Kein Recht auf Rückbehalt bei Mängel?

rolex

Mitglied
10. Aug. 2009
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Hallo Leute,

Ich hätte da auch mal eine Frage an die Experten.

Kaufpreis meiner Eigentumswohnung = SFr. 900'000.-

Zahlungen wie folgt:

50'000.- bei Reservation (bereits geleistet)

1/3 bei Eigentumsübertragung (findet im August/September09 statt)

2/3 10Tage vor Schlüsselübergabe (geplant Februar 2011)

Ende August findet nun die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages statt. Anlässlich dieser Unterzeichnung wird ein Unwiederrufliches Zahlungsversprechen meiner finanzierenden Bank über den Gesamtkaufpreis (abzügl. 50'000.- Anzahlung) verlangt, Auszahlung 1/3 bei Eigentumsübertragung, 2/3 10Tg. vor Bezugsbereitschaft.

Gemäss Kaufvertrag habe ich kein Recht auf Rückbehalt bei Mängel:

Zitat aus KV:

?Ebenfalls ist die Käuferschaft nicht berechtigt, wegen Mängeln der Kaufsache oder wegen nicht vollständiger Fertigstellung der Bau- und Umgebungsarbeiten einen Zahlungsrückbehalt zu machen?.

Oder..

?Ein Recht auf Sicherstellung der Mängelbehebung durch Zahlungsrückbehalte und/oder durch Verlangen einer Solidarbürgschaft etc. wird im Verhältnis zur Käuferschaft jedoch hiermit wegbedungen".

Für einen Laien wie mich bedeutet dies, dass ich keinerlei Rechte habe, falls bei Übergabe grobe Mängel vorhanden sind oder gar die Whg. nicht fertig gestellt sein sollte.

Fragen:

a) Ist es üblich, dass bereits 18 Monate vor Bezug ein drittel des Kaufpreises fällig ist.(ist das nicht ein bisschen viel?)

/emoticons/default_cool.png Muss ich mich diesem KV beugen und auf jegliche Rechte auf einen Geldrückbehalt verzichten?

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!

Rolex

 
Naja mir persönlich wäre das nicht so symphatisch.

Speziell auch weil 10 Tage VOR Schlüsselübergabe der Restbetrag fällig wird. Falls dann etwas ist, müsst ihr dann mit Briefen und abmahnen euer Glück suchen, was sicherlich nicht einfacher sein dürfte, als wenn noch Kohle zurückbehalten wird.

- Zudem wie sicher ist denn, dass die Wohnungen gebaut werden?

- wie sieht es bei Verzögerungen aus?

- Wer ist der Unternehmer, seriösität?

Wir hatten bei unserem Hausbau, einen ganz anderen Vertrag als der Standardvertrag ausgehandelt. Dort waren ursprünglich auch die Risiken auf den Käufer abgewälzt. Daruaf hin angesprochen wurde mir gesagt, dass bis jetzt noch nie etwas passiert sein und das keine Probleme sein würden. Nun ja dann sagt ich, wer dann alles so einfach und risikolos ist, dann können wir ja den vertrag entsprechend ändern.

Ich würde ganz sicher bestimmte Positionen neu verhandeln.

 
Hallo

Die Zahlungsmodalitäten sind individuelle Verhandlungssache. Den Deal, der bei Dir dort ansteht, würde ich persönlich auf keinen Fall unterschreiben. Die volle Summe, bevor das Haus überhaupt fertig ist, nun ja......Da hast Du ja wirklich sehr viel Vertrauen.

Ich würde mal so rangehen:

Anzahlung bei Vertragsunterschrift 10%

Bei Einzugsbereitschaft (nicht Schlüsselübergabe!) 80%

Nach Beendigung der Arbeiten (also mehr oder weniger nie...): 10%

Wahrscheinlich bekommt Dein GU einen Herzinfarkt, aber das wäre so mein Einstieg....

Greets B

 
Wow 80%,10% 10% ...irgendwie bin ich schon viel zu gutgläubig und zu weich in solchen Verhandlungen /emoticons/default_wink.png

Ich werde noch einmal mit der Verkäuferschaft (übr. Fa. Peikert und 4B) Kontakt aufnehmen!

Der Totalunternehmer ist Halter AG

Ja, sie haben bereits mit dem Bau beonnen. Es gibt 2 Bauetappen, meine Whg. befindet sich in der 2. Beide Etappen sind nun im Bau.

Was ist der Unterschied zwischen Schlüsselübergabe und Bezugsbereitschaft?

Vielen Dank für Eure Hilfe;)

rolex

 
Hallo rolex

Bitte nicht falsch verstehen, dies sollte nur der Verhandlungeinstieg sein, um mal den Tarif durchzugeben. Treffen werdet Ihr Euch irgenwo in der Mitte (hoffentlich auf Deiner Seite....)

greets B

 
Hallo Banjo1071,

ja ja schon klar, trotzdem danke! Ich werde wohl die Zahlungsmodalitäten akzeptieren so wie sie sind. Auf den Rückbehalt von 5-10% hingegen möchte ich nicht verzichten.

Was mich erstaunt:

In dieser Überbauung entstehen etwa 200 neue Wohnungen. Gemäss Aussage der Verkäuferschaft bin ich der einzige der einen Rückbehalt fordert.

Nun würde mich sehr interessieren, wie das bei Euch andern so aussieht diesbezüglich?? Ist das wirklich nicht üblich, dass ein Rückbehalt von ca. 5-10% gefordert wird? Ich denke ein bisschen Schutz muss doch auch auf der Käuferseite sein.

Bin sehr froh um einige Antworten, denn ich brauche auch für meine Verhandlungen (nächste Woche) noch schlagfertige Argumente, wie zb. das dieses Vorgehen usanz ist.

Viiiielen Dank jetzt schon /emoticons/default_smile.png

rolex

 
bin ja vielleicht der Paranoide hier im Forum, aber wenn ich solche Verträge sehe, läuten bei mir alle Alarmglocken.

Ihr habt also schon 50'000.00 bezahlt und der Einzug ist für Februar 2011 geplant? Das sind ja rund 18 Monate - solange dürft ihr Bank spielen? Und in der Hand habt ihr überhaupt noch nichts???

Finde das eine absolute Frechheit und schon fast Betrug. Was passiert, wenn die Baubewillgung nicht durchgeht, es also Verzögerungen gibt, wenn plötzlich ein Teil der Kaufinteressierten aussteigt oder grundsätzliche Aenderungen an den Plänen vorgenommen wird? Das alles und noch viel mehr kann in 1 1/2 Jahren passieren...

Und das mit "ihr seid die einzigen die Rückbehalt fordert" glaubst du wohl echt nicht? Die 199 anderen haben blind unterschrieben???

10 % Rüchbehalt ist üblich, gibt sogar eine entsprechende SIA Norm.

Kurz zusammengefassst: Auf keinen Fall ein solches Machtwerk unterschreiben, ansonsten sind Probleme für Dich vorprogrammiert.

 
Ich finde das Ok.

Natürlich wäre nichts zu zahlen und dafür noch 15% Zins für die 900'000 zu bekommen die bessere Variante./emoticons/default_additional/148.gif

Die 50'000 sind ja Reservationsgebühren.

Bei uns waren es 30'000.

Bei der Beurkundung mussten wir total 20% des Kaufpreises geleistet haben.

also unsere Eigenmittel. Ist doch OK so.

Die Bank zahlte bei Schlüsselübergabe den Rest.

Wenn Du selber bauen würdest hättest sicher früher mehr Geld gebraucht mit den gleichen oder schlechteren sicherheiten.

Ein guter GU ist schon mal eine gute Sicherheit.

Gruss

Tabu

 
Wahrscheinlich werden auch noch die Garantieleistungen an Dich abgetreten:(

50k (1/18) für 11/2 Jahre zinslos vom Bauherrn als Vorschuss, ist doch nett. Dann sollen sie wegen dem üblichen Garantierückbehalt, der ja zu verzinsen ist (wie soll im Vertrag stehen) aber auch keinen Aufstand machen.

Die Anzahlungen sollen prinzipiell nie höher sein als die erbrachte Leistung am Bau.

Immerhin scheint die Firma ja doch einigermassen seriös zu sein.

Sonst werden Gespanne ausgesteckt, 200 mal 50 Tonnen Vorschuss kassiert, und plötzlich ist der GU unauffindbar ...

 
Die Anzahlungen sollen prinzipiell nie höher sein als die erbrachte Leistung am Bau.
das ist der entscheidente Punkt und extrem wichtig beim Bauen - das kann Dir wohl jeder bestätigen der schon ein Projekt gemacht hat.

Ueber seriöse und unseriöse GUs müssen wir uns nicht unterhalten. Es gibt immer von beiden - aber auch viele GUs die jahrelang erfolgreich und seriös waren können plötzlich Konkurs gehen - Beispiele gibt es viele. Die erwähnte Firma Peikert sagt mir auch was, ist das das Bauunternehmen/GU das vor allem in Zug aktiv ist/war? Die gingen doch auch mal Konkurs und gründeten eine neue Firma vor rund 4 oder 5 Jahren.

Wir zahlten übrigens 0 % an. Erst gleichzeitig mit der durchgegangen Baubewillgung zahlten wir die erste Tranche und dann nach Baufortschritt. Die Restzahlung beglichen wir als alles in Ordnung war - wenn wir das nicht getan hätten, könnten wir wohl auf einige Handwerker heute noch warten...

PS: Hier auf die Schnelle im Google gefunden - mein Gehirn lies mich doch nicht im Stich, ist sogar gar noch nicht solange her: http://www.moneyhouse.ch/u/pb_logistik_ag_CH-170.3.000.574-4.htm

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
b

Ihr habt also schon 50'000.00 bezahlt und der Einzug ist für Februar 2011 geplant? Das sind ja rund 18 Monate - solange dürft ihr Bank spielen? Und in der Hand habt ihr überhaupt noch nichts???.
Wenn es "nur" die 50'000 wären, wäre es irgendwo noch vertretbar, aber 1/3 (300'000) bei Eigentumsübertragung im Sept 2009 finde ich viel schlimmer!!!

Ob die anderen 199 wirklich einfach unterschrieben ohne Rückbehaltsforderung haben sei dahingestellt. Verkäufer erzählen noch viel....

 
Die erwähnte Firma Peikert sagt mir auch was, ist das das Bauunternehmen/GU das vor allem in Zug aktiv ist/war? Die gingen doch auch mal Konkurs und gründeten eine neue Firma vor rund 4 oder 5 Jahren.
Hallo Hr. Wagner,

habe bezügl. Ihrem letztem Schreiben ein bisschen recherchiert..

Die Firma die 2005 Konkurs ging, hiess Peikert Bau AG. Die Peikert Immobilien AG besteht seit 1995 (gemäss HR von Zug) und hat keine Verbindungen zur Peikert Bau AG. Obwohl der Ursprung wahrscheinlich ebenfalls die Familie Peikert sein wird.

Die Peikert Immobilien AG sind übrigens Mitglied im SVIT (Imobilienverband). Evtl. bedeutet dies ja auch ein bisschen Sicherheit. /emoticons/default_rolleyes.gif

Es handelt sich um die SIA Norm 118.

gruet-park.ch schaut mal rein, wenn ihr Zeit und Lust habt

Es grüsst und dankt für weitere Inputs

rolex:111:

 
Die Peikert Immobilien AG sind übrigens Mitglied im SVIT (Imobilienverband). Evtl. bedeutet dies ja auch ein bisschen Sicherheit. /emoticons/default_rolleyes.gif

Es grüsst und dankt für weitere Inputs

rolex:111:
Hallo rolex,

dieses Thema wird und wurde hier ja schon öfters verhandelt, als "mündiger Bauherr im Jahre 2009" sollte man sich solche einseitigen Vertragsbedingungen nicht mehr bieten lassen!

Wenn Du natürlich genau dort das Objekt haben möchtest, der GU stur bleibt, weil Nachfrage herrscht (?), dann wird ihm Deine Einstellung gerade egal sein... wenn er aber doch noch gut verkaufen muss, dann hast Du auch eine gute Chance dies in passender Form durch zu bringen.

Die von Dir oben angeführte Mitgliedschaft, bringt Dir in punkto persönlicher Sicherheit, leider NULL ein. Das ist überhaupt keine Gewähr dafür, dass der GU gut mit dem Geld umgeht und alles zur Zufriedenheit ausführt.

Der einzige Gegenwert, als Sicherheit für Deine Zahlungen, ist eine bankgarantiert Vertragserfüllungsbürgschaft über die volle Summe des Kaufpreises, welche man nach Bauende und Übergabe (ohne Mängel) dann auch in eine Summen geminderte Gewährleistungsbürgschaft, über die Laufzeit der Gewährleistung (5 Jahre), umwandeln kann.

Nach Ablauf dieser Frist, geht sie an den GU zurück (bzw. an die austellende Bank/Versicherung).

 
Hallo rolex,

Auch mir wäre bei diesem Vertrag nicht so "gschmuch", insbesondere betreffend der Anzahlung von 1/3 bei "Eigentumsübertragung".

Die Frage ist doch auch: Woran wird denn überhaupt "Eigentum" übertragen? Ein Käufer einer Wohnung erwirbt diese im sog. "Stockwerkeigentum" (Art. 712a ff. ZGB). Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums, welches dem Miteigentümer das Sonderrecht zur Nutzung seiner Wohnung gibt. Stockwerkeigentum ist nur an raumbildenden Gebäudeteilen möglich, nicht an Grund und Boden (Art. 712b ZGB). Somit: Erst wenn das Gebäude steht, kann daran Stockwerkeigentum begründet (und erworben) werden. Weitere Voraussetzung des Erwerbs von Stockwerkeigentum ist, dass an der fraglichen Liegenschaft durch die Miteigentümer mittels dem sog. "Begründungsvertrag" die räumliche Ausscheidung der Stockwerkeinheiten und die Festsetzung der Wertquoten erfolgt ist (Art. 712e Abs. 1 ZGB).

Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollten, ist Gegenstand Deines "Eigentums" ein Miteigentumsanteil am Land, auf dem die Baute erstellt wird.

Dementsprechend wäre es auch sachgerecht, wenn der Betrag, welchen Du zum Zeitpunkt der Begründung des Miteigentums am Land bezahlst, sich am Landpreis orientiert. Jeder Franken, den Du darüber hinaus bezahlst, dient der zins- und weitgehend risikolosen Vorfinanzierung des Projekts.

Richtigerweise müsste sich also der von Dir zu bezahlende Preis ergeben aus dem Landpreis, multipliziert mit Deiner Miteigentumsquote, welche in der Regel in tausendstel angegeben wird.

Gruss,

mischa

 
Hallo Rolex,

wir haben auch eine ETW vor einem Jahr bezogen - in der gleichen Preiskategorie...

Bezüglich Zahlungsmodalitäten pflichte ich Kurt und Mischa bei, es kann nicht sein, dass Du bereits bei der "Eigentumsübertragung" (von was auch immer) bereits mehr als 1/3 der Kaufsumme vorschiessen muss - ohne ein equivalenter Gegenwert, was bei einer ETW zu diesem Zeitpunkt ja offensichtlich nicht gegeben ist.

Vermutlich ist ja nicht die "Eigentumsübertragung" gemeint, sondern die "Eintragung des Kaufvertrags beim Notar"

Bei uns war es folgendermassen:

20t Reservationszahlung

50t bei Eintrag Kaufvertrag

GANZER REST bei Schlüsselübergabe

...wobei wir zusätzlich noch einen Rückbehalt über 20t machten bei den Rechnungen für die Aufpreise/Mehrausstattungen um noch "etwas in der Hand zu haben".../emoticons/default_wink.png

Selbst dies ist keine Garantie, dass wir nicht ins Messer hätten laufen können - aber doch schon eine gewisse Sicherheit, da der GU ja gegenüber der Bank genügend "potent" sein musste um solche Bedingungen (übrigens bei allen Käufern!) anbieten zu können.

Die Vorfinanzierung wie es Du aufführst wäre mir viel zu unsicher und ich würde niemals einen solchen Vertrag unterzeichnen.

Denke da z.B. mal an einen Autokauf. Nehmen wir mal an Du kaufst ein Fahrzeug in der gehobenen Mittelklasse und Du berappst dafür Sfr. 70'000.-. Du wirst jedes Detail alle Optionen genau mit dem Verkäufer besprochen haben, willst einen ausführlichen Kaufvertrag, wo Deine Options genau aufgeführt sind und Du bezahlst nachdem Du den Wagen vor Dir hast - natürlich erst nachdem Du alles kontrolliert hast, den Lack begutachtet hast und dir allles erklärt worden ist!

...Jetzt kaufst Du eine Wohnung und zahlst für einen Fetzen Papier 350t - also den fünffachen Preis des obgenannten Autos - ohne einen Gegenwert zu erhalten?/emoticons/default_eek.png

Ich verstehe ja die Situation: Man findet die Wohnung/Haus seiner Träume, schnappt durch Reservation auch noch die beste Lage innerhalb der Überbauung und muss irgendwie mit diesem GU zurecht kommen... denn nur der bietet Dir diese Wohnung an... hmm... Nur sollte man in dieser Situation das ganze (vor allem die Ausgabehöhe!) mal etwas objektiv betrachten. Es geht hier ja nicht um einen Fernsehkauf als Schnäpchen, sondern um Wohneigentum, welches ein vielfaches von sonstigen Ausgaben darstellt und meist nur einmal im Leben passiert!/emoticons/default_wink.png

Und ja es gibt - vermutlich - schon Leute, welche auf solche Bedingungen blind eingehen... aber alle 200 dieser Überbauung wohl kaum... Wir waren übrigens auch "immer die einzigen", welche solche "Wünsche" vorbrachten - diese Äusserungen von seiten des GUs gehören wohl zum Standardrepertoire solcher Firmen.../emoticons/default_wink.png

Merke: Wenn ein GU wirklich seriös ist, dann wird eine Mehrfamilienhaussidelung meist durch seine Hausbank vorfinanziert - nach Vorliegen von z.B. 50% der unterzeichneten Kaufverträge - und nicht durch Vorauszahlungen der Käufer! Wenn der GU solche massiven Vorauszahlungen wünscht, dann heisst das für mich, dass er für sein Projekt gegenüber der Bank nicht genügend "potent" ist.../emoticons/default_wink.png

Üblich ist dies auf jeden Fall nicht.

Ich hoffe Du kannst Deine Zahlungsmodalitäten noch entsprechend anpassen - und zwar VOR der Unterschrift des Kaufvertrags. Auf dem Notariat ist dies meist nicht mehr möglich und der Verkäufer/GU wird den Termin dann platzen lassen - mit weiteren Kosten für Dich...

Viel Erfolg bei den Verhandlungen und Grüssle

Arcuos

PS. Auch noch u.U. nützliche Punkte: Frag den GU doch mal, wieviel der Wohnungen schon verkauft sind? Fairerseise wäre auch die Nennung anderer Käufer - schliesslich sind das ja nachher Deine Nachbarn! Der GU wird wohl sehr ungern die anderen Käufer bekannt geben, da er dann fürchten muss, dass sich die "zusammenrotten" und gemeinsam "Wünsche" anbringen, was die meisten GUs gar nicht mögen.../emoticons/default_wink.png

Worstcasezenario wäre zudem: 70 Käufer zahlen die besagten 350t ein und es wird gebaut.... doch die restlichen Wohnungen gehen nicht weg... was ist dann? Wenn der GU schon vorab durch die Käufer finanzieren muss dann bleibt ihm wohl zuwenig "Schnauf" um die Wohnungen fertigzustellen! Du hast dann u.U. eine Bauruine für teures Geld gekauft.../emoticons/default_eek.png

Ebenso wäre wohl ein verbindlicher Bezugstermin unbedingt im Vertrag festzusetzen. Bei Verzug muss zudem der GU pro Monat z.B. 5% der Kaufsumme erlassen (das war bei uns so im Vertrag drin!). Dann ist er auch interessiert, die Wohnung fertig zu stellen - sonst kann das bei einer solch grossen Überbauung u.U. lange dauern (aus obgenannten Günden)!/emoticons/default_wink.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

habe jetzt endlich mit der Verkäuferschaft gesprochen (sie war leider bis jetzt in den Ferien), deshalb hat es solange gedauert.

Jedenfalls habe ich Ihr mein Begehren bezügl. eines Rückbehaltes mitgeteilt. Das Angebot ist nun, dass die Schlusszahlung gesplittet wird und eine Restzahlung (zb. 50'000.-) erst spätestens 3 Monate nach Einzug zu erfolgen hat. Diese 50'000CHF würden sie mir jedoch zu 2.5% verzinsen:mad:

Zitat von Arcuos:

Vermutlich ist ja nicht die "Eigentumsübertragung" gemeint, sondern die "Eintragung des Kaufvertrags beim Notar"

Antwort:

Es ist beides... und zur gleichen Zeit (beim Notar)

Ich werde wahrscheinlich den Vertrag unterschreiben, (Obwohl mir klar ist, dass ein drittel sehr hoch ist)/emoticons/default_cool.png Möchte Ihn aber noch von einem Fachmann (Baujurist) beurteilen lassen. Gibt es Empfehlungen im Umkreis von Adliswil oder Zürich? Was kostet so eine KV Prüfung in etwa?

Wie immer vielen Dank für Eure Bemühungen;)

Es grüsst

Rolex

 
Hallo zusammen,

habe jetzt endlich mit der Verkäuferschaft gesprochen (sie war leider bis jetzt in den Ferien), deshalb hat es solange gedauert.

Jedenfalls habe ich Ihr mein Begehren bezügl. eines Rückbehaltes mitgeteilt. Das Angebot ist nun, dass die Schlusszahlung gesplittet wird und eine Restzahlung (zb. 50'000.-) erst spätestens 3 Monate nach Einzug zu erfolgen hat. Diese 50'000CHF würden sie mir jedoch zu 2.5% verzinsen:mad:
Hallo Rolex,
Ein Rückbehalt ist sicherlich schon etwas... solange der Zahlungsplan grundsätzlich nicht geändert wird sehe ich aber keinen Vorteil für Dich! Du finanzierst immer noch vor, was beim Kauf einer ETW nicht üblich ist!!!

Auch das der Rückbehalt von Dir noch mit einer Zinsbelastung belegt würde, finde ich eine absolute Frechheit! Frage doch mal den Verkäufer, wieviel Zins sie Dir für die Vorfinanzierung bezahlen...?/emoticons/default_wink.png

Nein, wenn gar solche "Klauseln" Eingang in den Vertrag finden, dann würde ich aber dringend die Finger davon lassen!

Wie bereits schon mehrfach erwähnt und nun auch von Barneys Ktipp-Link bestätigt ist und bleibt Dein Vertrag ein sehr sehr einseitiges Werk, welches nur zu Deinen Ungunsten steht! Hier nochmals - finde ich - das Wichtigste aus dem Ktipp-Beitrag, was meine vorangeganene Vermutung bestätigt:

Zahlungsplan

Beim Kauf einer Immobilie ist eine Anzahlung von maximal 20 Prozent des Kaufpreises beim Eintrag ins Grundbuch üblich. Der Rest wird beim Bezug des Hauses oder der Wohnung bezahlt.

Der Bau wird somit vom Generalunternehmer (GU) finanziert. Ein finanzstarker GU hat damit keine Probleme. Ein bereits mehrfach betriebener GU dürfte aber Mühe haben, eine Bank für die Finanzierung zu finden. Der Zahlungsplan lässt sich somit als Gradmesser für die Finanzkraft des GU auslegen.

Beharrt der GU auf einer Bezahlung in Raten, muss der Kunde eine Sicherstellung verlangen: Der GU sollte in diesem Fall eine Garantie im Umfang der Vorauszahlungen abgeben.
Weitere wichtige Punkte wären für mich noch:

- Datum der Fertigstellung (Bezugsbereitschaft) muss in den Vertrag

- Konvenzionalstrafe bei Verzug, pro angefangene Woche/Monat

Sind diese Punkte keine Vertagsbestandteile, dann kann der Bau u.U. sehr sehr lange dauern und Du hast Geld ohne Gegenwert und ohne Zinsen bezahlt.../emoticons/default_wink.png

- Baubeschrieb und Pläne müssen ein integrierter Bestandteil des Kaufvertrages darstellen (und im Vertrag auch so vermerkt sein).

Ganz wichtig: Du bist Kunde, der bereit ist eine grössere Summe zu zahlen. Du erwartest dafür wohl auch eine Gegenleistung. Du sitzt solange am "längeren Hebel" bis das Vertragswerk unterzeichnet ist. Danach nützen Dir weder mündliche Zusagen noch sonst etwas - also prüfe vorher alles denn danach ist es zu spät!/emoticons/default_wink.png

Ich werde wahrscheinlich den Vertrag unterschreiben, (Obwohl mir klar ist, dass ein drittel sehr hoch ist)/emoticons/default_cool.png
Das begreife wer kann - sorry.../emoticons/default_sad.png
Möchte Ihn aber noch von einem Fachmann (Baujurist) beurteilen lassen.
Sehr gute Idee! Der Baujurist wird wohl ähnlich argumentieren und vom jetzigen Vertragswerk abraten...Die Kosten sollten Dich nicht scheuen - die sind jetzt noch "Pipifax"... im Vergleich was sonst auf Dich zukommen könnte.../emoticons/default_wink.png

Alles Gute & Grüssle

Arcuos

 
Hallo Leute,

sorry dass ich mich nun längere Zeit nicht mehr gemeldet hatte. Waren hektische 2 Monate mit Verhandlungen, Abklärungen und sogar Anwaltssitzungen. Ich möchte euch aber nicht vorenthalten, wie das Endergebnis nun aussieht.

Ich habe es nun erreicht dass ich nur 20% anzuzahlen habe. Es wurden noch weitere Punkte im KV angepasst wie zb. Errichten eines 10% Depot von der Verkäuferschaft für den Fall einer Grundstückgewinnsteuer oder einen optional möglichen Rückbehalt für allfällige Handwerkerpfandrechte.

Ich denke so kann ich den Kaufvertrag unterschreiben, (ohne ein flaues Gefühl in der Magengegend zu haben;))

Was ich daraus gelernt habe:/emoticons/default_additional/78.gif

Es lohnt sich immer, im Leben zu kämpfen und sich zu wehren... (obwohl mein Baujurist letztendlich auch ein paar tausender gekostet hat:( )

Nochmals Danke für alle gutgemeinten Ratschläge

Rolex

 

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