Klausel im Kaufvertrag

Lefthander

Donator
16. Apr. 2008
38
0
0
Folgende Situation:

Wir kaufen im nächsten Frühling ein bestehendes Haus, das zwar ältere Grundmauern besitzt, vor knapp 20 Jahren aber ein Grosslifting erhalten hat. Im Kaufvertrag steht nun, dass die Käufer, also wir, "...das Kaufobjekt in dem ihnen bekannten, heutigen Zustande..." erwerben.

Wenn nun zum Beispiel die Ölheizung ein Tag nach Erwerb aussteigt (die ist irgendwann dann bald einmal fällig), dann ist es selbstverständlich an uns, diese zu ersetzen, resp. zu erneuern. Nun die aber Frage: Was geschieht denn, wenn die Ölheizung eine Woche VOR Erwerb aussteigt? Ist dies die Sache des Verkäufers, diese (theoretisch) zu erneuern (denn im heutigen, bekannten Zustand der Liegenschaft funktioniert sie ja), oder ist dies das Risiko, das wir tragen, weil wir so lange Zeit warten müssen?

Besten Dank für eure Feedbacks! Lefthander /emoticons/default_smile.png

 
Hallo

So ein Kaufvertrag muss ja eh öffentlich notariell beurkundet werden und ich würde es so machen dass mit Beurkundung dass Objekt in den Besitz des Käufers geht inkl. aller funktionierenden Einrichtungen.

Evtl. wäre es ja sowieso sinnvoll vorgängig das Haus durch eine Drittperson begutachten und Schätzen zu lassen. So könnte man das Gutachten als Zusatz zum Kaufvertrag beifügen.

 
Nun ja - die Schätzung usw. löst das Problem mit z.B. der Heizung nicht - wenn man z.B. einen 18 järigen Kessel/Brenner hat, dann kann der theoretisch heute oder morgen oder in 3 Jahren kaputt gehen. Im prinzip ist es so - wenn die Heizung am Tag vor dem Erwerb aussteigt ist es Sache des Verkäufers. Wobei nun wieder die Frage ist, gilt Vertragsunterzeichnung, Grundbucheintrag oder Schaden/Nutzenübergang...

Zudem ist die Klausel beim Privatverkauf üblich - wie sonst soll sich Verkäufer absichern?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Besten Dank booker und john_w64! /emoticons/default_smile.png

Im Kaufvertrag steht, dass das Eigentum mit dem Eintrag ins Grundbuchamt an uns übergeht. Der Anmeldungsauftrag des Notars für die Grundbucheintragung wird am dem Tag ausgelöst, an welchem wir dem Verkäufer die Kaufsumme überweisen. Und diese Restzahlung geschieht eben im nächsten Frühling, just an dem Tag, wo die "Rechte und Pflichten" zu uns "wandern"...

Mir ist klar, dass sich VerkäuferInnen absichern müssen, diese Klausel entsprechend standardmässig in Kaufs- / Verkaufsverträgen zu finden ist.

Andererseits haben wir das Haus bei funktionierender Heizung gesehen - und bei Vertragsunterzeichnung (in einer Woche) wird sie wohl immer noch laufen... wir kaufen also ein Haus mit einer Heizung, die funktioniert. Bis zum nächsten Frühling aber dauert es noch einen Moment...noch kann einiges geschehen, bis wir Besitzer und Eigentümer sind...

 

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.643
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven