Kaufvertrag unterschrieben ohne detaillierter Baubeschrieb?

simpson

Mitglied
07. Juli 2010
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Hallo zusammen

ich bin neu im Forum. Wir planen über einen GU der gleichzeitig auch der Architekt ist eine Neubau-Wohnung zu kaufen. Nun sind wir ein bisschen verunsichert durch den vielen Einträgen welche zum Thema GU gemacht worden sind. Sollen wir ein Kaufvertrag überhaupt unterschreiben wenn darin nicht erwähnt wird wieviel wir zurückerstattet bekommen bei nicht-Bezug von z.B. Sanitär-Geräte, Terrassenplättli, Innentüren, Wände... ? Ich habe ein bisschen Angst am Schluss über den Tisch gezogen zu werden und wir können uns dann nicht mehr wehren da wir eh den Vertrag unterschrieben haben. Wie sieht ihr das?

Der GU will im Vertrag auch nicht folgender Satz aufnehmen: "Budgetpreise werden bei Nicht-Bezug vollumfänglich an der Käuferschaft gutgeschrieben". Wir finden dies etwas seltsam.

Was würdet ihr uns raten?

Vielen Dank,

Simpson

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Simpson

Ja was sollte ich da noch raten... Du hast es doch eigentlich selbst erkannt.. siehst die Gefahr für Dich klar und deutlich.

Ich kann Dir da nur zustimmen!

Wenn Du die Wohnung unbedingt haben möchtest, wirst Du den Vertrag genauso wie er es möchte unterzeichnen müssen... und wirst am Ende einiges an Geld verlieren... sei es durch erhöhte Forderungen bei den kommenen Änderungen.. oder bei Wegfall von einzelnen Gewerken... denn dabei verdient er noch am meisten.. für Null Leistung wohlgemerkt!

Besteht keine Nachfrage nach diesen Wohnungen, wird er Dir .. in einiger Zeit.. ..sicher auch entgegenkommen...

Wenn Du das für Dich negative Spiel nicht mitspielen möchtest, dann solltest Du ein neues Projekt planen.. und dieses denen überlassen, die nicht so weit denken wollen!

 
Auch die Zahlungskonditionen sind nur zum Vorteil des GUs:

- Bei Vertragsabschluss 30 % des Verkaufspreises

- Bei Betonieren der obersten Decke 30 % des Verkaufspreises

- 10 Tage vor Schlüsselübergabe/ Nutzen und Schaden Restbetrag

Und die Honorarabrechnung auch:

- Bei Minderkosten werden keine Honorare in Abzug gebracht.

- Bauleitungsaufgaben werden mit einem einheitlichen Prozentsatz von 15% auf die Mehrkosten berechnet.

Gruss,

Thomas

 
NEIN -sowas würde ich NIE unterschreiben. Der Vertrag ist so einseitig und unfair das hier Probleme und Kostenüberschreittungen vorprogrammiert sind.

Es reicht auch nicht hier einzelne Positionen zu ändern, der Vertrag müsste komplett neu geschrieben und fair abgefasst werden.

Bitte bitte, wenn ihr nicht soviel Glück habt und jede Woche im Lotto gewinnt unterschreibt diesen Wisch nicht!

 
Uiuiuiuiuiui...

Finger weg. Soll ein anderer reinfallen. Aber da könnt Ihr nur verlieren, selbst wenn Ihr alles tut um dieser GU gerecht zu werden.

Grüsse,

Oli

 
Vielen Dank für den vielen interessanten Hinweisen.

Ja, da wird es einem schon etwas mulmig. Unser Reservationsvertrag (mit Anzahlung 40.000.-) sollten wir am 16.07. unterschreiben. Nun bekommen wir es etwas mit der Angst zu tun dass der GU uns am Schluss über den Tisch zieht. Sollten wir JEDE EINZELNE POSITION, z.B. Kostenpreis Innentüre, Verputz Wände, Lichtschalter, elektrische Storen,... schon im Vertrag festlegen lassen? Das Problem ist das z.Zt. noch keine Handwerker festgelegt worden sind. Die kommen dann im definitiven Vertrag.

Würdet ihr darauf beharren dass der Satz: "Eigenleistungen können erbracht werden" und der dafür vorgesehene Budgetpreis sollte vollumfänglich erstattet werden. Dieser Satz wurde uns nämlich verweigert im Vertrag.

Sollte im Vertrag aufgenommen werden dass unvorhersehbare Kosten (Hangrutsch, Grundwasser, Bauverzögerung,...) vollumfänglich zu Lasten des GU gehen?

Wohnungsübergabe: im Vertrag steht "voraussischtlich 01.11.2011". Diesen Satz möchten wir streichen lassen und ändern durch Angaben eines festen Termins. Können da drauf beharren dies so zu ändern? Allenfalls gar auch fix ab 01.12.2011 z.B.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mhh.. ich würde nicht mit einem GU bauen wollen, bei dem schon im Vorfeld Probleme auftauchen; Bauen ist so komplex und vielfältig, dass das mit keinem Vertrag vollumfänglich abzudecken ist - wie auch immer der Vertrag forumuliert wird.

Wie leicht durch das lesen von den anderen Bauthreads festzustellen ist, kommt es eigendlich bei jedem Bau zu Problemen, Schwierigkeiten, Fehlern, Kostenüberschreitungen etc. .. wenn jetzt schon die Zusammenarbeit harzt - wie soll das erst werden, wenn die echten Probleme kommen?

 
Hallo Nice

ja, das stimmt. Nur wollen wir natürlich den GU nicht von vor herein schon schwarz malen, aber eine gewisse Sicherheit und ein Basisvertrauen sollte doch selbstverständlich sein, oder? Die unvorhergesehene Kosten machen uns am meisten Angst. Aber wir sind irgendwann am Vertrag gebunden und was dann? Nur, können wir uns momentan kein Haus in Eigenregie bauen. Ist finanziell nicht machbar. Hmm, schwieriges Thema.

 
Achtung übrigens auch wegen der Höhe der Anzahlung: 40'000 sind total überrissen. Mehr als 10'000 würde ich nicht bezahlen. Denn wenn ihr aus irgendeinem Grund zurücktreten wollt oder müsst, werdet ihr Schwierigkeiten haben das Geld wieder zurück zu fordern. Normalerweise ist die Summe auch verhandelbar.

 
sieh's mal andersrum: kannst Du es Dir leisten mit einem GU zu bauen, der seinen Vertrag derart zu Deinen Ungunsten formuliert? Das kann sehr teuer werden ..

 
Hallo

Was Ihr wollt ist ja bloss Klarheit, einige Passagen ändern sowie einen Budgetplan reinnehmen. Ich würde drauf bestehen und ist der GU seriös wird er Euch entgegenkommen. Will er es partout nicht, kannst Du davon ausgehen, dass es Euch viel Ärger und Geld kosten wird.

Würdest Du ihm eine Blanko-Vollmacht für Dein bankkonto geben ?

Gruss

booker

 
wieviele Referenzen hast Du über den GU eingeholt? Wieviele Kunden von denen würden wieder mit ihm bauen?

Wenn ich mal wirklich schwarz malen würde, würde ich folgendes behaupten: Die 40'000.00 Reservations-Zahlungen abkassieren und danach diktiert der GU den Vertrag. Wenn du aufmupfst behält er einfach die 40'000.00 und ist weg... schon oft passiert...

Die Reservationszahlung geht natürlich auf das Konto des GUs, oder? Spätestens jetzt sollten alle Alarmglocken läuten.

Ich weiss, jeder möchte am liebsten sofort bauen und auf den GU und Architekten blind vertrauen - aber glaub mir, es gibt noch dutzende andere, wahrscheinlich sogar bessere Projekte und GUs....

 
Hallo Kurt Wagner

habe mich im Internet nach seinen Referenzen schlau gemacht. Er hat bereits ein paar gute Objekte erstellt und hat ein grosses Team. Aber sicher ist man nie. (siehe Bankensektor...). Ich habe noch ein zweites Forumthema das eben genau dieses fragt: wer kennt die Firma Baureag AG, Architektenfirma aus Willisau und Sursee? Danke für euren Infos.

PS: Wir sind gerade drann eine Vertragsänderung zu schreiben. Reservationskosten von 40.000.- sind auch unser Ansicht nach zu viel. Wir würden max. 20.000.- zahlen. Und dann muss geklärt ab WANN wir in der Wohnung können. Ich denke dies kann man schon fordern dass ein genaues Datum reingeschrieben wird? Oder?. Nun steht voraussichtlich 01.11.2011. Ich will lieber haben: definitiv ab 01.01.2012. Damit wir allenfalls Schadenersatz beim GU geltend machen können. Stimmt das so?

 
40,000.- Franken Reservationsgebühr sind zwar an der oberen Grenze, aber in diesem Bereich (rund um 30'000.-) finden derzeit nun halt mal diese Zahlungen statt.

In Bezug auf das Einzugsdatum wäre es mir wichtiger, dass der Bau geordnet fertiggestellt werden kann, anstatt dass unter Preisgabe der Qualität ein im Vorjahr fixierter Termin um jeden Preis eingehalten werden kann. Denn Planung ist letztlich keine exakte Wissenschaft.

 
hallo Waedi

genau so sehen wir es auch. Dennoch werden wir eine Reservationsgebühr von 20.000 chf versuchen zu erzwingen. Und der Fertigstellungstermin ist wie du schon gesagt hast, flexibel aber im Vertrag festgehalten gestalltbar. Darum möchten wir lieber dass alles gut ausgeführt wird und sind bereit darum ein bis zwei Monate in unserer Mietswohung zu bleiben. Da stimme ich dir voll und ganz zu. MFG.

 
Und dann muss geklärt ab WANN wir in der Wohnung können. Ich denke dies kann man schon fordern dass ein genaues Datum reingeschrieben wird? Oder?. Nun steht voraussichtlich 01.11.2011. Ich will lieber haben: definitiv ab 01.01.2012. Damit wir allenfalls Schadenersatz beim GU geltend machen können. Stimmt das so?
Ich denke jetzt mal, dass er sich einfach noch nicht festlegen will. Mach es doch so: Geplanter Einzugstermin ist der 1.1.2012, sollte während der Bauphase Unvorhergesehenes eine Terminverschiebung notwendig machen so hat der GU den Besteller bis spätestens 4 Monate vor dem geplanten Einzugstermin schriftlich zu informieren. Allfällige Mehrkosten aufgrund ausserterminlichem Beendigung des bestehenden Mietvertrages gehen in diesem Falle zu Lasten GU.

Zu den Reservationskosten: Ein Reservationsvertrag ist nur gültig wenn er notariell beglaubigt wurde. Gerne ist in diesen Verträgen von einem Reuegeld in Höhe der Reservationsgebühr die Rede - da aufpassen !

 
ok booker. thanks! hmm. schon nicht so einfach gell. ich dachte, ja ja, zur bank und dann alles unterschreiben und fertig ist die maus...

 

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