Keine Bewilligung "Vorprojekt"

remlab

Mitglied
11. Jan. 2010
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Hallo Zusammen;

Ich habe folgendes Anliegen und brauche einen guten Rat:

Wir haben vor ca. 3 Monaten unser Vorprojekt gestartet mit einem ortskundigen Architekten.

Bei unserem Bauland hat es spezielle Bauvorschriften unteranderem darf man nur mit einem Vollgeschoss bauen.

Unser Achitekt versicherte uns, dass dies kein Problem sei und sich unser Wunschobjekt so realiseren lasse.

Nun ist unser Vorprojekt fertig und ging an die Gemeinde zur Überprüfung.

Der Architekt stellte uns wie abgemacht seine Arbeit in Rechnung, mit der Vereinbarung wenn er das Bauprojekt bauen kann, dass die Vorprojektrechnung in Abzug geht. Und auf die Frage, ob allfällige Änderungen des Vorprojektes noch in die verrechnete Leistung gehört, hat er dies bejaht.

Nach gut 3 Wochen, die Vorprojektrechnug ist schon bezahlt, bekommen wir vom Architekten die Nachricht, dass die Gemeinde das Projekt so nicht bewillige......

Unser Architekt nimmts gelassen und meint, wir machen jetzt ein neues Projekt....

Nun, meine Frage: Wer bezahlt das neue Projekt?

Was ist wenn unsere Vorstellung nicht mehr realiserbar sind und wir das ganze abbrechen? Kann man vom Architekten das Geld zurückfordern?

Über Eure Inputs und Lösungen freue ich mich.

Gruss

Remlab

 
Hallo remlab,

bei mir das Projekt vom Generalunternehmer war nicht in Ordnung aber die Gemeinde hätte es akzeptiert.

Ich habe der Firma kontaktiert und gesagt, dass wenn es eine Einsprache gibt sollten sie die Pläne neu machen ohne, dass wir etwas bezahlen müssen.

Die Firma hat uns geschrieben, dass wenn wir das Projekt so einreichen werden sie den Vertrag annulieren.

Wir haben kein Rappen bezahlt, weil der Vertrag war Projekt + Baugesuch und das wurde nicht gemacht.

Man kann einen Satz im Vertrag schreiben um diese Probleme zu vermeiden, ein Architekt hat mir die Version auf Italienisch gesagt.

Gruss.

lollo68

 
Hallo Remlab,

wie sieht denn überhaupt Dein Projekt aus.. dass es da Schwierigkeiten gibt..oder gäbe, welche man nicht schon sofort erkennen konnte.. oder hätte in einem Vorgespräch mit der Gemeinde klären können?

Wenn ich eine Projektplanung beginne, führt mich der erste Weg automatisch zum Gemeindebauamt... und dann kläre ich dies für meine Bauherren definitiv dort ab...

Grundlegend, wenn alles so stimmt wie geschrieben, wenn so schriftlich vereinbart, dann muss er halt so lange das Vorprojekt zeichnen, entwerfen, bis es genehmigungsfähig ist. Das war ja die Grundvoraussetzung die vereinbart war..nach Deinen Worten.

Geld zurückverlangen kannst Du später nicht.. wenn er es so erstellt hat, dass es genehmigt werden kann.. oder würde.. wird, hat er seine Leistung ja erfüllt und das Honorar ist rechtens.

Ob das dann noch mit dem identsich ist, was ihr da gemeinsam besprochen habt, das musst oder kannst ja nur Du selbst entscheiden.

Es würde mir als zukünftigem Bauherren aber schon grundlegend einige Fragen aufwerfen.. wenn der Start schon so daneben geht.

 
Hallop Remlab

Wenn es sich um ein Vorprojekt handelt, dann gibt es ja auch ein Hauptprojekt, oder? War das Vorprojekt nur, um die Machbarkeit, bzw. Bewilligungsbarkeit zu prüfen?

Die Frage, die sich stellt: Habt ihr einen Vertrag für ein bewilligungsfähiges Vorprojekt? Dann hätte der Architekt seinen Teil nämlich noch nicht erfüllt.

Wir haben ein ähnliches Problem: Unsere Baueingabe wurde (schon im Vorfeld) abgelehnt. Der Architekt versicherte uns öfters, dass die Ablehnungsgründe nicht stichhaltig seien. Wir sind nun am Rekurs. Einen Punkt konnte unser Anwalt als nicht-stichhaltig beweisen, einen anderen leider nicht - dort wurden wir ganz klar vom Architekten belogen.

Unsere Konsequenz: Einen neuen Architekten suchen. Der aktuelle Stand ist keine Ausgangslage für eine weitere Zusammenarbeit.

Grüsse und viel Kraft wünscht

Griff

 
Hallo zusammen,

Mit dem Vorprojekt wollte wir uns absichern, dass die Einsprachen keine Chance haben.

Unser Architekt hat uns ganz klar versichert, dass es kein Problem sei, er habe schon andere Häuser im gleichen Dorf realisiert....

Nur in der Zwischenzeit, hat jemand anders ganz in der nähe sein Projekt eingegeben und es gab von der Nachbarschaft einsprachen. Der Bauherr zieht die Sache jetzt vor das Verwaltungsgericht und die haben jetzt entschieden, dass man so nicht mehr bauen kann!

Und jetzt müssen wir ein neues Projekt planen und hoffe das es trotzdem klappt.

Nur, wer bezahlt die das neue Projekt??? Und was ist mit der Rechnung die wir schon bezahlt haben, wenn das Projekt jetzt kleiner wird und uns nicht mehr zusagt?

Gruss

 
ich bin zwar aus der Antwort nicht wirklich viel schlauer geworden.. aber das kannst Du ja mit dem Architekten weiter verarbeiten....

Wenn Du weiter machst, dann kläre das vorher im Bezug auf die Bezahlung halt mit ihm ab. Wenn er daneben lag, dann sollte er das neue Vorprojekt auch kostenlos machen... wenn dann was rauskommt, was Dir nicht mehr gefällt... aber Du dort nichts anderes (wobei es nun ja noch immer nicht klar ist, was denn da so nicht mehr gebaut werden darf?) bauen dürftest, ja dann hast Du wohl Pech gehabt... dann musst Du mit dieser Bauweise halt leben, oder Dir ein anderes Baugrundstück suchen.

 
Tja, wie gesagt, wenn du nichts weiter abgemacht hast wie z.B. dass der Archi verpflichtet ist ein bewilligungsfähiges Vorprojekt zu zeichnen, dürften die weiteren Kosten bei dir hängen bleiben - ausser der Archi kommt dir entgegen. Aufgrund deiner geschilderten Sachlage (neue Praxis der Gemeinde), ging der Archi wohl zu Recht davon aus, dass das Projekt bewilligungsfähig ist und hat somit auch seinen Teil erfüllt. Alllerdings gibt es in jeder Gemeinde ein Baureglement, dass so oder so einzuhalten ist.

Vielleicht solltest du mal weitere Details posten, aus welchen Gründen das Projekt nicht bewilligt wird. Vielleicht sind es ja klare "Verstösse" gegen das Baureglement, welche bislang einfach "toleriert" wurden??

 

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