruna

 
Wie ist das denn, wenn man das Haus so viel zum voraus kauft? Zahlt man dann auf diesen Zeitpunkt von Übergang von Nutzen und Schaden.

Und wann macht man denn die Finanzierung fix? Ev sind ja die Hypozinsen in einem Jahr reichlich höher.
Normalerweise wird der Kaufpreis auf diesen Termin fällig.

Das Risiko der steigenden Hypozinsen habt Ihr natürlich. (hatten unsere Käufer auch)

Lasst Euch auf der Bank beraten, vielleicht ist die Idee mit einer Anzahlung, und diese wiederum verknüpft mit einer Hypothek, ein gangbarer Weg. Ev. kann diese Hypothek dann in einem Jahr aufgestockt werden.

Wenn Euch die Bank schon dieses Angebot zugehalten hat, ist das vielleicht die Verhandlungsbasis.

Probiert es, fragen kostet nichts; und momentan kämpfen die Banken um jeden Kunden./emoticons/default_cool.png

Gruss

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Madruna

Ich würde das Kaufangebot für das Haus mit einem Immobilienfachmann zusammen anschauen. Dieser kann Euch beraten betreffend übliches Vorgehen und Kaufpreis.

Wir haben selber vor zwei Jahren ein Objekt gekauft (ohne unabhängige Beratung), das wir als völlig Risikolos angesehen haben. Jetzt im Nachhinein treten leider Probleme auf... Ich persönlich würde also nie mehr etwas kaufen / bauen ohne Fachmann.

Gruss

Aude

 
gegen steigende hypozinsen kann man sich übrigens absichern. man zahlt natürlich dafür ein aufgeld, aber kann jetzt schon den zinssatz für die hypothek festlegen, die erst in einem jahr zu laufen beginnt. lass dich da von deinem bankberater beraten.

wir haben letztes frühjahr den kaufvertrag für einen neubau unterschrieben und können jetzt im september einziehen. da mein mann beruflich und privat sehr kompetent im finanzbereich ist, hat er im vergangenem jahr immer wieder tranchenweise die hypothek, die im september zu laufen beginnt, fixiert. erfordert natürlich dass man immer am laufenden ist und den markt gut einschätzen kann. wenn man das aber nicht selber machen will/kann, dann gibt es ja dafür den bankberater.

 
grundsätzlich würde ich mir die frage stellen: will ich überhaupt erst in 1 jahr in dieses haus einziehen?

wieso können die jetzigen besitzer nicht vorübergehend in eine mietwohnung ziehen bis ihr neues haus (oder was auch immer sie geplant haben) fertig ist? machen viele so! ist halt bequemer für die jetzigen hauseigentümer - aber auch hier gilt: angebot und nachfrage -> können sie es sich überhaupt "leisten" solche forderungen zu stellen oder sind sie froh, überhaupt ein käufer gefunden zu haben....?

...dies nur mal so als gedankenanstoss..

 
In einen Vertrag kann man schreiben, was man will, solange es nicht sittenwidrig ist und beide Vertragspartner einverstanden sind. Wann die Übernahme und wann die Bezahlung sein soll, zum Beispiel. Es kann durchaus im Interesse beider Parteien sein, Eigentumsübernahme und Inbesitznahme zeitlich zu trennen.

Steht nichts im Grundbuch, kann man den Verkäufer, falls er doch nicht will, zivilrechtlich belangen. Die Handänderung kann man aber nicht erzwingen.

Deshalb soll in den Vertrag:

Datum der Übernahme, Anzahlung, Zinssatz (und eventuell Rücktrittsabstand), falls es sich der Verkäufer doch anders überlegt oder vorher stirbt;

Rücktrittsabstand, falls der Käufer nicht mehr will oder stirbt ;

Zustand, in dem das Haus sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet, und dass der Verkäufer bis zur Übernahme für Schäden, die über die Abnützung durch gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen, haftet ;

Inventar, das mit übernommen wird.

Dann sollte natürlich die Finanzierung geregelt sein.

Man kann auch gleich übernehmen und den Verkäufer noch ein Jahr Miete bezahlen lassen.

Ein guter Notar sollte das alles können.

Bankberater werden von der Bank bezahlt und wahren deren Interessen vor denjenigen der Kreditnehmer, wie die jüngste Zeit mehrfach bewiesen hat. Die Bank hält sich, und daran ist in unserem Wirtschaftssystem nichts anstössig, Berater, weil die der Bank mehr einbringen als sie kosten.

Bis zum sicheren Beweis des Gegenteils gilt die Faustregel "Moderne oder flexible Finanzierungsform = verdeckte Zusatzkosten".

 
@duke64

@Aude

Besten Dank duke64 und Aude für euren Antworten.

Danke auch für den Tipp wegen des Fachmannes. Das habe ich auch vor, nach der Besprechung auf der Bank und Interesse am Haus mit einem unabhängigen Architekten oder Immobilienfachmann die Liegenschaft zu begehen.

Habe mich diesbezüglich vor einem Monat im Forum schon informiert, wie und wo man an solche gerät.

Einfach toll dieses Forum!!

Versuche noch Bilder einzustellen von den Geräten im Keller. Es hat deren drei und ich kann nicht eruieren, was es für welche sind. Vermute mal Boiler und Gasheizung, aber das dritte?

Ich will ja eine gewisse Kenntnis haben bei der Besichtigung.

Danke schon jetzt für die Hilfe. Muss mich noch umsehen, in welches Unterforum diese Bilderfrage gehören.

Gruss

Madruna

 

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