Hallo zusammen
Zuerst einmal möchte ich euch zu eurem tollen Forum gratulieren. Ich lese bereits eine Weile mit und habe mich in den letzten Tagen angemeldet.
Zu meiner Situation. Nachdem wir fast drei Jahre nach einem geeigneten Einfamilienhaus gesucht hatten, haben wir nun ein Neubauprojekt gefunden, dass wir mit einem grösseren GU bauen. Mitte August soll die Vertragsunterzeichnung stattfinden. Bei einem Punkt im Vertrag herrscht jetzt aber bei mir Unklarheit. Bevor ich den GU darauf anspreche, möchte mich im Forum über diesen Absatz informieren:
…Die veräussernde Partei tritt sämtliche ihr gemäss den SIA-Bestimmungen zustehenden Garantieansprüche (insbesondere allfällige Nachbesserungsrechte und Forderungen aus der allfälligen Ausübung von Wandelungs- und Minderungsrechten) an die erwerbende Partei ab. Sie ist bereit, bei der Behebung der während der zweijährigen Garantiefrist auftretenden Mängel vermittelnd Hand zu bieten. Die veräussernde Partei ist dafür besorgt, dass die Handwerker und Unternehmer für sämtliche Arbeiten Bank- oder Verssicherungsgarantien abgeben werden. …
Gruss David
Zuerst einmal möchte ich euch zu eurem tollen Forum gratulieren. Ich lese bereits eine Weile mit und habe mich in den letzten Tagen angemeldet.
Zu meiner Situation. Nachdem wir fast drei Jahre nach einem geeigneten Einfamilienhaus gesucht hatten, haben wir nun ein Neubauprojekt gefunden, dass wir mit einem grösseren GU bauen. Mitte August soll die Vertragsunterzeichnung stattfinden. Bei einem Punkt im Vertrag herrscht jetzt aber bei mir Unklarheit. Bevor ich den GU darauf anspreche, möchte mich im Forum über diesen Absatz informieren:
…Die veräussernde Partei tritt sämtliche ihr gemäss den SIA-Bestimmungen zustehenden Garantieansprüche (insbesondere allfällige Nachbesserungsrechte und Forderungen aus der allfälligen Ausübung von Wandelungs- und Minderungsrechten) an die erwerbende Partei ab. Sie ist bereit, bei der Behebung der während der zweijährigen Garantiefrist auftretenden Mängel vermittelnd Hand zu bieten. Die veräussernde Partei ist dafür besorgt, dass die Handwerker und Unternehmer für sämtliche Arbeiten Bank- oder Verssicherungsgarantien abgeben werden. …
- Ist solch ein Abschnitt Standard in einem Vertrag?
- Wäre in dem Fall bei einem Mangel die ausführende Firma Ansprechpartner und nicht der GU?
- Was würde dies bei einem Konkurs einer ausführenden Firma für uns bedeuten?
Gruss David