Hallo Leute,
Ich hätte da auch mal eine Frage an die Experten.
Kaufpreis meiner Eigentumswohnung = SFr. 900'000.-
Zahlungen wie folgt:
50'000.- bei Reservation (bereits geleistet)
1/3 bei Eigentumsübertragung (findet im August/September09 statt)
2/3 10Tage vor Schlüsselübergabe (geplant Februar 2011)
Ende August findet nun die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages statt. Anlässlich dieser Unterzeichnung wird ein Unwiederrufliches Zahlungsversprechen meiner finanzierenden Bank über den Gesamtkaufpreis (abzügl. 50'000.- Anzahlung) verlangt, Auszahlung 1/3 bei Eigentumsübertragung, 2/3 10Tg. vor Bezugsbereitschaft.
Gemäss Kaufvertrag habe ich kein Recht auf Rückbehalt bei Mängel:
Zitat aus KV:
?Ebenfalls ist die Käuferschaft nicht berechtigt, wegen Mängeln der Kaufsache oder wegen nicht vollständiger Fertigstellung der Bau- und Umgebungsarbeiten einen Zahlungsrückbehalt zu machen?.
Oder..
?Ein Recht auf Sicherstellung der Mängelbehebung durch Zahlungsrückbehalte und/oder durch Verlangen einer Solidarbürgschaft etc. wird im Verhältnis zur Käuferschaft jedoch hiermit wegbedungen".
Für einen Laien wie mich bedeutet dies, dass ich keinerlei Rechte habe, falls bei Übergabe grobe Mängel vorhanden sind oder gar die Whg. nicht fertig gestellt sein sollte.
Fragen:
a) Ist es üblich, dass bereits 18 Monate vor Bezug ein drittel des Kaufpreises fällig ist.(ist das nicht ein bisschen viel?)
/emoticons/default_cool.png Muss ich mich diesem KV beugen und auf jegliche Rechte auf einen Geldrückbehalt verzichten?
Was würdet Ihr tun?
Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!
Rolex
Ich hätte da auch mal eine Frage an die Experten.
Kaufpreis meiner Eigentumswohnung = SFr. 900'000.-
Zahlungen wie folgt:
50'000.- bei Reservation (bereits geleistet)
1/3 bei Eigentumsübertragung (findet im August/September09 statt)
2/3 10Tage vor Schlüsselübergabe (geplant Februar 2011)
Ende August findet nun die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages statt. Anlässlich dieser Unterzeichnung wird ein Unwiederrufliches Zahlungsversprechen meiner finanzierenden Bank über den Gesamtkaufpreis (abzügl. 50'000.- Anzahlung) verlangt, Auszahlung 1/3 bei Eigentumsübertragung, 2/3 10Tg. vor Bezugsbereitschaft.
Gemäss Kaufvertrag habe ich kein Recht auf Rückbehalt bei Mängel:
Zitat aus KV:
?Ebenfalls ist die Käuferschaft nicht berechtigt, wegen Mängeln der Kaufsache oder wegen nicht vollständiger Fertigstellung der Bau- und Umgebungsarbeiten einen Zahlungsrückbehalt zu machen?.
Oder..
?Ein Recht auf Sicherstellung der Mängelbehebung durch Zahlungsrückbehalte und/oder durch Verlangen einer Solidarbürgschaft etc. wird im Verhältnis zur Käuferschaft jedoch hiermit wegbedungen".
Für einen Laien wie mich bedeutet dies, dass ich keinerlei Rechte habe, falls bei Übergabe grobe Mängel vorhanden sind oder gar die Whg. nicht fertig gestellt sein sollte.
Fragen:
a) Ist es üblich, dass bereits 18 Monate vor Bezug ein drittel des Kaufpreises fällig ist.(ist das nicht ein bisschen viel?)
/emoticons/default_cool.png Muss ich mich diesem KV beugen und auf jegliche Rechte auf einen Geldrückbehalt verzichten?
Was würdet Ihr tun?
Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten!
Rolex