kaum gekauft schon Ärger mit GU

Mungi

New member
02. Aug. 2017
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Hallo liebe Forumianer

Nachdem ich seit ettlichen Wochen schon stille Mitleserin im Forum war, ist nun auch für mich der Zeitpunkt gekommen, mich anzumelden. Vorab schon mal danke an alle, für die vielen interessanten Beiträge und Tipps, sowie die Einsichten, die ich durch eure Vorarbeit gewinnen konnte.

Nun zu meinem Problem: Ich habe eine kleine 3.5 ZiWhg in der Überbauung Belvédère in Baden gekauft. Die Westwand im Wohnzimmer ist fast komplett aus Glas mit einer Schiebetür. Bis und mit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, also auch auf dem Plan der Teil des Vertrags ist, wurde diese Schiebetür von Norden nach Süden geöffnet. Einige Wochen nach der Vertragsunterzeichnung erhielt ich einen Käuferordner mit aktualisierten Plänen etc. Dort wird die Schiebetür auf einmal von Süden nach Norden geöffnet. Klar, das klingt auf Anhieb banal, aber für mich ist es sehr schlecht. Aufgrund der Raumaufteilung mit der offenen Küche und dem Fenster an der Nordwand, könnte ich das Wohnzimmer nicht so einrichten wie ich mir das vorgestellt habe. An der Nordwand hätte dann nur ein winziges Sofa Platz und ob es daneben noch für den Esstisch reichen würde ist fraglich. Ausserdem bin ich kein Fan von Sofa/Sessel-Kombinationen. Am liebsten hätte ich wieder ein bequemes Ecksofa wie das zur Zeit der Fall ist. An die Südwand kann ich ja nicht viel stellen, wenn man vom Eingangsbereich geradeaus zur Glasschiebetür gelangen würde (sonst müsste man ja einmal um das Sofa herum gehen um nach draussen zu gelangen). Ich hoffe ihr versteht was ich meine... Auf meine Bitte, die Richtung der Schwiebetür zurück zu ändern, erhielt ich die Antwort, dass an den Fenstern nichts gemacht wird. Das würde ich vielleicht eher verstehen, wenn der Rohbau schon stehen würde, aber sie sind noch nicht mal damit fertig die Fundamente zu betonieren. Nun sehe ich mich gezwungen, mich an eine Rechtsberatungsstelle wenden, weil ich der Ansicht bin, dass ich ein Anrecht darauf habe, das zu bekommen, was im Vertrag steht. Wie seht ihr das? Habt ihr vielleicht noch gute Ratschläge?

Im Moment bin ich vor allem sauer und enttäuscht, weil mein lang gehegter Traum von den eigenen vier Wänden nun auf einen Rechtsstreit hinauslaufen könnte, dabei hatte lange alles so gut ausgesehen. Aber vermutlich war der Ärger vorprogrammiert, wenn ich an einige eurer Beiträge betreffend GUs denke.

Im Anhang findet ihr den Plan aus dem Kaufprospekt, zur Visualisierungshilfe. Es ist die Wohnung links oben.

Liebe Grüsse

Mungi

Anhang anzeigen Haus6.pdf

 
Sali Mungi

Dies Öffnungsrichtung macht auch für mich überhaupt keinen sinn. Es klettert ja niemand übers Sofa um nach draussen zu kommen. Ich würde dem sicher nachgehen. Soweit ich mich noch an die Planungsphase erinnern kann ist dies kein Problem die Richtung zu ändern. Das Fenster wird dadurch ja nicht grösser. Falls du auf nummer sicher gehen willst, ruf doch kurz die Bauverwaltung Baden an. Die können es dir genau sagen.

Gruss

Fabian


Gesendet von iPhone mit HausGartenLeben

 
Hallo Fabian

Danke für den Tipp mit der Bauverwaltung. Ich sehe auch nicht, was daran so schwierig sein sollte. Habe eher die Vermutung, dass man zu bequem ist, die Bestellung zu ändern (sollte sie überhaupt schon erteilt worden sein).

Das merkt man auch bei der Position des Wasserhahn für die Terrasse. Dieser befindet sich im Aussenschrank, an der hintersten Ecke der L-förmigen Terrasse. Auf meine Bemerkung, dass das gar keinen Sinn ergibt, kam die Antwort, dass das bei allen Wohnungen so sei. Damit wollen sie wohl Zeit sparen. Alles kopieren ist halt bequemer als sich Gedanken zu machen, was Sinn ergibt, leider...

LG

 
Vom Belvédère habe ich bezüglich Käuferberatung auch schon gehört, dass da anscheinend etwas Druck aufgebaut wird. Nach all den Verzögerungen soll wohl jetzt so schnell wie möglich alles umgesetzt werden. Da verlieren individuelle Wünsche anscheinend an Bedeutung.

An Deiner Stelle würde ich auf die ursprüngliche Öffnungsrichtung bestehen, genauso wie auf eine Umplatzierung des Wasserhahns. Das sind wirklich kleine Änderungen, die zu diesem Zeitpunkt keine Zusatzkosten verursachen. Das kann auch ohne Rechtsanwalt umgesetzt werden.

Auf jeden Fall viel Erfolg. Das Belvédère ist ein schönes Projekt, hatte ich mir auch angesehen!

 
Wehr dich auf jeden Fall! Ansonsten wirst du dich jahrelang nerven.

Du schreibst ja: also auch auf dem Plan der Teil des Vertrags ist, wurde diese Schiebetür von Norden nach Süden geöffnet.

Einseitige Vertragsänderung geht gar nicht. Sofort Einschreiben an GU und die Ausführung gemäss Vertrag verlangen. Schriftliche Bestätigung verlangen.

Solche Sachen immer schriftlich (und zwar eingeschrieben) machen. Ansonsten geht es beim GU "unter".

 
Danke für den Tipp mit der Bauverwaltung.
Hallo Mungi

Das würde ich mir, für diesen Fall, eher sparen. Es ist der Bauverwaltung völlig egal, wie Du mit Deinem GU die Fensteröffnungen festlegst.... :)

Du bis alleiniger Vertragspartner mit der GU.

Mit Blick auf GU-seitige Änderungen schaue mal in Deinem Kaufvertrag nach... da steht sicher etwas für den GU passendes drin... da bin ich mir ganz sicher.

Grundlegend sind solche Punkte es nicht wert, einem Kunden zu verweigern... das ist lachhaft und stümperhaft. Bei einem gutem GU, bzw. dessen Bauleitung kommt es eh zum Baustart zu entspr. Terminen und die Öffnungsrichtungen nochmals zu prüfen und endgültig festzulegen. Es ergibt sich daraus weder eine andere Optik noch irgendwelche Mehrpreise. Zumindest was die Hebeschiebetüre beträfe. Bei dem Aussenhahn könnte es ggf. mehr Leitungen brauchen, je nach dem, woher die Wasserzufuhr im Haus käme (oder eben auch nicht).

Ich habe ja schon einge Gespräche bei GUs und TUs mit angehenden Bauherren geführt, gleich wie gut oder schlecht deren Ruf war, aber solch ein Argument, bzw. Verweigerung, habe ich noch bei keinem Termin erlebt.

 
Nachtrag... habe erst jetzt den Plan angeschaut..

Beim Aussenhan ist eine Verlegung auch problemlos machbar.. ohne Kosten... dort ist ja direkt die Küche an der Aussenwand, von wo aus man das bestens ausführen kann.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen

Ja, den Eindruck, dass die Damen und Herren etwas im Schuss sind, habe ich auch. Die Pläne im Käuferordner sind zum Teil nicht korrek (z.B. steht im Reduit auf einmal etwas von Parkett, statt Plattenboden oder auf den Badplänen ist die Reihenfolge einmal WC, Waschtisch, Badewanne und einmal Waschtisch, WC, Badewanne). Ich bin für gewöhnlich kein oberpingeliger Mensch, aber habe nach der Antwort die ich gestern erhalten hatte der Betreuerin geschrieben, dass mir das ganze kein gutes Gefühl vermittelt, es macht keinen sehr professionellen Eindruck. Vielleicht hat sich da jemand übernommen mit der Arbeit...

Nun zum positiven Teil: Heute am späteren Nachmittag habe ich erneut eine Nachricht erhalten, dass der Bauleiter und der Architekt die Sache nochmals besprochen haben und die Richtung der Schiebetür nun doch geändert werden kann. Na also, warum nicht gleich so! ;) Nur schade, dass man erst mit dem Säbel rasseln muss, dass etwas geht.

Die Sache mit dem Wasserhahn habe ich auch zur Änderung in Auftrag gegeben. Bei der Küche neben dem Fenster wäre der Platz ideal. Wer will schon einen Wasserhahn im Wandschrank (ausser der Balkon ist so klein, dass man damit etwas Platz sparen könnte)?

Dann hoffen wir mal, dass sich nicht noch weitere Streitpunkte ergeben, bei denen wieder der Säbel gezückt werden muss :ph34r: . Und wenn doch, werdet ihr es bestimmt hören.

Danke euch für die moralische Unterstützung!

Gruss und schönen Abend

Mungi

 
Du kannst natürlich auch proaktiv werden und einen Bauherrenvertreter wie Pfälzer einsetzen, der mit dir von Zeit zu Zeit die Baustelle besichtigt und wichtige Sachen vorab mit dir bespricht. Ist zwar nicht ganz gratis, aber längerfristig billiger, wenn man weiss, was beim Bauen so alles schief gehen kann.

 
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