Kaufvertrag - Klauseln

TRI

Mitglied
07. Dez. 2012
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Ich stehe kurz vor dem Unterzeichnung eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung, die noch zu bauen ist. Im Kaufvertragsentwurf des Notariats stehen ein paar Klauseln, die eher verkäuferfreundlich sind.

1. Die Anzahlung sind der Käuferschaft bis zur grundbuchamtlichen Eigentumsübertragung weder zu verzinsen noch sicherzustellen.

2. Die Verkäuferschaft behält sich das Recht vor, während der Bauausführung von den vorgenannten Plänen und dem Baubeschrieb abzuweichen, sofern diese Änderungen keine wertmindernden Auswirkungen bez. der Kaufobjekte nach sich ziehen.

3. Geringfügige Farbabweichungen, Kratzer, Haarrisse bis 0.5 mm, das Abschwinden von Holzkonstruktionen und eventuelle Unebenheiten in Verputzen, Belägen und Verkleidungen, einzelne feuchte Stellen im Untergeschoss sind durch die Käuferschaft zu tolerieren.

4. Gewährleistung

...

Im Übrigen wird jede Gewährleistung seitens der Verkäuferschaft für Sach- und/oder Rechtsmängel wegbedungen.

Dies bedeutet, dass die Verkäuferschaft weder für offene, noch für verdeckte Mängel haftet, auch wenn diese erheblich oder unerwartet sind.

Diese Freizeichnung unterliegt den gesetzlichen Schranken. Insbesondere bleibt die Haftung der Verkäuferschaft wie folgt vorbehalten:

- für die in diesem Vertrag oder vor Vertragsabschluss schriftlich zugesicherten Eigenschaften der Kaufsobjekte;

- für Mängel, die arglistig verschwiegen werden;

- für Mängel, die gänzlich ausserhalb dessen liegen, womit vernünftigerweise zu rechnen ist.

Die Notarin hat die Parteien auf die Bedeutung dieser Bestimmung hingewiesen.

Dieser Punkt ist heikel.

Meinungen dazu?

 
Würdest du in der Migros ein Joghurt kaufen auf dem draufsteht - dieser Behälter enthält vielleicht Joghurt, vielleicht ist was anderes drin, eventuell hat es nichts drin und das Ablaufdatum kann falsch sein. NEIN. Und beim Joghurt geht es um einen Kleinstbetrag. Würdest du einen Autokaufvertrag abschliessen wo weder Modell noch Marke drin verbindlich ist, Garantie ausgeschlossen ist, man dir auch eine andere Farbe liefern darf als die bestellte usw. NEIN. Und da geht es immer noch um einen Bruchteil des Kaufpreises einer Wohnung.

Ich würde den Notar anrufen und ihn bitten einen ernsthaften Vertragsentwurf zu machen.

 
Hallo

Punkt 1: kenn ich auch so, seh ich falls die Baubewilligung vorliegt nicht als problematisch an

Punkt 2: Es kann nicht immer alles wie geplant gebaut werden. So müssen Änderungen möglich sein. Wer das allerdings dann beurteilt ob etwas "wertmindernd" ist?

Punkt 3: Verlange doch am besten das SIA Normen und Toleranzen Gültigkeit haben. Möglich dass diese Punkte darin auch so beschrieben sind, glaube ich aber nicht.

Punkt 4: NICHT AKZEPTIEREN. Geht ja wohl gar nicht, dass die Haftung für Mängel wegbedungen wird. Wer haftet denn gemäss Vertrag für solche Mängel? Der Unternehmer direkt?

Wichtig für dich ist. Der Vertragsentwurf ist ein Vorschlag des Verkäufers welchen er mit dem Notariat zusammen erstellt hat. Deine Wünsche dürfen und sollen auch im Vertrag einfliessen. Lasse dich nicht stressen und beharre auf deinen Wünschen. Und ziehe bereits jetzt einen Fachmann hinzu, der kann dich unterstützen! Hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Wir hatten zwar für den Vertrag einen "Fachmann" von der Bank der hat das aber wohl nur im Sinne und zum Wohle der Bank angeschaut. Ich rate dir dringend einen Erfahrenen Experten (Baufachmann) dazu zu ziehen. Der schaut das ganze auch aus Sicht eines Bauherrn an.

 
Sehe ich genau so. Ich hatte meinen Vertrag mit dem GU vor 8 Jahren auch stark abgeändert. Insbesondere Punkte wie Gewährleistungen.

Zu Punkt 4)

noch für verdeckte Mängel haftet, auch wenn diese erheblich oder unerwartet sind

Aha, wenn also der Keller undicht ist, da Dach rinnt, dann ist das alles dein Problem.

Es kann ja nicht sein, dass du nachher bei Mängel die entsprechenden Handwerker aufbieten musst. Evtl. ist der eine oder andere auch schon insolvent, dann kannst du den Mangen selber beheben. Das kann schnell teuer werden.

Zu Punkt 3)

einzelne feuchte Stellen im Untergeschoss sind durch die Käuferschaft zu tolerieren.

Aha, wenn also die Wand im Keller dauernd feucht ist, weil die Abdichtung der Fassade nicht stimmt, es dann schimmelt, dann ist das zu akzeptieren.

Im weiteren Begriffe die Interpretations-Spielraum offen lassen wie:

- wertmindernden (Was ist dann wertmindernd...?)

- Geringfügige

- Abschwinden

- eventuelle Unebenheiten

- einzelne feuchte Stellen

Ganz ehrlich meine Meinung:

Den GANZEN Vertrag durch eine unabhängige Stelle prüfen lassen. Nur aber schon Punkt 3 und 4 würde ich niemals unterzeichnen.

Mach einen Vorschlag welche Punkte wie abändern, unterzeichne aber sicher nicht das in der Form.

P.S.

Leider ist es so, dass die Nachfrage stärker ist, als das Angebot. Deine Verkäuferschaft kann also recht bockig tun, solange die hinten eine lange Liste von Kunden haben, die solchen Mist unterzeichnen.

 
Ich staune: Dieser Vertragsentwurf ist schlicht eine Frechheit!

Klar: Wenn alles gut geht, spielt es keine Rolle. Wenn es aber schlecht läuft, dann kann das deinen Ruin bedeuten. Eine Wegbedingung bei Mängeln ist schlicht skandalös: Es geht ja genau um solche Sachen! Und einem feuchter Fleck kann ein teuer zu beseitigender Mangel zugrunde liegen. Unebenheiten im Verputz: Das wird immer Diskussonen geben - aber einfach auch jede schlampige Arbeit hinnehmen? Niemals!

Wenn ich das so lese, heisst das für mich:

- Bezahle bitten den festgelegten Preis

- Grundlage sind die heutigen Pläne

- Es kann dann aber auch ganz anders aussehen

- Mängel sind das Problem des Käufers - grundsätzlich hat er diese einfach zu akzeptieren

Wie oben schon andere geschrieben haben: Das darf man echt niemals unterschreiben! Ich bin auch der Meinung: Verlange mal einen ernsthaften Vertragsentwurf.

 
Wie verhält sich der Pt. 4 bei einem bestehenden Objekt?

Bei mir ist der folgende Punkt im Reservationsvertrag drin:

Das Kaufobjekt wird im Zustand wie gesehen übernommen.
Jegliche Gewährleistung gemäss OR wird wegbedungen.
 
Wie alt ist denn das Objekt?

Hat es jemand schon vorher bewohnt?

Prinzipiell genau gleich wie in den vorherigen Threads. Absoluter Mist und extrem gefährlich und teuer kann das werden.

Wenn jemand dir das so anbietet, dann muss er ja ein extrem schlechtes Gewissen haben, was Bauqualität angeht.

Und noch mehr staune ich, dass es Menschen gibt die bereit sind, sowas zu unterzeichnen.

Wohl niemand hier kauft sich ein Auto, Laptop, Handy, Elektrowerkzeug, etc. wenn die Gewährleistung wegbedungen wird. Wenn aber eine Million Franken ausgegeben werden soll, dann schon?? Verkehrte Welt....

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Haus stammt aus den 60er und ist in einem sehr guten Zustand (gem. Aussage eines Architekten, der das Haus mit uns besichtigt hat)

Bei einem gebrauchten Auto hast Du auch keine Garantie, ausser bei versteckten Mängeln, die dem Verkäufer bekannt waren.
Analog der Info von der ZH-Notariat Seite:

Wird die Gewährleistung wegbedungen, trägt der Käufer das Risiko der oben bezeichneten Rechts- und Sachmängel allein. In diesem Fall kann der Verkäufer nur noch für arglistig verschwiegene Mängel haftbar gemacht werden.

 
Vermutlich sollte mindestens der OR Artikel abgedeckt werden.

Art. 197
III. Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Gegenstand der Gewährleistung

a. Im Allgemeine

 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.

 
Und genau das OR Recht will er wegbedungen haben......

Da ja das Haus aus den 60-er Jahren ist, sollten langfristige Mängel wohl eher sichtbar sein. Ich würde zumindest mal mit dem Vorbesitzer alleine sprechen...

Da würde ich mir eher Sorgen machen, was denn alles an Rennovationen auf dich zukommt, als denn auf versteckte Mängel.

P.S.

In einer seriösen Garage kriege ich auf ein Occasionsauto zumindest ein paar Monate eine Gewährleistung.

 
Gem. dem Architekten (und dem Sanitär der auch dabei war). Ist in den letzten Jahren alles Renoviert worden, was eigentlich in solchen Häusern ansteht.

Ausser einem Eimer Farbe um unter dem Dachvorsprung neu zu streichen sehen sie keine offenen Punkte.

 

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