Folgende Situation:
Wir kaufen im nächsten Frühling ein bestehendes Haus, das zwar ältere Grundmauern besitzt, vor knapp 20 Jahren aber ein Grosslifting erhalten hat. Im Kaufvertrag steht nun, dass die Käufer, also wir, "...das Kaufobjekt in dem ihnen bekannten, heutigen Zustande..." erwerben.
Wenn nun zum Beispiel die Ölheizung ein Tag nach Erwerb aussteigt (die ist irgendwann dann bald einmal fällig), dann ist es selbstverständlich an uns, diese zu ersetzen, resp. zu erneuern. Nun die aber Frage: Was geschieht denn, wenn die Ölheizung eine Woche VOR Erwerb aussteigt? Ist dies die Sache des Verkäufers, diese (theoretisch) zu erneuern (denn im heutigen, bekannten Zustand der Liegenschaft funktioniert sie ja), oder ist dies das Risiko, das wir tragen, weil wir so lange Zeit warten müssen?
Besten Dank für eure Feedbacks! Lefthander /emoticons/default_smile.png
Wir kaufen im nächsten Frühling ein bestehendes Haus, das zwar ältere Grundmauern besitzt, vor knapp 20 Jahren aber ein Grosslifting erhalten hat. Im Kaufvertrag steht nun, dass die Käufer, also wir, "...das Kaufobjekt in dem ihnen bekannten, heutigen Zustande..." erwerben.
Wenn nun zum Beispiel die Ölheizung ein Tag nach Erwerb aussteigt (die ist irgendwann dann bald einmal fällig), dann ist es selbstverständlich an uns, diese zu ersetzen, resp. zu erneuern. Nun die aber Frage: Was geschieht denn, wenn die Ölheizung eine Woche VOR Erwerb aussteigt? Ist dies die Sache des Verkäufers, diese (theoretisch) zu erneuern (denn im heutigen, bekannten Zustand der Liegenschaft funktioniert sie ja), oder ist dies das Risiko, das wir tragen, weil wir so lange Zeit warten müssen?
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