Hallo Zusammen
Die Frage wurde bereits im Thema "Schallschutz Neubau Eigentumswohnung" unter "Baumängel, Garantiefälle und Fehlplanung" kurz angesprochen, allerdings ging es dort um den Schallschutz an sich, nun kommt das rechtliche hinzu /emoticons/default_biggrin.png
In unserem Baubeschrieb steht der Satz "Schallschutz entspricht Mindestanforderungen nach SIA 181". Normalerweise gelten ja für Eigentumswohnung die erhöhten Anforderungen. Nun die Frage an die Anwälte, Richter oder an alle anderen die sich damit auskennen:
Ist diese Klausel gültig und es gelten nun effektiv nur die Mindestanforderungen oder ist eine solche Klausel ungültig, da für Eigentumswohnungen IMMER die erhöhten Anforderungen gelten?
Würde mich auf das eint oder andere Feedback freuen.
Grüsse
Jeraldo
Die Frage wurde bereits im Thema "Schallschutz Neubau Eigentumswohnung" unter "Baumängel, Garantiefälle und Fehlplanung" kurz angesprochen, allerdings ging es dort um den Schallschutz an sich, nun kommt das rechtliche hinzu /emoticons/default_biggrin.png
In unserem Baubeschrieb steht der Satz "Schallschutz entspricht Mindestanforderungen nach SIA 181". Normalerweise gelten ja für Eigentumswohnung die erhöhten Anforderungen. Nun die Frage an die Anwälte, Richter oder an alle anderen die sich damit auskennen:
Ist diese Klausel gültig und es gelten nun effektiv nur die Mindestanforderungen oder ist eine solche Klausel ungültig, da für Eigentumswohnungen IMMER die erhöhten Anforderungen gelten?
Würde mich auf das eint oder andere Feedback freuen.
Grüsse
Jeraldo