Die Idee, Handwerker so zu drangsalieren, dass sie pleite gehen, wenn sie die Termine nicht einhalten, ist nicht vorbehaltlos zu empfehlen. Einerseits kann es ja sein, dass der Handwerker aus Gründen, die er selber nicht zu verantworten hat, in Verzug ist, und dann dürfte es der Qualität der Arbeit nicht förderlich sein, wenn alles vorgestern fertig sein muss. "Nimm den Betonmischer raus, damit das Klavier hinein kann" ist nicht wirklich gut.
Vielfach werden natürlich von GUs alle möglichen Terminzusagen gemacht, um den Auftrag zu bekommen, in der Hoffnung, sich nach Vertragsunterzeichnung auf schlechtes Wetter, höhere Gewalt oder Verzug der Lieferanten berufen zu können. Selbstverständlich kommt der zuerst dran, der am lautesten schreit (wie in der Säuglingsstation), und es gibt leider auch Handwerker, die zuviele Aufträge annehmen.
Im Beispiel der Mängelbehebung würde ich auch lästig werden (wobei auch hier der Ton die Musik macht), aber bei Bauverzug "wegen dem zuvielen Schnee im Winter" ist der Bauherr durch Akzeptanz unrealistisch kurzer Bauzeiten mindestens mitverantwortlich, wenn es Verzug gibt - genauso wie bei Schleuderunfällen nicht der Schnee, sondern die nicht angepasste Fahrweise des Automobilisten ursächlich ist.