Klein- und Anbaute max 40m2: Wie wird die Baugesetz ausgelegt?

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31. Okt. 2010
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Wir werden mit dem Nachbarn ein Grenzbaurecht auf einer Länge von 9 m für eine Klein- und Anbaute (Garage) vereinbaren. Gemäss Baugesetz darf die Klein- und Anabute max 40m2 betragen (Kt. AG). Die Garage wird zu einem Teil (etwa 2m) in den Hauptbau integriert (siehe Bild). M.E. sollte der Bereich welcher im Hauptbau (2m x 9m) und den gesetzlichen Vorschriften (kleiner Grenzabstand 4m und Abstand Strasse 5.5m) genügt nicht als Klein- und Anbaute gezählt werden.

Was wird als Klein- und Anbaute gerechnet? Sind es die 9 x 4 m = 36 m2 oder 9 x 6 m = 54 m2. Mit 54m2 wäre es nach Baugesetz keine Klein- und Anbaute mehr).

Klein-Anbaute_12_12.jpg

 

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