Kein Trottoir, Haus zu Fuss kaum erreichbar - Kann der Kanton in die Pflicht genommen werden, dies zu ändern?

MagicMax

Mitglied
05. Feb. 2013
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Ich habe ein Haus gekauft welches sich in einer Landwirtschaftszone befindet. Das Haus mit Grundstück befindet sich im einem Weiler, wo es noch 2 weitere Häuser gibt, im einen sind 3 und im anderen noch 1 Wohnung, heisst zusammen mit meiner Wohnung befinden sich in diesem Weiler genau 5 Wohnungen.
Unsere Häusergruppe liegt direkt an einer recht stark befahrenen Kantonsstrasse, die Einfahrt ist aber bereits Privatboden.
Der Weiler liegt ein Wenig ausserhalb der nächsten Ortschaft, aber eigentlich nicht abgelegen, in den nächst grösseren Ort ist es etwa 1,5 Km.
Für Fahrzeuge sind wir direkt ab dieser Kantonsstrasse erschlossen, das Problem ist aber, dass das Trottoir in unserem Bereich fehlt! Als Fussgänger kommt man also eigentlich kaum hin oder weg. Dabei sind es gerade einmal 450 Meter, bis das Trottoir beginnt.
Die Strasse ist an dieser Stelle wo unsere Einfahrt einmündet mit Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h, ohne Radstreifen und ohne Strassenbeleuchtung. Eine Benutzung als Fussgänger wäre also ein Spiel mit dem Leben, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit oder auch im Herbst / Winter bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen. Schon mit dem Fahrrad braucht es manchmal etwas Mut, sich dort fort zu bewegen. In etwa 330 Metern beginnt dann der 50er, aber diese 330m fährt man auf einer Strasse ohne Radstreifen, wo einem Autos und Lastwagen mit 80 Sachen vorbei donnern. Als Fussgänger fehlen einem gerade mal 450m und man wäre auf dem Trottoir aber eben...
Die einzige Möglichkeit welche wir haben, wenn wir uns zu Fuss bewegen möchten ist ein nicht befestigter, landwirtschaftlicher Weg, welcher aber zuerst einen Bogen in die Gegenrichtung macht und dann zwar schlussendlich auch an einen Ort führt, aber wie gesagt, es ist zum einen einen Umweg (etwa 0,5 Km, je nach Ziel) und zum anderen, wenn es geregnet hat, ist der Weg an gewissen Stellen derart verschmutzt (Pfützen) dass man nicht nur verschmutzte Schuhe sondern womöglich auch noch schmutzige Hosen hat.

Ich überlege mir, aktiv zu werden und bei Gemeinde und Kanton vorstellig zu werden, da ich einerseits nicht nur immer zu 100% mit dem Auto weggehe und andererseits diese nicht so optimale Situation sich ev. auch auf den Wert meiner Liegenschaft bei einem allfälligen Verkauf auswirken könnte.

Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit so was? Wie gross sind meine Chancen? Oder besser gesagt, was darf man erwarten?
Ich weiss nicht, ob man von Gesetz wegen einen Anspruch auf eine Fussgängerschliessung hat. Vielleicht hat die Anzahl Wohneinheiten auch noch einen Einfluss, keine Ahnung.

Was ich nur nicht verstehe, dass einfach ausgerechnet nur unser Weiler quasi"abgeschnitten" ist, während man an der selben Strasse eine Ortschaft weiter, über viele Kilometer ein durchgehendes Trottoir hat, welches teilweise über längere Strecken kein einziges Haus bedient, aber ausgerechnet in unserem Beriech gibt es keins, bzw. endet das vorhandene einfach etwa 450m vor unserem Grundstückszugang.
In der Nachbarschaft gibt es kleine Kinder, heute werden jeden Tag die in die eigentlich relativ nahe Schule gefahren, ab der Oberstufe werden sie dann den Unterricht im Nachbarort besuchen (eben genau die Richtung, in welcher man in 450m auf einem sicheren Trottoir wäre). Wenn es meine Kinder wären, würde ich nicht zulassen, dass die mit dem Fahrrad durch den 80er Bereich fahren (wo es einem als Erwachsenen manchmal schon nicht so wohl ist). Elterntaxi ist aber auch nicht so toll, mit dieser Ausgangslage aber wohl die einzige Lösung.
 
Man kann halt nicht alles haben. Wohnen mitten im Grünen, aber eine Erschliessung wie in einem Wohngebiet erwarten. Gebäude in der Landwirtschaftzone geniessen lediglich Bestandesschutz, da dort eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist und neu auch gar nicht mehr gebaut werden dürfte.
Ich finde es immer etwas unverständlich, wenn man als Neuzuzüger juristisch gegen Dinge vorgehen will, die eigentltich beim Kauf der Liegenschaft offensichtlich waren.
 
Ich finde es immer etwas unverständlich, wenn man als Neuzuzüger juristisch gegen Dinge vorgehen will, die eigentlich beim Kauf der Liegenschaft offensichtlich waren.
Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Kommen als nächstes die Kuhglocken. Landwirtschaftsemmissionen, oder die fehlende Busshaltestelle.

Den Antrag bei der Gemeinde stellen, kannst du schon.
Gibt für die Gemeinde Versammlung ein Traktandum, ob eine Studie mit Kostenermittlung in Auftrag gegeben wird.

Aber kannst das auch selber relativ einfach herausfinden.

Dann noch den Ärger und die Landenteignung der Landflächen aufrechnen.
Willst du dir das wirklich antun?

Habe grad gesehen, die verlinkte Datei Ist schon etwas älter. Aber die findest du bestimmt auch in neu und aktuell.
 
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Ich stimme camello bei. Und ich denke, dass es einige solche Liegenschaften gibt.
Ich kann mich gut erinnern, als ich vor ein paar Jahren einen Bekannten im Wallis besuchte. Kein Trottior weit und breit.
 
Man kann halt nicht alles haben. Wohnen mitten im Grünen, aber eine Erschliessung wie in einem Wohngebiet erwarten. Gebäude in der Landwirtschaftzone geniessen lediglich Bestandesschutz, da dort eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist und neu auch gar nicht mehr gebaut werden dürfte.
Ich finde es immer etwas unverständlich, wenn man als Neuzuzüger juristisch gegen Dinge vorgehen will, die eigentltich beim Kauf der Liegenschaft offensichtlich waren.
Ich finde deine Aussagen, im Kontext dass du weder das Haus noch die Situation genauer kennt ziemlich respektlos um nicht zu sagen despektierlich!
Und nein, ich bin nicht so ein Neuzugüger der gegen Kuhglocken und Landwirtschaftsissonen meckert, da sich das Objekt in der Landwirtschaftszone befindet war ich mir wohl bewusst auf was ich mich einlasse.
Bei der gefährlichen Situation geht es jedoch um die Sicherheit und schlussendlich um Menschenleben.
Vor allem im Kontext dass die Gemeinde erst kürzlich mit dem Segen der Gemeindeversammlung eine private Strasse ins Eigentum der Gemeinde übernommen hat und somit künftig der Steuerzahler für deren Unterhalt aufkommt. Die betroffene Strasse erschliesst gerade mal ein Hof mit total 2 Wohneinheiten.
Wir haben deren 5, aber keine Privatstrasse sondern eine direkte Erschliessung ab der Kantonsstrasse. Ich bin Meinung dass wir zumindest Anrecht auf eine Fussweg haben. Die Nachbargemeinde, welche die Oberstufe beherbergt, hat angefangen gegen "Elterntaxis" vorzugehen und diverse Wege und Strassen mit Fahrverbot belegt.
Ein Witz: Auf der einen Seite will man dass die Kinder zu Fuss zur Schule gehen, auf der anderen Seite möchte man uns keine vernünftige Fusswegerschliessung zugestehen. Würdet ihr Eure Kinder mit dem Fahrrad auf eine unübersichtlichen Strasse ohne Radstreiffen, Trottoir und wo alles mit 80 durchdonnert, zur Schule fahren lassen?
 
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Forderungen bei Bestand sind immer schwierig. Was ich aber machen würde, ist den Kanton und die Gemeinde auf das Gefahrenpotential hinweisen, und vielleicht auch Vorschläge um eine Verbesserung herbeizuführen machen. "Forderung" ist immer schwierig, denn das kann schon Recht implizieren, was alles noch viel schwieriger machen würde, und häufig unbegründet auf Ablehnung stösst. Einfach beide einmal anschreiben, höflich auf die Problematik hinweisen, und dann sehen wie sie darauf reagieren. Mit einer Gefahrensituation muss, und wird sich der Kanton, wie auch die Gemeinde beschäftigen. Eine schnelle Lösung ist dies mit dem Fussweg aber eh nicht. Für die Schüler, welche im Nachbarort zur Schule müssen,, könnte man evt. auch eine Sonderbewilligung für ein "Elterntaxi" bekommen. Vielleicht kann aber auch der Schulbus einen Zwischenhalt einlegen. Das wären nur einige Vorschläge, welche schnell helfen könnten, sonst ist es wirklich so wie du sagst, die genauen Verhältnisse kennen wir nicht.

Gruss Pit
 

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