Wir stehen kurz davor Bauland zu kaufen und haben nun vom Notar ein Vertragsentwurf erhalten. Ein Abschnitt macht uns jedoch stutzig und gibt uns zu denken. Wir fragen uns ob dies legal ist:
12. Etappenweise Überbauung des Quartiers
Die Käuferschaft bestätigt zu wissen, dass die Siedlung, in dem sich das Kaufobjekt befindet, etappenweise überbaut wird. Sie verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedwelcher Art für die Immissionen (wie Baulärm, Staub, usw.), die mit den betreffenden Bauarbeiten verbunden sind resp. sein werden. Dies unter Vorbehalt übermässiger Immissionen.
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Die Käuferschaft verzichtet auf die Erhebung von Einsprachen gegen diese Bauprojekte im Quartier, sofern diese den geltenden Vorschriften entsprechen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung wird die Käuferschaft schadenersatzpflichtig.
Zur Lagesitation: Auf beiden Nachbarparzellen sind Einfamilienhäuser geplant. Diese werden zur selben Zeit erstellt wie unser Haus. Die Parzelle vor uns ist zurzeit als landw. Zone deklariert. Es ist ein anderer Eigentümer (also nicht unsere Verkäuferschaft). Im Nutzungsrichtplan der Gemeinde ist diese landw. Parzelle als evtl. Wohnzone mittlere Dichte(max.13m Höhe!!). Jedoch ist laut Gemeinde nicht klar ob es wirklich dann mittlere Dichte sein wird... oder dann nur niedere Dichte (Einfamilienhäuser).
Frage:
-Ist dieser Passus vom Verzicht zulässig? sprich ist dies Standard und in jedem Baulandkaufvertrag vorhanden? Wie können wir auf etwas Verzichten wenn wir noch nicht mal wissen was kommt/geschieht, sprich überhaupt noch nichts geplant ist?
-Was hat dieser Passus überhaupt im Vertrag mit der Verkäuferschaft zu tun? In welchem Interesse wohl dieser Passus liegt?
-übermässige Immissionen - Wo ist dies definiert, was übermässige I. wirklich sind?
Mir scheint dies alles irgendwie "schwammig". Ob wir da wohl die "Katze im Sack" kaufen?
Danke für Euer Feedback.
12. Etappenweise Überbauung des Quartiers
Die Käuferschaft bestätigt zu wissen, dass die Siedlung, in dem sich das Kaufobjekt befindet, etappenweise überbaut wird. Sie verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedwelcher Art für die Immissionen (wie Baulärm, Staub, usw.), die mit den betreffenden Bauarbeiten verbunden sind resp. sein werden. Dies unter Vorbehalt übermässiger Immissionen.
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Die Käuferschaft verzichtet auf die Erhebung von Einsprachen gegen diese Bauprojekte im Quartier, sofern diese den geltenden Vorschriften entsprechen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung wird die Käuferschaft schadenersatzpflichtig.
Zur Lagesitation: Auf beiden Nachbarparzellen sind Einfamilienhäuser geplant. Diese werden zur selben Zeit erstellt wie unser Haus. Die Parzelle vor uns ist zurzeit als landw. Zone deklariert. Es ist ein anderer Eigentümer (also nicht unsere Verkäuferschaft). Im Nutzungsrichtplan der Gemeinde ist diese landw. Parzelle als evtl. Wohnzone mittlere Dichte(max.13m Höhe!!). Jedoch ist laut Gemeinde nicht klar ob es wirklich dann mittlere Dichte sein wird... oder dann nur niedere Dichte (Einfamilienhäuser).
Frage:
-Ist dieser Passus vom Verzicht zulässig? sprich ist dies Standard und in jedem Baulandkaufvertrag vorhanden? Wie können wir auf etwas Verzichten wenn wir noch nicht mal wissen was kommt/geschieht, sprich überhaupt noch nichts geplant ist?
-Was hat dieser Passus überhaupt im Vertrag mit der Verkäuferschaft zu tun? In welchem Interesse wohl dieser Passus liegt?
-übermässige Immissionen - Wo ist dies definiert, was übermässige I. wirklich sind?
Mir scheint dies alles irgendwie "schwammig". Ob wir da wohl die "Katze im Sack" kaufen?
Danke für Euer Feedback.