V
victorinox
Guest
Hallo
Ich möchte lieber anonym bleiben und habe folgende konkrete Frage:
Weiss jemand, wie folgende Situation rechtlich aussieht?
Eine kleinere Siedlung mit mehreren DEFH im StoWe-Eigentum mit gemeinsamen sowie privaten Aussenflächen.
Nachbar XY stellt auf seiner Parzelle, die mitten in den Siedlung liegt und an praktisch alle Nachbargrundstücke/Erschliessungswege angrenzt ein grosses, auffälliges und unansehnliches Kaninchengehege inkl. Holzstall auf, worin während der wärmeren Monate mehrere Kaninchen gehalten werden.
Wir finden das eine Zumutung und möchten verhindern, dass dieser Kleintierzoo mitten in der Siedlung aufgebaut wird.
Fragen:
* Ist Kleintierhaltung in Freigehegen/Ställen in einer Siedlung so erlaubt?
* Müsste er dafür vorgängig nicht die Einverständnis der übrigen StoWe-Parteien einholen?
* Wie müsste man vorgehen, wenn man die Nutzung der Privatparzellen gewissen Bedingungen unterwerfen möchte? Beispielsweise möchten wir verhindern, dass z.B Vogelvoli?ren, Gemüsegärten, Fahnenstangen u.ä. auf den Privatparzellen aufgestellt werden.
Wer ist da juristisch im Bild oder hat vielleicht eine ähnliche Situation erlebt?
Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüssen
victorinox
Ich möchte lieber anonym bleiben und habe folgende konkrete Frage:
Weiss jemand, wie folgende Situation rechtlich aussieht?
Eine kleinere Siedlung mit mehreren DEFH im StoWe-Eigentum mit gemeinsamen sowie privaten Aussenflächen.
Nachbar XY stellt auf seiner Parzelle, die mitten in den Siedlung liegt und an praktisch alle Nachbargrundstücke/Erschliessungswege angrenzt ein grosses, auffälliges und unansehnliches Kaninchengehege inkl. Holzstall auf, worin während der wärmeren Monate mehrere Kaninchen gehalten werden.
Wir finden das eine Zumutung und möchten verhindern, dass dieser Kleintierzoo mitten in der Siedlung aufgebaut wird.
Fragen:
* Ist Kleintierhaltung in Freigehegen/Ställen in einer Siedlung so erlaubt?
* Müsste er dafür vorgängig nicht die Einverständnis der übrigen StoWe-Parteien einholen?
* Wie müsste man vorgehen, wenn man die Nutzung der Privatparzellen gewissen Bedingungen unterwerfen möchte? Beispielsweise möchten wir verhindern, dass z.B Vogelvoli?ren, Gemüsegärten, Fahnenstangen u.ä. auf den Privatparzellen aufgestellt werden.
Wer ist da juristisch im Bild oder hat vielleicht eine ähnliche Situation erlebt?
Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüssen
victorinox