Hallo zusammen
wir sind auch dabei ein neues EFH von einer Privatperson zu kaufen und haben den ersten Entwurf des Vertrags bekommen.
Nun habe ich hier schon viel über die Abtretung von Garantie und Gewährleistungen gelesen und es leuchtet mir ein, dass dies grundsätzlich für den Käufer schlecht ist.
In unserem Fall soll dies aber erst nach der Garantiefrist eintreten:
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Für allfällige nach Ablauf von zwei Jahren bis zu fünf Jahren ab Arbeitsvollendung (siehe Ziff. 3.1) zutage tretende verdeckte (geheime) Mängel gilt folgende Regelung:
Die Verkäuferschaft leistet selber keinerlei Gewähr oder Garantie. Sie tritt jedoch ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche, die ihr gegen die Unternehmer, Architekt, Ingenieure und Lieferanten zustehen, an die Käuferschaft ab und bevollmächtigt diese, ihre Rechte ohne Mitwirkung der Verkäuferschaft selber geltend zu machen. Der Verkäufer bleibt weiterhin solidarisch haftbar für allfällig von zwei bis zu 5 Jahren auftretende versteckte Mängel
Im übrigen wird jegliche Gewährleistung wegbedungen.
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Wie meint ihr dazu?
Danke und Grüsse aus Zug
wir sind auch dabei ein neues EFH von einer Privatperson zu kaufen und haben den ersten Entwurf des Vertrags bekommen.
Nun habe ich hier schon viel über die Abtretung von Garantie und Gewährleistungen gelesen und es leuchtet mir ein, dass dies grundsätzlich für den Käufer schlecht ist.
In unserem Fall soll dies aber erst nach der Garantiefrist eintreten:
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Für allfällige nach Ablauf von zwei Jahren bis zu fünf Jahren ab Arbeitsvollendung (siehe Ziff. 3.1) zutage tretende verdeckte (geheime) Mängel gilt folgende Regelung:
Die Verkäuferschaft leistet selber keinerlei Gewähr oder Garantie. Sie tritt jedoch ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche, die ihr gegen die Unternehmer, Architekt, Ingenieure und Lieferanten zustehen, an die Käuferschaft ab und bevollmächtigt diese, ihre Rechte ohne Mitwirkung der Verkäuferschaft selber geltend zu machen. Der Verkäufer bleibt weiterhin solidarisch haftbar für allfällig von zwei bis zu 5 Jahren auftretende versteckte Mängel
Im übrigen wird jegliche Gewährleistung wegbedungen.
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Wie meint ihr dazu?
Danke und Grüsse aus Zug