Guten Morgen
Im Inet habe ich zwar diverse Artikel gefunden über den richtigen Grenzabstand von Bäumen und Hecken im AG, aber wie sieht das mit der Höhe aus? Gemäss diesem Artikel (http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2009/wowi_2009_10/wowi_10_2009_recht_praxis_Pflanzen_im_Nachbarrecht.pdf) gilt ein Mindestgrenzabstandt für Obstbäume 3m, aber nichts über die Höhe. Während bei Zierbäumen ein Mindestgrenzabstand von 3m vorgeschrieben ist und eine max. Höhe von 6 Meter.
Heisst das nun, dass z. Bsp. der Nachbar einen Obstbaum (hochstamm) in 6m Entfernung setzen darf und den dann einfach in die Höhe wuchern lassen darf? Ein Hochstamm-Apfelbaum kann gut und gerne 10m hoch werden und auch mit 6m Abstand noch ziemlich viel Schatten werfen.
Was sind Zierbäume? Gehören Fichten auch dazu?
Danke schon mal für die Antworten
Viremar
Im Inet habe ich zwar diverse Artikel gefunden über den richtigen Grenzabstand von Bäumen und Hecken im AG, aber wie sieht das mit der Höhe aus? Gemäss diesem Artikel (http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2009/wowi_2009_10/wowi_10_2009_recht_praxis_Pflanzen_im_Nachbarrecht.pdf) gilt ein Mindestgrenzabstandt für Obstbäume 3m, aber nichts über die Höhe. Während bei Zierbäumen ein Mindestgrenzabstand von 3m vorgeschrieben ist und eine max. Höhe von 6 Meter.
Heisst das nun, dass z. Bsp. der Nachbar einen Obstbaum (hochstamm) in 6m Entfernung setzen darf und den dann einfach in die Höhe wuchern lassen darf? Ein Hochstamm-Apfelbaum kann gut und gerne 10m hoch werden und auch mit 6m Abstand noch ziemlich viel Schatten werfen.
Was sind Zierbäume? Gehören Fichten auch dazu?
Danke schon mal für die Antworten
Viremar