Keine Max.-Höhe bei Bäumen?

Viremar

Mitglied
22. Dez. 2009
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Guten Morgen

Im Inet habe ich zwar diverse Artikel gefunden über den richtigen Grenzabstand von Bäumen und Hecken im AG, aber wie sieht das mit der Höhe aus? Gemäss diesem Artikel (http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2009/wowi_2009_10/wowi_10_2009_recht_praxis_Pflanzen_im_Nachbarrecht.pdf) gilt ein Mindestgrenzabstandt für Obstbäume 3m, aber nichts über die Höhe. Während bei Zierbäumen ein Mindestgrenzabstand von 3m vorgeschrieben ist und eine max. Höhe von 6 Meter.

Heisst das nun, dass z. Bsp. der Nachbar einen Obstbaum (hochstamm) in 6m Entfernung setzen darf und den dann einfach in die Höhe wuchern lassen darf? Ein Hochstamm-Apfelbaum kann gut und gerne 10m hoch werden und auch mit 6m Abstand noch ziemlich viel Schatten werfen.

Was sind Zierbäume? Gehören Fichten auch dazu?

Danke schon mal für die Antworten

Viremar

 
Guten Morgen

Im Inet habe ich zwar diverse Artikel gefunden über den richtigen Grenzabstand von Bäumen und Hecken im AG, aber wie sieht das mit der Höhe aus? Gemäss diesem Artikel (http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2009/wowi_2009_10/wowi_10_2009_recht_praxis_Pflanzen_im_Nachbarrecht.pdf) gilt ein Mindestgrenzabstandt für Obstbäume 3m, aber nichts über die Höhe. Während bei Zierbäumen ein Mindestgrenzabstand von 3m vorgeschrieben ist und eine max. Höhe von 6 Meter.

Heisst das nun, dass z. Bsp. der Nachbar einen Obstbaum (hochstamm) in 6m Entfernung setzen darf und den dann einfach in die Höhe wuchern lassen darf? Ein Hochstamm-Apfelbaum kann gut und gerne 10m hoch werden und auch mit 6m Abstand noch ziemlich viel Schatten werfen.

Was sind Zierbäume? Gehören Fichten auch dazu?

Danke schon mal für die Antworten

Viremar
Hallo,

das ist mit Sicherheit von Kanton zu Kanton, evtl auch je nach Gemeinde unterschiedlich.

Ich würd mal auf deiner Gemeinde nachfragen.

Als Zierbaum würde ich alles verstehen, was nicht einen Nutzen wie ein Obstbaum hat, also auch Fichten (obwohl die gewöhnlichen Exemplare davon nach meinem Geschmack nur selten zieren).

Bei uns (KT Tg) darf jede Pflanze maximal doppelt so hoch werden wie der Grenzabstand. Ab 10m Abstand gibt es keine solche Begrenzung mehr. Mammutbaumliebhaber setzen den also am besten mehr als 10 m von der Grenze weg, und dieser darf dann seine 80m Höhe erreichen /emoticons/default_wink.png

Gruss

 
Hallo Viremar

Ich behaupte mal, dass Fichten Hochstammbäume sind.

Ich kenne mich mit den Gesetzbüchern nicht aus, aber komischerweise verweist deine Gemeinde im Kanton Aargau auf das EG ZGB vom 27. März 1911 während unsere Gemeinde im Kanton Zürich auf das EG ZGB vom 02. April 1911 verweist, worin ganz genau vorgeschrieben ist, wie hoch die Bäume sein dürfen.

AG

EG ZGB vom 27.03.1911:

§ 88

1 Für neue Pflanzungen gelten, gemessen ab Stockmitte, folgende Vorschriften:

2 Hochstämmige Bäume, die nicht zu den Obstbäumen gehören, sowie

Nuss- und Kastanienbäume dürfen nur in einer Entfernung von 6 m,

andere Obstbäume nur in einer Entfernung von 3 m, Zwergbäume, Zierbäume

und Sträucher, die nicht höher sind als 3 m, nur in einer solchen

von 1 m und Reben nur in einer solchen von ½ m von der Grenze

gepflanzt werden. Zierbäume dürfen bis auf die Entfernung von 3 m

gepflanzt werden, sofern sie eine Höhe von 6 m nicht übersteigen.

ZH

EG ZGB vom 02.04.1911:

II. Pflanzen von Bäumen

§ 169. Gegen den Willen des Nachbars dürfen Gartenbäume, kleinere Zierbäume, Zwergobstbäume und Sträucher nicht näher als 60 cm an die nachbarliche Grenze gepflanzt werden.

Dieselben müssen überdies bis auf die Entfernung von 4 m von derselben so unter der Schere gehalten werden, dass ihre Höhe nie mehr als das Doppelte ihrer Entfernung beträgt.

§ 170. Einzelne Waldbäume und grosse Zierbäume, wie Pappeln, Kastanienbäume und Platanen, ferner Nussbäume dürfen nicht näher als 8 m, Feldobstbäume und kleinere, nicht unter der Schere zu haltende Zierbäume nicht näher als 4 m von der nachbarlichen Grenze gepflanzt werden. Besteht das angrenzende Grundstück aus Rebland, so ist auch für die Bäume der letzteren Art ein Zwischenraum von 8 m zu beobachten.

...

Irgendwie sieht es fast so aus, als ob die Aargauer andere Gesetze haben als andere Kantone, oder ist es bei uns in der Schweiz tatsächlich üblich, dass jeder Kanton die Gesetze selber nach Bedarf umschreiben darf? Das ist ziemlich schräg... /emoticons/default_confused.png

Gruss von VanTor

 
...

Irgendwie sieht es fast so aus, als ob die Aargauer andere Gesetze haben als andere Kantone, oder ist es bei uns in der Schweiz tatsächlich üblich, dass jeder Kanton die Gesetze selber nach Bedarf umschreiben darf? Das ist ziemlich schräg... /emoticons/default_confused.png

Gruss von VanTor
Genau so ist es /emoticons/default_smile.png der Standart-Spruch in der CH lautet: ...aber das ist von Kanton zu Kanton verschieden /emoticons/default_smile.png .. nicht nur dass, vieles ist auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden /emoticons/default_smile.png ...

 
Ja schon klar, für Baureglemente und sonstiges Zeug, aber wir reden hier vom Zivilgesetzbuch... /emoticons/default_additional/78.gif Gibt's jetzt 26 Versionen davon?

Gruss von VanTor

 
Ja schon klar, für Baureglemente und sonstiges Zeug, aber wir reden hier vom Zivilgesetzbuch... /emoticons/default_additional/78.gif Gibt's jetzt 26 Versionen davon?

Gruss von VanTor
Es handelt sich um das EG ZGB (Einführungsgesetz ZGB) und die scheinen tatsächlich von Kanton zu Kanton anders zu sein. Was das EG genau ist, musst du nicht mich fragen. So schön der Kantönligeist manchmal auch ist, mich nervt der je länger je mehr.

 

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