Hallo liebe Forumianer
Nachdem ich seit ettlichen Wochen schon stille Mitleserin im Forum war, ist nun auch für mich der Zeitpunkt gekommen, mich anzumelden. Vorab schon mal danke an alle, für die vielen interessanten Beiträge und Tipps, sowie die Einsichten, die ich durch eure Vorarbeit gewinnen konnte.
Nun zu meinem Problem: Ich habe eine kleine 3.5 ZiWhg in der Überbauung Belvédère in Baden gekauft. Die Westwand im Wohnzimmer ist fast komplett aus Glas mit einer Schiebetür. Bis und mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, also auch auf dem Plan der Teil des Vertrags ist, wurde diese Schiebetür von Norden nach Süden geöffnet. Einige Wochen nach der Vertragsunterzeichnung erhielt ich einen Käuferordner mit aktualisierten Plänen etc. Dort wird die Schiebetür auf einmal von Süden nach Norden geöffnet. Klar, das klingt auf Anhieb banal, aber für mich ist es sehr schlecht. Aufgrund der Raumaufteilung mit der offenen Küche und dem Fenster an der Nordwand, könnte ich das Wohnzimmer nicht so einrichten wie ich mir das vorgestellt habe. An der Nordwand hätte dann nur ein winziges Sofa Platz und ob es daneben noch für den Esstisch reichen würde ist fraglich. Ausserdem bin ich kein Fan von Sofa/Sessel-Kombinationen. Am liebsten hätte ich wieder ein bequemes Ecksofa wie das zur Zeit der Fall ist. An die Südwand kann ich ja nicht viel stellen, wenn man vom Eingangsbereich geradeaus zur Glasschiebetür gelangen würde (sonst müsste man ja einmal um das Sofa herum gehen um nach draussen zu gelangen). Ich hoffe ihr versteht was ich meine... Auf meine Bitte, die Richtung der Schwiebetür zurück zu ändern, erhielt ich die Antwort, dass an den Fenstern nichts gemacht wird. Das würde ich vielleicht eher verstehen, wenn der Rohbau schon stehen würde, aber sie sind noch nicht mal damit fertig die Fundamente zu betonieren. Nun sehe ich mich gezwungen, mich an eine Rechtsberatungsstelle wenden, weil ich der Ansicht bin, dass ich ein Anrecht darauf habe, das zu bekommen, was im Vertrag steht. Wie seht ihr das? Habt ihr vielleicht noch gute Ratschläge?
Im Moment bin ich vor allem sauer und enttäuscht, weil mein lang gehegter Traum von den eigenen vier Wänden nun auf einen Rechtsstreit hinauslaufen könnte, dabei hatte lange alles so gut ausgesehen. Aber vermutlich war der Ärger vorprogrammiert, wenn ich an einige eurer Beiträge betreffend GUs denke.
Im Anhang findet ihr den Plan aus dem Kaufprospekt, zur Visualisierungshilfe. Es ist die Wohnung links oben.
Liebe Grüsse
Mungi
Anhang anzeigen Haus6.pdf
Nachdem ich seit ettlichen Wochen schon stille Mitleserin im Forum war, ist nun auch für mich der Zeitpunkt gekommen, mich anzumelden. Vorab schon mal danke an alle, für die vielen interessanten Beiträge und Tipps, sowie die Einsichten, die ich durch eure Vorarbeit gewinnen konnte.
Nun zu meinem Problem: Ich habe eine kleine 3.5 ZiWhg in der Überbauung Belvédère in Baden gekauft. Die Westwand im Wohnzimmer ist fast komplett aus Glas mit einer Schiebetür. Bis und mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, also auch auf dem Plan der Teil des Vertrags ist, wurde diese Schiebetür von Norden nach Süden geöffnet. Einige Wochen nach der Vertragsunterzeichnung erhielt ich einen Käuferordner mit aktualisierten Plänen etc. Dort wird die Schiebetür auf einmal von Süden nach Norden geöffnet. Klar, das klingt auf Anhieb banal, aber für mich ist es sehr schlecht. Aufgrund der Raumaufteilung mit der offenen Küche und dem Fenster an der Nordwand, könnte ich das Wohnzimmer nicht so einrichten wie ich mir das vorgestellt habe. An der Nordwand hätte dann nur ein winziges Sofa Platz und ob es daneben noch für den Esstisch reichen würde ist fraglich. Ausserdem bin ich kein Fan von Sofa/Sessel-Kombinationen. Am liebsten hätte ich wieder ein bequemes Ecksofa wie das zur Zeit der Fall ist. An die Südwand kann ich ja nicht viel stellen, wenn man vom Eingangsbereich geradeaus zur Glasschiebetür gelangen würde (sonst müsste man ja einmal um das Sofa herum gehen um nach draussen zu gelangen). Ich hoffe ihr versteht was ich meine... Auf meine Bitte, die Richtung der Schwiebetür zurück zu ändern, erhielt ich die Antwort, dass an den Fenstern nichts gemacht wird. Das würde ich vielleicht eher verstehen, wenn der Rohbau schon stehen würde, aber sie sind noch nicht mal damit fertig die Fundamente zu betonieren. Nun sehe ich mich gezwungen, mich an eine Rechtsberatungsstelle wenden, weil ich der Ansicht bin, dass ich ein Anrecht darauf habe, das zu bekommen, was im Vertrag steht. Wie seht ihr das? Habt ihr vielleicht noch gute Ratschläge?
Im Moment bin ich vor allem sauer und enttäuscht, weil mein lang gehegter Traum von den eigenen vier Wänden nun auf einen Rechtsstreit hinauslaufen könnte, dabei hatte lange alles so gut ausgesehen. Aber vermutlich war der Ärger vorprogrammiert, wenn ich an einige eurer Beiträge betreffend GUs denke.
Im Anhang findet ihr den Plan aus dem Kaufprospekt, zur Visualisierungshilfe. Es ist die Wohnung links oben.
Liebe Grüsse
Mungi
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