Komfortlüftung Ansaugen im Lichtschacht

cooper22

Mitglied
Hallo,

Unser KWL-Lüftungsplaner von ELCO will die Ansaugstelle von der Komfortlüftung im Lichtschacht von der WP setzen.

Ist das nicht gefählich wegen dem Radon und Auto-Abgasen?

Wäre es nicht besser die Ansaugstelle an der Hauswand auf 2m über Boden zu setzen?

Der Lüftungsplaner meint das mit seiner Variante keine Probleme gebe da sich eh Filter an der Ansaugstelle befinden.

Was meint Ihr dazu?

Danke für eure Hilfe.

 
Für die Abgase dürfte ein Aktivkohlefilter nützlich sein, als ein Ort der Ansaugöffnung.

Nützlich kann es sein, die Luft vom Ansaugort über eine grössere Strecke (30Meter) unter dem Haus durchzuführen, dadurch wird sie vortemperiert (bei unserem Entwurf heisst das Energiebrunnen).

 
Bei uns ist die Ansaugstelle ca. 1.5m über Boden.

Wir haben jedoch auch ein Erdregister (Energiebrunnen) von ca. 25m Länge.

Einen Aktivkohlefilter haben wir nicht.

Gruss,

Thomas

 
Ich dachte, es gäbe sogar eine gesetzliche Regelung, dass die Ansaug-Öffnung mindestens einen Meter über Boden sein muss, wegen Radon, Schwebestoffe, etc.

Bei deiner Lösung wäre mir nicht wohl, denn für die Regelung (gesetzlich oder evtl. nur "Best Practice") gibt es gute Gründe. Ein Filter wird dir auch nicht allzu sehr helfen. Bedenke auch allfällige Gerüche, die du dir damit einhandelst.

 
Hallo zusammen

Eine Luftansaugung in einem Lichtschacht ist meines Wissens nicht gestattet. Frischluftansaugung - so wurde es mir damals gesagt - muss 150 cm ab Boden sein. Ich wollte die Frischluft ebenfalls im Lichtschacht machen. Dies wurde abgelehnt.

Viele Grüsse

Rolf

 
Hallo

Also das muss ein ganz Super Lüftungsplaner sein.

Ansaugen in einem Lichtschaft is natürlich VERBOTEN, und oben drein noch ungesund, vorallem wegen dem Radon.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob es vorgeschrieben ist, aber mit Sicherheit weiss ich, dass jeder Lüftungshersteller eine Mindesthöhe von 1.00 m empfielt.

Klar haben wir auch schon Anlagen geplant die zum Teil n ur 70 cm ab Boden waren, aber tiefer würde ich auf keinen Fall gehen.

Und so ein Erdregister würde ich auch nicht unbedingt Empfehlen. diese Rohre können nämlich schlecht bis gar nicht gereinigt werden, und mit Sicherheit wird sich darin mit den Jahren Schmutz ablagern. Der Energiegewinn ist sowieso minim.

Gruss HT-Planer

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Also das muss ein ganz Super Lüftungsplaner sein.

Gruss HT-Planer
Hallo

Solche "Super-Lüftungsplaner" existieren anscheinend häufiger wie gemeint, unser Heizungs- und Sanitärbetrieb (Ricklin AG Wettingen) wollte mir ebenfalls weismachen, dass sie dies noch nie anders gemacht hätten - eine Lüftungszuleitung mit einer Mindesthöhe von 0.7 m sei unnötig.

Mit Hilfe des AWELs konnte ich die fehlbaren Betriebe nach einigem hin und her jeweils "zwingen", die korrekte Version einzubauen (1.7 Meter ab Boden). Besagte Firma hat mir bei einem Baustellengespräch sogar erklären wollen, dass die SIA-Normen lediglich Makulatur seien und übertriebene Forderungen darstellen!

Betreffend Erdregister stimme ich mit HT-Planer überrein, diese Erdregister müssten sehr sorgfältig geplant und ausgeführt werden, damit sie nicht zu Schmutzfängern verkommen. Ich persönliche habe auf unserer Baustelle die Erfahrung gemacht, dass besagte Lüftungsinstallateure nicht exakt genug arbeiten können, als dass sie eine solch heikle Aufgabe auf die Jahre hinaus zufriedenstellend ausführen können. Mein Nachbar liess zwei Erdregister bauen (hat zwei Hoval-Lüftungsgeräte), eines davon ist regelmässig immer wieder bei heftigen Regenflällen mit Regenwasser verschmutzt und lässt eines der Lüftungsgeräte aussteigen.

Gruss, mpaxx

 

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