Kaufvertrag Bauland

GCT

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06. Juli 2006
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Kopie aus dem alten Forum:

makula hat am 03.07.2006 21:06 folgendes geschrieben:
Danke vielmals für eure antworten zu unserer baulandsuche! hat uns nochmals einige denkanstösse gegeben...

... wir haben uns nun für ein grundstück entschieden. haben nun den land-kaufvertragsentwurf erhalten. der landpreis ist fix. wer kann mir sagen, auf was wir da alles achten müssen?

wie ist das zum beispiel mit dem eigentum? der notar führt uns beide als "gesamteigentümer infolge einfacher gesellschaft", ist das üblich?

vielen dank für eure meinungen! gruss makula.

raycecile hat am 04.07.2006 06:46 folgendes geschrieben:
Bei Ehepaaren üblich, damit wird eine Solidarhaftung gemeint.

Wichtig ist vor allem dass ihr im Grundbuch keine Lasten eingetragen habt, das würde den Wert des Lands u.U. mindern.

TimTaylor hat am 04.07.2006 08:37 folgendes geschrieben:
raycecile hat geschrieben

Begreife gerade nicht ganz??? Wieso soll das schlecht sein wenn der Wert des Landes tiefer ist. Ich würde es eher als positiv ansehen, da bei der späteren amtlichen Bewertung ein tiferer Wert doch auch tiefere Steuern bedeutet, also würde ich selber hoffen, dass der Wert des Landes möglichst tief ist, aus welchen Gründen auch immer .... oder sehe ich dies falsch?

Sicherlich würde es beim Wiederverkauf eine Rolle spielen, doch wir haben eigentlich im Sinn nur einmal im Leben zu bauen.

Liebe Grüsse TimTaylor

raycecile hat am 04.07.2006 09:04 folgendes geschrieben:
Das ist im bezug auf den Kaufpreis gemeint, sprich wenn auf dem Grundbuch auf einmal Dinge eingetragen sind die der Verkäufer "vergessen" hat zu erwähnen...

gast hat am 04.07.2006 11:32 folgendes geschrieben:
der verkäufer kann natürlich lasten wie wegrecht etc "vergessen". in der ch ist es jedoch fast unmöglich einen Landkauf zu unterzeichnen ohne Grundbuchlasten zu kennen. Der notar muss beim grundbuch alle lasten anfragen und diese bei vertragsunterzeichnung vorlesen.

also spätestens bei der unterzeichnung werdet ihr über lasten aufgeklärt


Gartenzwerg hat am 04.07.2006 12:17 folgendes geschrieben:
Ich würde mir den Grundbuchauszug zeigen lassen! Dann ist alles klar.

TimTaylor hat am 04.07.2006 12:33 folgendes geschrieben:
@raycecile

Ah ok an diese Möglichkeit habe ich nicht gedacht, da diese für mich ausgeschlossen war da dies von uns vorher abgeklärt wurde und wie gast richtigerweise erwähnte wird dies verlesen bei Unterzeichnung des Vertrages, zudem würde bei versteckten Altlasten oder laufenden ungenannten Verpachtungen oder was auch immer der Verkäufer zur Rechenschaft gezogen, da dieser den Vertrag nicht eingehalten hätte.

Liebe Grüsse TimTaylor

makula hat am 04.07.2006 13:21 folgendes geschrieben:
Grundbuchauszug haben wir: keine Dienstbarkeiten, keine Pfandrechte. Sollte also soweit in Ordnung sein. Müssen wir sonst noch etwas beachten?

gast hat am 04.07.2006 13:46 folgendes geschrieben:
dass der notar die begleichung der grundstücksgewinnsteuer erledigt. d.h ihr bezahlt auf das kundenkonto des notars ein und dieser zahlt die grundstückgewinnsteuer.

ansonsten könnte dann dass stueramt eine grundstückspfändung veranlassen ergo ihr zahlt die gewinnsteuer.


flureskaya hat am 04.07.2006 15:14 folgendes geschrieben:
Dass geklärt ist, wer die Gebühren für die Handänderungssteuer übernimmt, z.B. hälftig Verkäufer/Käufer


raycecile hat am 05.07.2006 06:43 folgendes geschrieben:

Sehr guter Einwand, denn dies ist kantonal unterschiedlich, im AG ist insgesamt 1,1% zu zahlen, diese teilen sich der Käufer und Verkäufer.

In Solothurn sind 2,2% Handänderungsteuer zu bezahlen plus Grudbuchgebühren, in Baselland wird dem Käufer die HS erlassen wenn es selbst bewohntes Eigentum ist.

Da viele das Land zuerst kaufen und dann mit bestehendem Projekt gleich bauen sind einige Kantone (z.b. ZH) dazu übergegangen die HS mitsamt des Hauses zu berechnen.

Das Thema ist also durchaus heikel und geht ordentlich ins Geld...


booker hat am 05.07.2006 15:57 folgendes geschrieben:
Hallo raycecile

Hey interessant - wir ziehen in Deinen aktuellen Wohnort nach Flüh/SO.

Das mit Handänderungssteuer/Notariatskosten beschäftigt mich auch und ich möchte vor Überaschungen bewahrt bleiben.

Wir kaufen im Oktober etwa zuerst das Grundstück und müssen darauf den Schuldbrief etc. erstellen, gebaut wird ja erst später. Weisst Du wie das in SO ist ? Müssen wir da mehrmals zum Notar oder wiord dies in einem Gang erledigt werden ?

Gruss

booker


TimTaylor hat am 05.07.2006 16:34 folgendes geschrieben:
Im Kanton SO gingen wir haargenau 1x auf die Amtsschreiberei, Verkäufer, Käufer mit dem dortigen Beamten.

Danach reichte es, dass nur noch ich rasch vorbeiging um GB-Eintrag zu unterschreiben. Meine Frau musste nicht mitkommen sie konnte mir eine Vollmacht mitgeben und eine Bezeugung der Gemeinde, dass ihre Unterschrift echt ist (dies kostete auf unserer Wohngemeinde nicht einmal etwas).

Liebe Grüsse TimTaylor

 
Ob booker meine PN im alten Forum wohl gelesen hat /emoticons/default_confused.png

Danke für's kopieren /emoticons/default_additional/114.gif

 
Heute haben wir den Kaufvertrag und den Schuldbrief der Bank beim Notar unterzeichnet! Es hat nun doch noch alles problemlos geklappt und endlich dürfen wir uns als Landbesitzer fühlen! Nun folgen noch letzte Korrekturen/Anpassungen der Baupläne und dann können wir das Baugesuch einreichen!

Heute wird gefeiert!/emoticons/default_smile.png

Grüssli von Makula.

 
Super! Dann viel Spass bei der Feier - geniesst den Augenblick! Habt ihr schon Fotos von Eurem Landstück?

Grüssli leila

 
Gratuliere und feiert schön /emoticons/default_wink.png

Freue mich dann auch auf diesen Moment /emoticons/default_smile.png

Gruss

GCT

 
Gratulation auch von mir, und ich freue mich schon auf Fotos./emoticons/default_biggrin.png

 
Ich Gratuliere euch. Ist schon ein tolles Gefühl, oder? Nun kann es endlich losgehen.

 
Situation: neu zu erstellende Überbauung mit mehreren EFH (es ist ein Gestaltungsplan vorhanden).

Fakt: Kaufvertrag mit folgendem Inhalt:

Errichtung neuer Dienstbarkeiten --> Sofern sich nach Abschluss der Überbauung zeigt, dass für eine sinnvolle Nutzung einzelner Parzellen die Errichtung zusätzlicher Dienstbarkeiten notwendig ist, verpflichten sich die Vertragsparteien, einander hiezu entschädigungslos Hand zu bieten. Vorausgesetzt wird jedoch die schriftliche Zustimmung der Käuferpartei.

Frage: Was heisst das für mich als Käuferpartei genau? Habe ich da wirklich das letzte Wort?

Danke für eure Inputs

Prisca

 
Situation: neu zu erstellende Überbauung mit mehreren EFH (es ist ein Gestaltungsplan vorhanden).

Fakt: Kaufvertrag mit folgendem Inhalt:

Errichtung neuer Dienstbarkeiten --> Sofern sich nach Abschluss der Überbauung zeigt, dass für eine sinnvolle Nutzung einzelner Parzellen die Errichtung zusätzlicher Dienstbarkeiten notwendig ist, verpflichten sich die Vertragsparteien, einander hiezu entschädigungslos Hand zu bieten. Vorausgesetzt wird jedoch die schriftliche Zustimmung der Käuferpartei.

Frage: Was heisst das für mich als Käuferpartei genau? Habe ich da wirklich das letzte Wort?

Danke für eure Inputs

Prisca
Hallo Prisca,
wenn Du das unterschreibst, dann gibst Du das aus der Hand... also da hast Du dann nicht mehr "das letzte Wort".../emoticons/default_wink.png

Solche Klauseln sind aber durchaus üblich, wenn mehrere Parzellen von einem Unternehmer überbaut werden. Bedenke es geht hier um Dienstbarkeiten und wenn der Unternehmer schon ein paar EFH-Parzellen verkauft hat, dann will er ja auch noch die restlichen verkaufen und da ist es manchmal unumgänglich solche Dienstbarkeiten wie z.B. einen Zaun zwischen den eizelnen Parteien auf die Grenze setzen usw. zu erwirken.

Trotzdem finde ich diese Formulierung etwas zu allgemein. Hier sollte genauer beschrieben werden für welche Art von Dienstbarkeiten Ihr pauschal Euer Einverständnis gebt! Bei einem Näherbaurecht möchte ich dann schon noch mit dem jenigen Nachbarn in Verhandlung treten und nicht pauschal vorab dafür meine "Carte Blanche" geben.../emoticons/default_wink.png (Wasserleitungen und Zäune meinetwegen... aber es gibt ja sooo viel andere "Dienstbarkeiten"!)

Grüssle

Arcuos

 

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