Kaufvertragsfrage (Mehr- oder Minderkosten)

Yvi

Mitglied
21. Aug. 2009
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Hallo zusammen

Wir haben heute den Vertragsentwurf erhalten für unsere neue ETW. Dazu haben wir gleich mal eine Frage, denn bestimmt weiss jemand von euch hierzu eine Antwort.

Im Vertragsentwurf steht nämlich unter anderem das Folgende unter dem Punkt Mehr- oder Minderkosten bei Ausbauwünschen:

....Abänderungen, Ergänzungen etc. müssen in einer von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung mit Angabe der Mehr- oder Minderkosten bestätigt werden. Auf den Abänderungen, Ergänzungen oder werterhöhenden Materiallieferungen wird ein Architektur- und Generalunternehmerhonorar von 12% belastet. Die Mehr- oder Minderkosten werden auf den Zeitpunkt der Bezugsbereitschaft zur Zahlung fällig.

Kann uns jemand erklären, was genau mit diesen 12% gemeint ist? Ist so etwas überhaupt normal?

Müssen wir somit auf die Gesamtkosten der Abänderungen einfach noch zusätzliche 12% Aufpreis bezahlen (z. Bsp. Auswahl von teureren Platten, weitere Steckdosen, statt ein Miele Dampfgarer ein V-Zug Combi-Steamer, etc.)? Das heisst, die offiziellen Differenzpreise werden ja selbstverständlich addiert, aber dann noch plus 12%, oder wie ist das gemeint?

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben und könnte als evtl. noch modifiziert werden. Würdet ihr so etwas akzeptieren? Das hat uns jetzt doch ein wenig nachdenklich und erschrocken gemacht ...

Danke vielmal für die geschätzte Hilfe.

Gruss, Yvi

 
müssen wir somit auf die Gesamtkosten der Abänderungen einfach noch zusätzliche 12% Aufpreis bezahlen (z. Bsp. Auswahl von teureren Platten, weitere Steckdosen, statt ein Miele Dampfgarer ein V-Zug Combi-Steamer, etc.)? Das heisst, die offiziellen Differenzpreise werden ja selbstverständlich addiert, aber dann noch plus 12%, oder wie ist das gemeint?
Hallo

genau richtig !

Gut dass Ihr Euch rechtzeitig darum kümmert. Wenn Du hier nachliest denken die meisten erst dann daran wenn sie die ersten rechnungen vom GU über Mehrkosten erhalten. Und dann ist es definitiv zu spät.

Versucht das umbedingt einzugrenzen auf diejenigen Posten, bei der der GU/Architekt wirklich auch etwas dazu leistet. Also reine Materialmehrkosten etc. sicher mal rausnehmen. Wenn der Gu aber einen Mehraufwand hat und zum Beispiel Pläne neu nachzeichnen muss etc. ist es sicher Ok wenn er dafür entschädigt wird.

Desweiteren solltet Ihr versuchen einzelne Posten separat ausweisen zu lassen und das Budget aufzuschlüsseln. Wichtige Punkte sind die Küche sowie Bad und Bodenbeläge. Also einen budgetposten für Küche, Bad sowie Quadratmeterpreis Bodenbelag.

Ideal ist es auch wenn Ihr festhalten könnt, dass Euch diese Budgets vollumfänglich zurückerstattet werden, falls Ihr z.Bsp. die Küche woanders kaufen möchtet.

 
Die Klausel ist unklar (12% Honorar nur auf den Mehrkosten, was üblich ist, oder auch auf preisneutralen Änderungen?). Unbedingt schriftliche Klarstellung verlangen!

 
Hallo Yvi,

wie booker schon geschrieben hat, exakt das will man Dir verkaufen. Exakt das solltest Du aber tunlichst vermeiden und somit eine Streichung im Vertrag veranlassen. Solche Beispiele gibt es auch hier im Forum, wo Bauherren keinen Zuschlag zahlen musste.. was auch völlig richtig ist.. denn die Arbeit für den GU bleibt exakt die gleich... egal ob die Plättli nun 80 oder 150 CHF/m? kosten würden... dieser Passus ist eigentlich nur eine Gelddruckmaschiene... welche, das muss man so sehen, aber die allermeisten so anbieten. Es liegt an Dir, die zu schlucken.. oder zu ändern.

 
Hoi zäme

Ich danke euch sehr herzlich für eure ausführlichen Antworten und Argumente zum Thema.

Wir haben uns entschlossen, dass wir auf jeden Fall mit dem Architekten über diesen Kaufvertragspunkt Rücksprache nehmen und das wenn irgendwie möglich streichen lassen werden. Wir finden es wirklich auch nicht normal, dass hier einfach generell 12% Aufpreis verlangt wird, wenn gar keine separate Leistung erbracht werden muss.

Ich halte euch auf dem Laufenden, ob wir hier eine Einigung erzielen können. Es wir bestimmt schwierig, aber dennoch hoffe ich, dass es nicht unmöglich ist.

Gruss und Merci, Yvi

 
Hallo Yvi

Ich hoffe, es gelingt euch, den Vertrag zu euren Gunsten etwas anzupassen?

Aber auch während der Bauphase kann es zu etlichen Unklarheiten kommen. Du hast bestimmt schon gesehen, dass das Haus-Forum am nächsten Samstag ein Seminar http://www.haus-forum.ch/news/8921-1-bauseminar-h-f-k-vom-13-3-2010-a.html zu allen Themen rund um den Hauskauf und ?bau organisiert. Wär? vielleicht auch was für Euch..?

Obwohl, mit den Plätzen scheint?s ja langsam knapp zu werden?..

Gruss, muskat

 
Hoi Muskat

Auch dir ein grosses Merci für deine Zeilen und der Hinweis bezüglich Bauseminar.

Übrigens, ich hoffe sehr, dass sich hier mit diesen 12% etwas machen lässt, denn ohne zusätzliche Leistungserbringung können wir dies wirklich nicht akzeptieren. Ansonsten werden wir denen dann auch nahe legen, dass sich die Sachlage bei den Minderkosten genau gleich verhält!

Dieses Bauseminar hätte uns eigentlich sehr interessiert, aber wir sind im Moment so furchtbar im Stress mit diversen Bau-Terminen, dass es uns leider nicht möglich ist, daran teilzunehmen. Unser GU hat mit allem recht lange zugewartet und nun ist man richtiggehend unter Druck ... Ich mag das eigentlich gar nicht ...

Gruss, Yvi

 
Sali Yvi

In der Situation waren wir auch. Der Berater/Verkäufer drängte uns und wollte unbedingt zu einem Abschluss kommen.

Zum Glück zogen wir die Notbremse und nahmen uns ungefähr ein halbes Jahr Zeit um uns klar zuwerden was wir selber eigentlich wollen. Auch um die Verschiedenen Baurten, Zusätze, Heizungen etc zu verstehen und auszuwählen. Danach kamen wir wieder zusammen und dann lief bis jetzt alles Reibungslos.

Ich kann euch nur anraten nehmt euch die Zeit. Geht an Messen, Seminaren auf jedes erdenkliche Bauland. IHR werdet nach dem Bau eine Menge Zeit verbringen mit dem was Ihr euch nun ausgewählt habt. Und es ist eine Stange Geld. Also mein Rat nehmt die Zeit stellt den Verkäufer zur Seite und geht dies Schritt für Schritt an.

Wünsche euch auf eurer Baureise viel Spass und gute Nerven

Gruss Rueggli

 
Hallo Yvi,

was auch wichtig ist, der Zuschlag bezieht sich nur auf Mehrpreise. Es gibt keine Saldierung mit Minderkosten. Unser GU hat uns gesagt, dass wir kostenneutral Parkett gegen Bodenplatten austauschen können (gleicher Preis pro qm). Leider galt das "kostenneutral" nicht für die Zuschläge, auf den Mehrpreis der zusätzlichen Bodenplatten mussten wir auch 12% zahlen ohne Gutschrift für den Entfall der Parkettfläche...

Also wirklich genau abklären vor der Unterschrift des Vertrages! Würde ich zumindest nächstes Mal so machen...

Grüsse

DMR

 

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