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Unregistriert
Guest
Vor ca. 5 Jahren haben wir (und andere Eigentümer) einen Parkplatz in einer Einstellhalle gekauft. Leider ist niemandem aufgefallen, dass das Wegrecht nicht richtig geregelt war - d.h. dass kein Wegrecht im Grundbuch eingetragen ist. Nun verlangt der Eigentümer des Weges einen viel zu hohen Preis für die Eintragung ins Grundbuch.
Frage1: Kann die Gemeinde eine Baubewilligung erteilen ohne dass das Wegrecht geregelt ist?
Frage2: Hat der Notar nicht gewisse Pflichten gegenüber seinen Kunden? Haftet er nicht für gewisse Unterlassungen?
Frage3: Wie sieht es aus mit Gewohnheitsrecht oder Notrecht?
Vielleicht kann mir ja jemand eine kompetente Antwort geben. Besten Dank
Frage1: Kann die Gemeinde eine Baubewilligung erteilen ohne dass das Wegrecht geregelt ist?
Frage2: Hat der Notar nicht gewisse Pflichten gegenüber seinen Kunden? Haftet er nicht für gewisse Unterlassungen?
Frage3: Wie sieht es aus mit Gewohnheitsrecht oder Notrecht?
Vielleicht kann mir ja jemand eine kompetente Antwort geben. Besten Dank