Kaufvertrag?

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Guest
Ich bin neu hier und habe einen Frage zum Kaufvertrag?

Viele Immobilien werden so viel ich weiss gestaffelt bezahlt. Wir haben ein Haus reserviert, welches im Ende 2010 erst fertig wird. Wir sind noch am verhandeln mit den Banken. Wann bekommt der Hausverkäufer erstmals Geld, abgesehen von der Reservationsanzahlung?

Caroline

 
Hallo Caroline,

das solltest Du eigentlich schon wissen.... das steht im Vertrag oder auch schon als Zahlungshinweis in der Leistungsbeschreibung...

Wenn Du diese nicht hast, Du noch nicht weißt was genau Du für Dein Geld bekommen wirst, dann rate ich Dir, dies umgehend abzuklären und Dir die Unterlagen übergeben zu lassen.

Grundlegend solltest Du darauf achten, dass Du nur Zahlungsraten hast, welche eine erbrachte Leistung im gleichen Gegenwert voraussetzen!

Ansonsten bist Du allgemein meist in einer Vorleistungszahlung, zahlst also sehr früh eine überhöhte Summe, für welche Du auf dem Grundstück noch keine entspr. Leistung stehen hast...!

Geht dann etwas "schief", hat der Verkäufer das Geld, meist überzahlt, und Dir fehlt dieser Betrag um ggf. die Fertigstellung durch einen Dritten zahlen zu können.

Daher, wenn keine Zahlung nach Übergabe/Fertigstellung, immer nur nach Baufortschritt bezahlen. Immer nur nach entsprechendem Gegenwert, sprich Leistung!

 
Hallo Pfälzer

Danke für deine Antwort. Wir wissen, dass wir gestaffelt bezahlen. Den Reservierungsvertrag werden wir nächste Woche machen. Allerdings frage ich mich wann wir dann den Kaufvertrag unterschreiben "müssen". Können wir mit dem Reservierungsvertrag den Kaufvertrag rauszögern? Baubeginn ist momentan und das Haus soll ja Ende 2010 fertig sein.

Herzliche Grüsse Caroline

 
Hallo Caroline

Da seid ihr ja etwa in der gleichen Lage wir wir.... Wir bauen mit eine GU (Baubeginn in 4-8 Wochen, Einzugstermin spätestens August 2010) und mussten bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung (ca 5%) leisten sowie den Betrag für den Landkauf begleichen. Der Kaufvertrag des Landes war dem GU-Vertrag vorangestellt; eigentlich 1 Vertrag, wurde so gemacht, damit wir nur auf dem Land die Überschreibungsgebühren bezahlen müssen und nicht auf den vollen Baukosten - clever!

Die restlichen Zahlung erfolgen - ganz nach Input von Pfälzer - beim Spatenstich sowie nach Abschluss ganz bestimmter Bauetappen (Erdgeschoss, Unterböden, usw.). Da der GU bereits 8 Häuser gebaut und bei der 2. Etappen (in der unser Haus gebaut wird) auch bereits 2 Häuser in Angriff genommen hat, sehe ich da eigentlich keine Probleme (hoffentlich /emoticons/default_ohmy.png)

Viel Erfolg bei eurem Bauvorhaben

Barbara

 

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