Kaufvertrag - SIA-Bestimmungen

Zino

New member
26. Juli 2013
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Hallo zusammen

Zuerst einmal möchte ich euch zu eurem tollen Forum gratulieren. Ich lese bereits eine Weile mit und habe mich in den letzten Tagen angemeldet.

Zu meiner Situation. Nachdem wir fast drei Jahre nach einem geeigneten Einfamilienhaus gesucht hatten, haben wir nun ein Neubauprojekt gefunden, dass wir mit einem grösseren GU bauen. Mitte August soll die Vertragsunterzeichnung stattfinden. Bei einem Punkt im Vertrag herrscht jetzt aber bei mir Unklarheit. Bevor ich den GU darauf anspreche, möchte mich im Forum über diesen Absatz informieren:

…Die veräussernde Partei tritt sämtliche ihr gemäss den SIA-Bestimmungen zustehenden Garantieansprüche (insbesondere allfällige Nachbesserungsrechte und Forderungen aus der allfälligen Ausübung von Wandelungs- und Minderungsrechten) an die erwerbende Partei ab. Sie ist bereit, bei der Behebung der während der zweijährigen Garantiefrist auftretenden Mängel vermittelnd Hand zu bieten. Die veräussernde Partei ist dafür  besorgt, dass die Handwerker und Unternehmer für sämtliche Arbeiten Bank- oder Verssicherungsgarantien abgeben werden. …

  1. Ist solch ein Abschnitt Standard in einem Vertrag?
  2. Wäre in dem Fall bei einem Mangel die ausführende Firma Ansprechpartner und nicht der GU?
  3. Was würde dies bei einem Konkurs einer ausführenden Firma für uns bedeuten?

Gruss David

 
1. Nein. Es gibt keinen Standard bei Verträgen dieser Art. Alles ist idividuell gestaltbar... hier ist es eben der Wunsch der GU. Natürlich wohl überlegt und nicht wirklich zu Deinen Gunsten.

2. Ja. Der GU würde selbstverständlich versuchen zu helfen... und wenn das nichts wird, hat er es aber zumindest versucht und somit den Vertragstext schon erfüllt.

3. Wenn Du den Garantie- bzw. Sicherungsschein hättest, der Schaden nicht höher als 10% der Aufragssumme wäre... hättest Du keinen Nachteil. Wenn der Schaden doch höher wäre, dann schaust Du leider in die Röhre...

Du solltest den Artikel gänzlich streichen lassen....zudem solltest Du bei solchen Varianten auch den restlichen Text (Vertrag/Baubeschrieb/Bauzeichnungen...) der ggf. eher / und - oder auch- baufachliche Problemzonen aufweisen würde, gänzlich einer Prüfung unterziehen. Wo so etwas zu fnden ist, ist meist auch noch mehr zu finden.

 
Hallo Pfälzer

Besten Dank für deine Antwort. Leider bestätigt diese meine Befürchtungen. Ich werde den Vertrag in dem Fall doch einem Baurechtsexperten vorlegen.

Wie sind den eure Erfahrungen mit Änderungswünschen bei Bauverträgen? Es geht hier um einen sehr grossen GU der mehrere Tausend Wohnungen und Häuser gebaut hat.

Gruss

David

 
Du solltest den Artikel gänzlich streichen lassen....zudem solltest Du bei solchen Varianten auch den restlichen Text (Vertrag/Baubeschrieb/Bauzeichnungen...) der ggf. eher / und - oder auch- baufachliche Problemzonen aufweisen würde, gänzlich einer Prüfung unterziehen. Wo so etwas zu fnden ist, ist meist auch noch mehr zu finden.
Leider hat sich die Aussage von Pfälzer bewahrheitet und es kamen noch mehrere Punkte zum Vorschein. Da der GU nicht gesprächsbereit war mussten wir mit grossen Bedauern aus dem Projekt aussteigen. Ich hoffe nun, dass wir nicht zuviel Lehrgeld bezahlen, da wir bereits eine Anzahlung in Form einer Reservationsbestätigung an das Unternehmen überwiesen.

Da wir weiter auf der Suche nach einem Bauprojekt sind möchte ich folgende Frage in die Runde werfen. Wer kennt Generalunternehmen die im Kanton Zürich bauen und die empfehlenswert sind, sprich die nicht alle Garantiebestimmungen an die Käuferschaft abtritt? Dürfen auch kleinere etablierte Unternehmen oder Archtekten die bekannt sind, dass die Kosten eingehalten werden, sein. Gerne auch per PM.

Gruss

 
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Abschliessend kann ich allen potentiellen Käufer von Liegenschaften ans Herz legen, sich nicht wie wir durch ein tolles Objekt mit recht hohen Budgets und einer sehr guten Lage (bei uns Winterthur) und für die aktuelle Marktlage auf den ersten Blick faire Preise blenden zu lassen. Das Geld wird vom GU an anderer Stelle eingespart. In unserem Fall wurde fast das gesamte Risiko auf uns abgewälzt. wie z.B. die Vorbehaltung einer Ablehnung des GU von Garantieleistungen für Extrawünsche die ja auch vom GU vorgenommen werden (z.B. zusätzliches Dachfenster usw.)!

Gruss

 
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