Hallo zäme
In unseren Entwurf des Kaufvertrages ist das Folgende vermerkt:
Die dieses Vertrages wegen entstehenden Kosten (Notar und Grundbuchamt) sowie die Kosten allfällig notwendiger Schuldbriefe werden von den Käufern getragen.
Ist das heute Standard? Ich meine, dass man sich jeweils diese Kosten aufteilt, also 50% Verkäufer und 50% Käufer.
Können wir hier einen Einwand machen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruss, YVi
In unseren Entwurf des Kaufvertrages ist das Folgende vermerkt:
Die dieses Vertrages wegen entstehenden Kosten (Notar und Grundbuchamt) sowie die Kosten allfällig notwendiger Schuldbriefe werden von den Käufern getragen.
Ist das heute Standard? Ich meine, dass man sich jeweils diese Kosten aufteilt, also 50% Verkäufer und 50% Käufer.
Können wir hier einen Einwand machen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruss, YVi