Kaution bei GU

fabiana27

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30. Mai 2007
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Nur eine kurze Frage, ist es üblich bei GU's und auch Architekten eine Kaution zu hinterlegen von ca.30 tausend nach Vertragsunterzeichnung?

 
ist bei GUs eigentlich üblich. wir haben auch nach vertragsunterzeichnung 18.000 euronen bezahlt. danach wird das halt je nach baufortschritt ein gewisser prozentsatz vom hauspreis überwiesen. ist aber in dem sinn keine kaution sondern eine anzahlung. d.h, wenn das haus steht sind rund 80-90% bezahlt und der rest wird dann bei bauabnahme bzw. endkontrolle fällig

 
Wir haben mit GU gebaut und haben weder Kaution noch Anzahlung bezahlt. Unser GU bekam bei Schnurgerüstabnahme durch den Geometer die erste von 3 Raten.

 
Wir Arbeiten mit einer kleinen GU.

Also nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von CHF 25000.00 bezahlt.

Mit diesem Geld arbeitet er dann schon, dh bezahlt Bewilligungskosten ect...

Jetzt folgten/folgen Teilzahlungen, damit bezahlt er die Handwerker.

Diese Teilzahlungen gehen auf unser Baukonto, dh er kann das Geld nur für unser Hausbau verwenden, also nicht irgendwie ein Bau von einem anderen.

War oder ist manchmal noch das Problem der GUs.

Denke eine grössere GU, arbeitet da anderst, da sie andere Finanzierungmöglichkeiten haben.

 
Hallo

Oftmals muss vor dem eigentlichen GU Vertrag ein Reservationsvertrag abgeschlossen werden und ein Betrag von wenigen 10-Tausend Franken überwiesen werden.

Der GU macht dann erste Grundrissbereinigungen und bereitet den GU-Vertrag vor. Diese Reservationsgebühr wird am Kaufpreis voll angerechnet.

 
Wir haben auch NACH Vertragsunterzeichnung die erste Anzahlung (15'000) geleistet. Und das Geld wurde wie von Nasche erwähnt für Geometer usw. verwendet. Eine Kaution in dem Sinne hab ich noch nie gehört. Und eine Reservationsgebühr wie von booker beschrieben scheint mir ne Art Kaution. Wenn dann der Vertrag nicht zu Stande kommt bleibt das Geld ja wohl beim GU?

 
Bei uns ist es ähnlich wie bei "nasche". Nur dass wir erst einen Teil auf das Baukonto überweisen müssen, nachem die Baubewilligung eingetroffen ist. Vertrag ist unterschreiebn, Land noch nicht gekauft, daher mussten wir auch noch keinen Rappen (oder Cent) investieren /emoticons/default_smile.png Klappt also etwas nicht, dann haben wir auch kein Risiko. Wenn das Ok da ist, dann wird das baukonto eingerichtet. Davon wird dann das Land gekauft und für die anfallenden Gebühren geplündert. Nach der Abnahme des Schnurgerüstes wird dann ein erster grosser Schub geleistet womit das Häusle dann gebaut wird. Danach wird je nach Fortschritt wieder etwas gebraucht.

Wir fühlen uns sehr wohl und sind froh weder Anzahlung, Kaution, Depot oder wasauchimmer geleistet zu haben. Ich denke aber, dass dies in unserem speziellen Bewilligungsfall eine Ausnahme sein könnte.

 
mhh, so meinte ich ja das oder habt ihr mich da jetzt falsch verstanden? fabiana27 baut über swisshaus - dort läuft es ja so ähnlich ab ...

7% nach vertragsunterzeichnung

3% nach baubewilligung

10% nach betondecke

20% nach xy

....

d.h, es ist in diesem falle keine kaution/anzahlung sondern hier wird einfach ganz normal der hauspreis getilgt.

 
würde auf jeden Fall jedem Häuslebauer raten, KEINE Vorauszahlung (oft wird dies auch Reservationszahlung oder ähnlich genannt) zu leisten.

Wenn ein GU trotzdem darauf besteht, wäre ich vorsichtig. Vielfach (habe ich selber erlebt und bei anderen gesehen) werden diese Zahlungen dann als Druckmittel benutzt, um andere unschöne Sachen im Vertrag durchzudrücken.

Würde die erste Zahlung erst bei Baubewillgung leisten - vorher werden auch nicht wirklich grosse Kosten ausgelöst im Vergleich zur späteren Bauphase. Wenn das ein GU nicht einkalkulieren will oder kann oder er es sich gar nicht leisten kann, stimmt auch was nicht.

Rechtlich ist übrigens eine Reservationszahlung nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet wird. Da dies aber wieder Kosten verursacht, wird dies kaum gemacht. Als Alternative würde ich da eher eine Ueberweisung auf ein Sperrkonto vorschlagen - wenn überhaupt.

 
Wenn eine GU auf ein Reservationsbetrag ausgeht, da irgendwie eine Abmachung treffen.

Schwiegereltern wollten eine ETW kaufen und haben CHF 25000.00 an Reservation anbezahlt.

Leider gab es Probleme, dh Verzögerungen mit dem Bau und Schwiegereltern konnten nicht WARTEN.

Sie bekamen dann nach Abmachung die CHF 25000.00 zurück.

Einige GUs behalten leider das Geld als Entschädigung.

 
Ich kann den GU/Architekten verstehen der eine Reservationszahlung als Sicherheit will. Diese Zahlungen sollten bei Nichtzustandekommen des Projektes zurückgezahlt werden. Manchmal steht aber in diesen Verträgen die Reservation falle als Reuegeld an den GU.

Reservationsverträge mit Anzahlung sind rechtlich gemäss Gerichtsurteil nur gültig, wenn sie notariell beglaubigt sind ! Die Beglaubigung wird soweit ich weiss nie gemacht, also ist die Zahlung sicherlich rückforderbar.

 

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