Kleintierhaltung im Aussenbereich - Rechtliche Situation?

V

victorinox

Guest
Hallo

Ich möchte lieber anonym bleiben und habe folgende konkrete Frage:

Weiss jemand, wie folgende Situation rechtlich aussieht?

Eine kleinere Siedlung mit mehreren DEFH im StoWe-Eigentum mit gemeinsamen sowie privaten Aussenflächen.

Nachbar XY stellt auf seiner Parzelle, die mitten in den Siedlung liegt und an praktisch alle Nachbargrundstücke/Erschliessungswege angrenzt ein grosses, auffälliges und unansehnliches Kaninchengehege inkl. Holzstall auf, worin während der wärmeren Monate mehrere Kaninchen gehalten werden.

Wir finden das eine Zumutung und möchten verhindern, dass dieser Kleintierzoo mitten in der Siedlung aufgebaut wird.

Fragen:

* Ist Kleintierhaltung in Freigehegen/Ställen in einer Siedlung so erlaubt?

* Müsste er dafür vorgängig nicht die Einverständnis der übrigen StoWe-Parteien einholen?

* Wie müsste man vorgehen, wenn man die Nutzung der Privatparzellen gewissen Bedingungen unterwerfen möchte? Beispielsweise möchten wir verhindern, dass z.B Vogelvoli?ren, Gemüsegärten, Fahnenstangen u.ä. auf den Privatparzellen aufgestellt werden.

Wer ist da juristisch im Bild oder hat vielleicht eine ähnliche Situation erlebt?

Vielen Dank und

Mit freundlichen Grüssen

victorinox

 
Beispielsweise möchten wir verhindern, dass z.B Vogelvoli?ren, Gemüsegärten, Fahnenstangen u.ä. auf den Privatparzellen aufgestellt werden.
Verbietet aber auch:

Katzen welche fremdes oder öffendliches Terrain betreten,

Pflanzen auf dem Sitzplatz welche nicht meinem Geschmack entsprechen,

Fahnen die zum Fenster raushängen oder am Balkon hängen,

Autos welche nicht schwarz, weis oder grau sind,

.......

.......

/emoticons/default_ohmy.png:eek::eek:

in was für einer "sterilen" und eintönigen Welt wollt ihr den Leben?

 
Die Hauptfrage ist wohl, ob das ganze zumutbar ist für alle Beteiligten. Sprich, gibt es Lärmbelästigung (wohl bei Kaninchen kaum), Geruch (vielleicht im Sommer?) etc.

Solange es keine oder kaum Emmissionen gibt und das ganze auf seinem Land stattfindet, ist da wohl schwierig was zu machen.

Hattet ihr den schon Kontakt mit dem Kanichenzüchter? Vielleicht lässt sich das Problem auch ausdiskutieren...

Drücke auf jeden Fall die Daumen.

 
@Kurt Wagner: wir scheuen den persönlichen Kontakt mit ihm nicht, glauben aber, dass es für ihn schwierig sein würde, unsere Ablehnung seines Vorhabens nicht persönlich zu nehmen. Wir suchen keinen Nachbarstreit, aber wenn sich die Sache sozusagen via "reglementarische Notwendigkeit" lösen lässt, ist uns das lieber.

@polo: Danke für dein persönliches Feedback.

Die Frage war allerdings in erster Linie, ob diese Art der Nutzung innerhalb von Wohnzonen überhaupt erlaubt ist. Es geht nicht um allgemeine Fragen der Toleranz, sondern um die juristischen Aspekte.

Auch wenn die Grenzen des Erträglichen/Unerträglichen individuell unterschiedlich sind, so gibt es durchaus Grenzen, die baureglementarisch festgehalten sind bzw. über die sich StoWE-Gemeinschaften einigen müssen. Gemäss Baureglement unserer Gemeinde müssen "nicht gewerbliche Kleintierställe und Tiergehege" beispielsweise gewisse Grenzabstände einhalten bzw. erfordern nachbarliche Zustimmung.

Eine Katze, die im Garten herumstreift, kann nicht anders, hier ist keine besondere Nutzungsform oder bauliche Einrichtung im Spiel. Aber das Aufstellen/Errichten oder Umgestalten/Umnutzen braucht gewisse Regelungen.

Die diskrete Schweizerfahne dürfte in patriotischer Umgebung vielleicht nicht stören. Wie sieht's (bei dir?) aus, wenn es sich um ein 3x4m grosses FCB-Tuch handelt? Oder eine Palästina-Flagge?

Was ist mit der ausgedienten Panzerhaubitze im (in deinem?) Vorgarten? Dem Zugssignal von anno dazumal, das elektrisch betätigt zu jeder Stunde imaginären Zügen freie Fahrt gewährt?

Wenn du jetzt glaubst, das sei absurd, dann schau dich um auf dem Land - gibt's alles (und noch viel Schlimmeres)...

Ich bin dezidiert nicht der Meinung, dass im öffentlichen Raum jeder tun und lassen darf, was er will, "sonst wär's ja langweilig und so". Dass dem nicht so ist, davon zeugen beispielsweise Reglemente zur Fassaden- und Dachgestaltung in Wohnzonen.

Leider lassen sich schlimmere optische Zumutungen so nicht verhindern (ja, ist auch gut so, wir wollen auch keinen Polizeistaat). Ein Ärgernis ist es aber trotzdem.

Ich bin nicht der Meinung, dass es einfach verschiedene Geschmäcker gibt und alle sind legitim, jeder müsse selber wissen was gefällt und so blabla. Das mag für die eigenen vier Wände gelten, wenns den Aussenraum und damit die anderen tangiert, wird's zu einem öffentlichen Ärgernis und gehört wenn möglich sanktioinert.

mfg

victorinox

 
Zuletzt bearbeitet:
Eine kleinere Siedlung mit mehreren DEFH im StoWe-Eigentum mit gemeinsamen sowie privaten Aussenflächen.
Doppeleinfamilienhaus oder Stockwerkeigentum ist normlerweise schon ein Unterschied. Wo stehen die Ställe (Eigentum des Stallbesitzers, gemeinsame Fläche, Sondernutzungsrecht). Bei Eigentum kann er machen was er will sofern im Grundbuch nichts eingetragen ist und keine übermässige Belästigung vorliegt. Bei gemeinsamer Fläche mit Sondernutzungsrecht kommt wohl das Reglement zum Zug - bzw. die Eigentümeversammlung. Und bei sonstiger gemeinsamer Fläche hätte er eh vorher fragen müssen.
 
Wie ich das sehe, kommt das so oder so nicht gut raus. Es wird Nachbarstreit geben.

Sorry victorinox:

Ich denke mal, dass Du eine sehr kleine Toleranzgrenze hast und diese wird mit Sicherheit noch unzählige Male strapaziert.

Wenn es dich sogar stört, dass jemand auf seinem privaten Grund und Boden einen Gemüsegarten pfelgt, dann sehe ich schwarz für ein gutes Verhältnis mit der Nachbarschaft.

Sogar wenn das Recht auf Deiner Seite steht bringt das wahrscheinlich nicht sehr viel. Ich behaupte mal die Nachbarn werden Dich nach ein paar solchen Aktionen als "militanten Bünzli" abstempeln und eventuell extra noch das eine oder andere machen und Dich noch mehr zu ärgern.

Das mit der Kleintierhaltung kann ich verstehen, wenn diese Tiere Lärm und Gestank verbreiten.

Aber nur der Optik wegen verstehe ich es nicht. Aber wie erwähnt die Geschmäcker sind verschieden.

Ich hoffe Du nimmst mir meine Meinung dazu nicht allzu übel.

 
@rup: keineswegs nehme ich dir das übel, ich schätze das offene Wort sehr.

@sehr kleine Toleranzgrenze: wahrscheinlich hast du Recht. Allerdings ist für mich Toleranz nicht zwingend ein positiv besetztes Wort. Toleranz um jeden Preis halte ich sogar für gefährlich, aber das ist ein anderes Thema.

@Gemüsegarten. Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis. Wenn ich ein EFH kaufe und auf dem Nachbarsgrundstück ist einer passionierter Gemüsegärtner oder Hobbybähnler oder was weiss ich, dann habe ich kein..., kann ich kein Problem damit haben, ist mir schon klar. Wahrscheinlich stört mich der Gemüsegarten auch nicht. Ich liebe Gemüse, ich liebe Gärten, nur so nebenbei.

Der Punkt ist die Art der Siedlung. Ich nehme nicht an, dass ich der einizge in diesem Forum bin, der in einer kleinen Siedlung lebt, die ein Gestaltungskonzept hat, wo nicht das anything-goes regiert, sondern wo sich Architketen und Umgebungsplaner ein paar Gedanken gemacht haben, wie der Raum genutzt und gestaltet werden müsste.

Das ist der Punkt: Die Einzelparzellen sind Teil einer Grossparzelle, die ein einigermassen einheitliches Gesicht hat und behalten soll. Jeder weiss, dass nicht einer plötzlich seine Fassade rosa streichen oder den Vorplatz teeren darf.

@militanten Bünzli: ich verstehe, was du meinst. Lustig ist, dass ich eine andere Auffassung des Begriffs Bünzli habe, den ich übrigens nicht brauche. Spannend auch immer wieder, dass jene als Bünzli taxiert werden, die Ansprüche an Ästhetik, an hochwertige Gestaltung stellen. Für mich persönlich ist der Bünzli, der Spiessbürger jener, der dieser Kategorie keine Bedeutung beimisst, weil er sie nicht versteht. Das klingt wahrscheinlich arrogant, aber es ist einfach nur ehrlich. Man muss nicht allen gefallen, es allen Recht machen, jeden Spleen gutheissen, Toleranz nach allen Seiten haben. Für mich muss man das nicht.

mfG

victorinox

 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nutzung ist in der Regel in der Verwaltungsordnung oder den Statuten für die Überbauung geregelt. Falls dariun nichts für die Nutzung der privaten Grundstücke vermerkt ist, kommt die Polizeiordnung der Gemeinde zur Anwendung. Ich gehe aber nicht davon aus, dass der Nachbar mit der Kanichenhaltung gegen die Polizeiverordnung verstösst. Ich würde mal unverbindlich beim Bauamt der Gemeinde nachfragen, die können Dir sicher Auskunft geben.

 
"Spannend auch immer wieder, dass jene als Bünzli taxiert werden, die Ansprüche an Ästhetik, an hochwertige Gestaltung stellen" - und sie auch gleich für die anderen mit definieren.

Über Geschmack kann man nicht streiten. Mir persönlich wäre der Typ mit der Haubitze im Garten lieber, wenn er mir meine Gartenzwerge und Wagenräder oder Bonsais oder Weichenlaternen oder Rosenzucht oder Wellensittichvoliere oder Grillplatz oder was auch immer lässt, als ein Nachbar, der einen übergeordneten Sinn für Ästhetik hat, dem sich alle anderen unterordnen sollen. Für solche Leute passt das Einfamilienhaus mit Thujahecke ringsherum besser - man sieht die anderen nicht.

Natürlich ist die Idee eines durchgestalteten Gartens mit einem selbstgemachten Karnickelstall nicht kompatibel - aber wenn es Flächen im Sonderrecht für freie Nutzung sind, sind diese Flächen nicht der geeignete Ort, um hochwertige Gestaltung zu erzwingen. Privat bedeutet lat. privatum, ?das Eigene?, und hier müssen sich die griechische Venus mit dem Hasenkäfig vertragen. Das ist der Sinn solcher Flächen. Unzulässig ist hier nur, was andere übermässig belästigt - und dazu gehören unterschiedliche Vorstellungen von "schön" glücklicherweise nicht.

 
hallo

ich nehme an Ihr habt statuten, bedingen schriftlich festgelegt ? ich wohne ziemlich ähnlich und bei uns wurden solche festgelegt (wobei nichts von tieren drin steht...) - wenn dort nichts erwähnt ist, frage auf Deiner gemeinde nach btr. bewilligungen, abständen, etc, die können Dir genau auskunft geben

und ich verstehe Dich, auch mir gefällt diese haltung von kaninchen nicht, der boden sieht ziemlich schnell wie ein acker aus und ehrlich gesagt, tun mir solche kaninchen in Ihren meist zu kleinen gehegen auch immer leid /emoticons/default_ohmy.png

gruss

 
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Also ich würde es dulden und mich dann mal zur "Metzgete" einladen lassen.

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Sorry, der musste noch sein. /emoticons/default_wink.png

 
victorinix, wenn Du schon am Anfang solche Probleme hast mit dem Nachbarn wie soll das den in 10 oder 20 Jahren enden?

Etwas mehr Toleranz würde dir wirklich gut anstehen - und ich denke wir haben es dir mehr als nett mitgeteilt: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt - und nicht umgekehrt.

Also wenn im Regelment der Wohnsiedlung, Gemeinde etc. nichts anderes steht, kann Dein Nachbar (solange es keine Emmissionen gibt) machen auf seinem Land was er will. Und wenn er morgen dort auch ne lila Kuh hinstellt mit rosa Hut auf dem Kopf kannst du nichts tun.

Mach doch ne Hecke auf Deinem Grundstück, dann musst du dem ganzen Treiben nicht zusehen (einfach kurz beachten, wie die Grenzabstände und die maximale Höhe sein darf)...

Abgesehen davon hat rup und die meisten hier total recht

 

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