Lieber Thomas
Kellerwände aus Beton haben eine Stärke von 250 mm und sind dadurch dicht. Ausser an den Arbeits- und Dehnfugen ist keine weitere Abdichtung erforderlich. Bei Wikipedia fand ich den Fachbegriff "Weisse Wanne", ist das ok, wenn es vorschriftsmässig gemacht wird?
Betonwände sind nicht wegen der Stärke von 25cm dicht, aber um eine genügende Dichtigkeit zu erreichen, ist meist mindestens 20cm erforderlich. Selbstverständlich müssen alle Fehlstellen (Lunkern) sowie ggf. die Bindestellen gedichtet werden, nicht nur die Fugen.
Weisse wanne heisst genau das, dass der Beton alleine dicht ist.
Ebenfalls sind alle Durchleitungen / Durchführungen / Lüftungsöffnungen entsprechend zu dichten. (Sind technisch natürlich eben
ABER. Siehe Diskussion oben.
Du musst unbedingt in der Nutzungsvereinbarung beschrieben haben, wie dicht genügend dicht ist. Dafür gibt es die Dichtigkeitsklassen. Siehe Posting von Urs (hier ).
Vorschriftsgemäss: Was für Vorschriften denn???
Evtl. reicht "dicht" alleine nicht, sondern die Diffustionsdichtigkeit / Wasseraufnahmefähigkeit müsste geregelt sein. Je nach Lüftungssituation und Aussenwandfläche im UG reicht der Diffusionswiderstand der Betonwanne alleine nicht (unter Annahme der Dichtigkeitsklasse 1). Dies muss in Absprache mit dem HLKS-Planer bzw. Gebäudephysiker definiert werden.
Darum ist Deine Frage nicht beantwortbar. Es kann durchaus okay sein. Aber eben... auch nicht.
Eine Hausdrainage ist nicht vorgesehen, da eine Pumpe nötig wäre, um das Wasser in die Sickergrube zu leiten. Ist das ok oder riskant?
Je nach Interpretation UWG (Umweltschutzgesetz) und deren Umsetzung in die kantonalen Gesetze und Verordnungen ist eine Drainage ohnehin unzulässig. Kommt also drauf an wo Du baust.
Wenn das Gebäude dicht ist, ist eine Drainage auch nicht notwendig.
Wennschon wäre noch wichtig zu wissen, wie hoch der Hangwasserspiegel steigen kann, insbesondere wenn das UG in einer "Badewanne" steht. Je nach dem sind auch Lichtschächte usw. dicht auszubilden. Und wenn ihr tendenziell in einer Mulde steht, müssen Lichtschächte evtl. sogar ein Freibord haben - dito wie EG-Türen.
WICHTIG
Eine Strassenentwässerung in eine Sickergrube ( =Schacht) zu leiten, d.h. ohne Bodenpassage, wäre klar nicht zulässig. Und kann bei Behebung teuer werden. Was aber dann Ohnehinkosten sind (bezahlst Du selber).
Nach dem Plänli sieht es aber eher aus, als wäre es eine Meteorwasserleitung. Dann wäre es erstaunlich, dass ihr das Dachwasser daran anschliessen dürft...
Also ich würd' mir hier bestätigen lassen, dass diese Anschlüsse gesetzeskonform und bewilligt sind.
Hoffentlichhilfts
Haba