Wir haben von unserem Haushersteller (Deutschland) den Bauvertrag erhalten der folgende Bemerkung enthält:
Mehrkosten die veranlasst werden durch spezielle Auflagen der Schweiz und die dem GU vorher nicht bekannt waren bzw. ihm nach Abstimmung mit dem BL hätten bekannt sein müssen, gehen zu Lasten des BH.
Müssen wir das so akzeptieren, resp. ist das üblich?
Danke für Eure Antworten.
Mehrkosten die veranlasst werden durch spezielle Auflagen der Schweiz und die dem GU vorher nicht bekannt waren bzw. ihm nach Abstimmung mit dem BL hätten bekannt sein müssen, gehen zu Lasten des BH.
Müssen wir das so akzeptieren, resp. ist das üblich?
Danke für Eure Antworten.