"Klausel" im Bauvertrag

modern

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09. Okt. 2006
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Wir haben von unserem Haushersteller (Deutschland) den Bauvertrag erhalten der folgende Bemerkung enthält:

Mehrkosten die veranlasst werden durch spezielle Auflagen der Schweiz und die dem GU vorher nicht bekannt waren bzw. ihm nach Abstimmung mit dem BL hätten bekannt sein müssen, gehen zu Lasten des BH.

Müssen wir das so akzeptieren, resp. ist das üblich?

Danke für Eure Antworten.

 
Hallo

Ich kann die Gedankend es Herstellers zwar nachvollziehen. Aber akzeptieren würde ich dies so nicht. Die lokale Schweizer Bauleitung hat den GU über die Auflagen und Gebühren/Kosten zu informieren. Tut er dies nicht oder mangelhaft sollt Ihr dafür gerade stehen ?

 
Wie immer sind die Verträge für den GU sprechend. Ich würde dem GU sagen, dass es raus soll, aber der GU wird das wohl nicht akzeptieren.

 
Danke für Eure Antworten. Akzeptieren wollen wir das so nicht, aber der GU ist nicht bereit diese "Klausel" rauszunehmen. Nun was sollen wir tun, was würdet Ihr tun?

 
der gu soll euch schriftlich bestätigen das er das baureglement kennt und sich daran hält - dann kann auch nichts unvorhergesehenes passieren - und ihr könnt die klausel akzeptieren... wenn er nicht will, gibt es noch viele GU's... :)

gruss

tosci

 
der gu soll euch schriftlich bestätigen das er das baureglement kennt und sich daran hält - dann kann auch nichts unvorhergesehenes passieren - und ihr könnt die klausel akzeptieren... wenn er nicht will, gibt es noch viele GU's... :)

gruss

tosci
Ich würde mir auch das Baureglement der Gemeinde geben lassen - und dieses dann dem GU übergeben. Er kann dann den Vertrag in Kenntnis des Baureglementes machen. Ich würde das Baureglement als Anhang zum GU-Vertrag mit einbeziehen. So gibt es nix zu mäkeln.....

Die meisten GU-Verträge sind PRO Verkäufer und ANTI Käufer. Und ich kenne keinen GU, der seine Verträge nicht zu seinen Gunsten macht - und zwar ohne Ausnahme! Daher ist der Hinweis "gibt es noch viele GU" nicht unbedingt zielführend - leider.

Martin

 
Ein solche Klausel würd ich auf gar keinen Fall unterschreiben. Den neben den Gemeindereglementen gilt ja auch noch kantonales und eidgenössisches Recht.

@winner60: Ich wiedersprech Dir nicht. Allerdings doch 2 Ergänzungen: Unser GU-Vertrag verweist auf die einschlägigen SIA-Normen. Und ist ein Architektenvertrag zu Gunsten des Käufers/Bauherren ausgelegt?

 
Ein solche Klausel würd ich auf gar keinen Fall unterschreiben. Den neben den Gemeindereglementen gilt ja auch noch kantonales und eidgenössisches Recht.

@winner60: Ich wiedersprech Dir nicht. Allerdings doch 2 Ergänzungen: Unser GU-Vertrag verweist auf die einschlägigen SIA-Normen. Und ist ein Architektenvertrag zu Gunsten des Käufers/Bauherren ausgelegt?
@mike

Gebe dir Recht: Gilt auch für Architektenvertrag.... Natürlich weist auch unser GU-Bertrag auf die SIA-Normen - diese sind jedoch - sorry - auch nicht über alle Zweifel erhaben. Vieles was gem. SIA-Normen nocht "in Ordnung" ist, würde man nie akzeptieren (z.B. sog. "Toleranzen"). Die SIA-Normen sind auch nicht "pro Bauherr".

Als Bauherr kann ich mir die einschlägigen Reglemente besorgen - und diese dem GU übergeben (Anhang zum Vertrag). Damit wäre die erwähnte Klausel eigentlich hinfällig, da die Reglemente vor Baubeginn bekannt waren.

Martin

 
@winner: und genau bei der obigen Frage ist das Problem. Es ist leider bei weitem nicht getan mit dem lokalen Reglementen. Es gibt da noch viel übergeordnetes Recht. Und auch noch Dinge, die ganz woanders als im Baurecht festgeschrieben sind. Darum würde ich eine solche Klausel nie und nimmer eingehen.

 
@winner60

Was sind denn das für Reglemente?
Einfach mal bei der Gemeinde nachfragen.

Im Kt. FR gibt es kantonale Bauvorschriften (z.B. Mindestabstände, Auflagen in Sachen Feuer usw.) sowie Gemeinde- resp. Überbauungsvorschriften (diese können einschränkender sein).

Im Gegensatz zu mike sehe ich nicht so ein Problem mit irgenwelchen "anderen" Vorschriften, solange die Bauvorschriften eingehalten werden; schliesslich gibt es auch in D Mindesanforderungen, z.B. für el. Geräte.

Martin

 

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