Kaufvertrag Bauland

koebi

Mitglied
Hallo zusammen

Ich habe gerade den Kaufvertrag für unser Grundstück erhalten. Gemäss Verkäufer handelt es sich um eine voll erschlossene Parzelle. Im Kaufvertrag steht nun aber, dass allfällige Erschliessungsbeiträge und -gebühren zu unseren Lasten gehen.

Ist dies korrekt? Würde es sich dann nicht um eine unerschlossene Parzelle handeln? Wie sind Eure Erfahrungen diesbezüglich?

Besten Dank im Voraus für Euer Feedback.

Köbi

 
bedeutet, dass alle Werkleitungen bis an die Grundstückgrenze vorhanden sind. Wenn ein Landverkäufer das so benennt muss es im Kaufvertrag stehen, und ist ganz klar geschuldet. Ab der Grundstücksgrenze liegt dann alles in den Händen vom Käufer. Noch ein Tipp: Unbedingt fragen, gibt es ein geologisches Gutachten zur Parzelle. Wenn nicht, dann vor Baubeginn dies selber in Auftrag geben.

Gruss

Bauexperte

 
Noch ein weiterer Tipp: Unbedingt vorgängig abklären, ob es sich bei der ganzen Parzelle wirklich um Bauland handelt, oder nicht.

Ich habe es gerade selber erlebt, dass man uns ein Haus Projektierte auf einer Bauparzelle und es schlussendlich nicht baubar war, da sich herausstellte, dass es sich bei der Parzelle um ca. 2/3 Bauland und 1/3 Kulturland handelte. Dies merkte aber im vornherein anscheinend niemand und ich musste dies nach langem hin und her selber herausfinden und auch jetzt sieht das unser EX-Architekt nicht so. Ziemlich genau 3 Monate, nachdem wir die Verträge für unser Projekt unterschrieben und uns sehr auf unser neues zu Hause gefreut haben, konnten wir uns dann aber aus den Verträgen lösen und stehen jetzt leider ohne Haus, oder Projekt da.

Gruess Romi

 
...und auch gucken, ob einträge im gefahrengutkataster vorhanden sind, sowie hochwasserschutzkarte konsultieren (kann folgekosten beim bauen auslösen).

die infos sind in den meisten kantonen in den AGIS-portalen abgebildet: geodata.ch

ich würde aber alle die erwähnten hinweise über lokales bauamt verifizieren...

 
bedeutet, dass alle Werkleitungen bis an die Grundstückgrenze vorhanden sind. Wenn ein Landverkäufer das so benennt muss es im Kaufvertrag stehen, und ist ganz klar geschuldet. Ab der Grundstücksgrenze liegt dann alles in den Händen vom Käufer. Noch ein Tipp: Unbedingt fragen, gibt es ein geologisches Gutachten zur Parzelle. Wenn nicht, dann vor Baubeginn dies selber in Auftrag geben.

Gruss

Bauexperte
Das ja. Aber es beantwortet die Frage nicht vollständig. Die Anschlussgebühren sind zusätzlich geschuldet und haben nichts mit dem Begriff "erschlossenes Bauland" zu tun. Es kommt leider immer wieder vor, dass Landkäufer der irrigen Meinung sind, erschlossen bedeute auch, dass keine Anschlussgebühren mehr zu zahlen sind. Das ist ganz klar anders. Also immer die allfälligen Anschlussgebühren für Wasser, Strom, Abwasser im Auge behalten und einrechnen!

Zu den Erschliessungsbeiträgen: Da kommt es auch drauf an - es muss klar aufgelistet werden, welche Erschliessungsbeiträge bereits inbegriffen sind (z.B. Beiträge für Erschliessungsstrasse): Da kann dann rasch in die zig Zehntausende gehen....

Kurz: Wenn nichts steht, sind "nur" die Leitungen bis zur Grundstückgrenze gemeint, ohne alles andere (wie Bauexperte schreibt).

 
Wir hatten genau das gleiche im ersten Entwurf. Wir lassen die Forumlierung ändern, sodass auch für uns Laien klar ist, dass die Erschliessung bis zur Grundstückgrenze Sache des Verkäufers ist, die Anschlussgebühren und die Feinerschliessung ab Grenze hingegen zu unseren Kosten geht.

 

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