Konkubinat - Eigentum - was geschieht bei Todesfall

Erika

Mitglied
16. Juli 2008
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Hallo zusammen,

habe bereits etwas im Forum zu meinem "Problem" gesucht, bin aber nicht wirklich zufrieden mit dem Gefundenen. Hoffe dass mir hier ein "Profi" helfen kann:

Situation: ich lebe mit meinem Partner seit 17 Jahren im Konkubinat, haben letztes Jahr ein Haus zu je 1/2 Miteigentum gekauft. Mein Partner hat eine volljährige Tochter aus frührer Beziehung. Im Jahre 2000 haben wir um uns abzusichern, Versicherungen abgeschlossen. Ich eine 3b (reine Todesfallversicherung) und mein Partner eine 3a - hier hatte uns der Versicherungsberater gesagt, dass wir uns gegenseitig als Begünstigte einsetzen können. Nun habe ich mich mit dem Thema befasst und festgestellt, dass die Begünstigungsklausel in der Versicherung meines Partners für nix ist, da es eine 3a Versicherung ist.

Testament haben wir bis jetzt keines.

Könnt ihr mir helfen, fiktiv auszurechnen was geschieht wenn ich oder mein Partner versterben, wieviel die jeweiligen Erben erhalten?

Annahme: Wert Haus 550'000.--

Barvermögen je 20'000.--

Versicherung Frau bei todesfall 92'000.-- an Konkubinatspartner

Versicherung Mann bei Todesfall 100'000.-- an Tochter!

Hypothek 440'000.--

Ich habe versucht eine Aufstellung zu machen wie was aufgeteilt wird im Falle eines Falles (was wir ja nicht hoffen)

Vermögen Mann:

Barschaft 20'000.--

275'000.-- Wert 1/2 Haus

= 295'000.-- Vermögen plus 100'000.-- Versicherung ergibt 395'000.--

abzüglich Anteil Hypothek 220'000.--

Hat nun die Tochter Anrecht auf 175'000.--? Wie läuft das danach bei einem allfälligen Erbgang weiter?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.

Grüsse

 
Anhand deiner Beschreibung hast du keine Kinder, da müsste man wissen ob es noch Geschwister + Eltern gibt. Und dann würde ich empfehlen so schnell wie möglich einen Notar oder Erbrechtsjuristen aufzusuchen und das zu Detailliert abzuklären.

 
Richtig, ich habe keine Kinder und meine Eltern leben noch zudem habe ich eine Schwester.

Wir haben unseren Notar beim Kauf des Hauses gefragt, er hat uns ein Testament empfohlen - ist mir aber ehrlich gesagt zu wenig wenn ich "nur" einen Viertel erhalten soll...

Mir geht es eigentlich um die Aufstellung wiewiel die Tochter danach Anspruch hat.

 
Hallo Erika,

ich weiss nur von einem befreundeten Pärchen, dass die dass ganz anders geregelt haben: Sie gründeten eine AG mit Inhaberaktien und haben das Haus der AG verschrieben... wenn nun einer stirbt, dann "nimmt" der andere einfach den Bund Aktien...

Denn ganz ausschliessen kann man m.W. die direkten Nachkommen (Tochter) nicht...

Wie das genau rechtlich geht weiss ich jedoch nicht und würde Dir empfehlen einen Spezialisten dafür zu Rate zu ziehen!

Grüssle

Arcuos

 
Also der Vorschlag von Arcuos ist ja nicht wirklich rechtssicher. Da würde bei Todesfall am Erbvorgang vorbei Eigentum verschoben. Und das ist vermutlich strafbar.

Es führt zudem kein Weg am Pflichtteil der Tochter vorbei ausser es würden die "schwerwiegenden Gründe" für eine Enterbung bestehen.

 
Mir ist auch klar, dass der Pflichtteil der Tochter nicht verletzt werden darf. Mir geht es im Moment nur darum wie das ganze aufgeteilt würde so wie sich die Situation jetzt präsentiert (nur Miteigentum, ohne Testament).

 
Du bist nicht Verwandt, es gibt kein Testamanet = da bekommst du wohl gar rein nichts. Klar das was dir gehört, gehört dir auch weiterhin.

 
Also der Vorschlag von Arcuos ist ja nicht wirklich rechtssicher. Da würde bei Todesfall am Erbvorgang vorbei Eigentum verschoben. Und das ist vermutlich strafbar.

Es führt zudem kein Weg am Pflichtteil der Tochter vorbei ausser es würden die "schwerwiegenden Gründe" für eine Enterbung bestehen.
Wieso ist dies strafbar, wenn - ausser die beiden - niemand weiss wer wieviel des Aktienkapitals inne hat?In diesem Fall ist es ja eine juristische Person und die bleibt weiter bestehen... Schlussendlich genügt es sogar nur 51% der Inhaberaktien zu halten und man entscheidet was mit dem Haus passieren soll..../emoticons/default_wink.png

Grundbucheinträge und deren Änderung bedarf es dann nicht - Eigentümer des Hauses ist und bleibt die AG...

Grüssle

Arcuos

 
also, gleich eine AG gründen möchte ich ja nun nicht /emoticons/default_smile.png

Mir geht es im Moment einfach nur darum zu sehen, wie eine allfällige Erbschaft für die Tochter aussähe... dass ich solange kein Testament oder ev. noch Eheschliessung vorliegt, nichts erhalte, ist mir auch klar.

 
Wieso ist dies strafbar, wenn - ausser die beiden - niemand weiss wer wieviel des Aktienkapitals inne hat?
Klar - wo kein Kläger ist ist auch kein Richter -aber der rechtmässige Erbe könnte vermuten dass da ein Anteil von je 50% oder wie auch immer bestand. Und darauf bestehen entsprechende Belege zu bekommen. Und die Aktien wiederum sind Eigentum einer Person - und gehören somit in den Erbgang. Also kann es zu einem langen Verfahren führen dessen ausgang niemand weiss - nur die Anwälte die verdienen auf jeden Fall.
 
Klar - wo kein Kläger ist ist auch kein Richter -aber der rechtmässige Erbe könnte vermuten dass da ein Anteil von je 50% oder wie auch immer bestand. Und darauf bestehen entsprechende Belege zu bekommen. Und die Aktien wiederum sind Eigentum einer Person - und gehören somit in den Erbgang. Also kann es zu einem langen Verfahren führen dessen ausgang niemand weiss - nur die Anwälte die verdienen auf jeden Fall.
Da hast Du grundsätzlich schon recht. ABER: In der Praxis ist dies nicht so relevant, da z.B. ausgewiesen werden kann, dass der/die Hinterbliebene 51% der Inhaberaktien sein eigen nennt.../emoticons/default_wink.pngDann können allfällige rechtliche Erben zwar Anspruch auf die 49% erheben, trotzdem haben sie kein Stimmrecht, was - in diesem Beispiel - mit dem Haus geschehen soll. Zudem kann im Firmenvertrag ein Nutzungsrecht auf Lebzeiten für die der AG gehörenden Liegenschaften eingetragen werden und die verbliebene Partei ist in Sachen Haus relativ gut abgesichert!

Dies alles kann geregelt werden ohne Testament, ohne Grundbucheintrag und ist somit einfacher zu handhaben als sonstige testamentarisch festgehaltene (und somit anfechtbare!) Vinkulierungen. Schliesslich ist der physische Besitz einer Inhaberaktie massgebend (und die eine Aktie, die im Todesfall ins Safe des Hinterbliebenen wandert wird in der Praxis kaum auffallen... sofern man rechtzeitig in aller Trauer daran denkt.../emoticons/default_sad.png)

Grüssle

Arcuos

 
der/die Hinterbliebene 51% der Inhaberaktien sein eigen nennt.../emoticons/default_wink.png

Dann können allfällige rechtliche Erben zwar Anspruch auf die 49% erheben, trotzdem haben sie kein Stimmrecht,
nun bei 51% zu 49% ist es so eine Sache, jeder der mehr als 33% der Aktien hat kann je gewisse Entscheide der Mehrheit unter Gewissen Umständen blockieren.
 
Hi Erika

Ich eine 3b (reine Todesfallversicherung) und mein Partner eine 3a - hier hatte uns der Versicherungsberater gesagt, dass wir uns gegenseitig als Begünstigte einsetzen können. Nun habe ich mich mit dem Thema befasst und festgestellt, dass die Begünstigungsklausel in der Versicherung meines Partners für nix ist, da es eine 3a Versicherung ist.

Per 1.1.2006 wurde die Begünstigungsklausel der Säule 3a (BVV3) geändert. Konkubinatspartner (meine sogar gleichgeschlechtlich) können nun als Begünstigte eingesetzt werden. Der Versicherungsberater hatte entweder schlichtweg keine Ahnung oder war im Jahr 2000 einfach seiner Zeit weit voraus /emoticons/default_biggrin.png

Also, umgehend mit der Versicherung (3a) Kontakt aufnehmen und darauf bestehen, dass Du als Begünstigte in der Lebensversicherung des Partners aufgeführt wirst. Als Versicherungsnehmer muss dies wohl dein Partner tätigen.

Wenn die Versicherung aber der Bank verpfändet wurde, dann dürfte es allerdings sehr schwierig werden (je nach Eigenkapital, müsste man halt wahrscheinlich mit der Bank klären, ob man da die Versicherung wieder raushauen kann).

Mit steuerabzugsberechtigten Grüssen

Buddy

 
Guten Morgen Buddy,

na das sind ja dann mal nicht so schlechte Neuigkeiten! Das wusste ich nicht.

Vielen Dank und schönen Tag!

Erika

 
Hallo

Hier was ich weiss: (ohne Gewähr)

Verstorbene ist unverheiratet und kinderlos

Beide Eltern leben noch:

Gesetzlicher Erbteil: je 1/2; Pflichtteil je 1/4, Verfügbare Quote: 1/2

Ein Elternteil lebt

Gesetzlicher Erbteil: 1/2; Pflichtteil 1/4, Verfügbare Quote: 3/4

Geschwister/-Kinder

Gesetzlicher Erbteil: 1/2 Pflichtteil 0, Verfügbare Quote: 0

Verstorbene ist unverheiratet mit Nachkommen:

Nachkommen

Gesetzlicher Erbteil: 1/1 Pflichtteil 3/4, Verfügbare Quote: 1/4

Pflichtteil kann man nur mit besonderen Vereinbarungen umgehen. Mittels Notar/ öffentlicher Beurkundung und zusätzlich mit 2 Zeugen, können die lebenden Bsp. die Eltern das Erbe schriftlich ausschlagen (z.B. Betrag wohn Wohneigentum) und somit kann man den Konkubinatspartner oder Kinder speziell begünstigen.

Ansonsten, um sich finanziell zusätzlich abzusichern sind Lebensversicherungen sehr gut. Teilweise geht es mit der Pensionskassen. Zum Beispiel muss man mindestens 5 im Konkubinat sein, damit man den Konkubinatspartner begünstigen kann- je nach Pensionskasse. Da ihr 17 Jahren im Konkubinat seid, sollte dies kein Problem sein.

 
nach 17 Jahren, versuchs mal mit Heiraten. Die ersparten Klimmzüge in den Verträgen holen wahrscheinlich den Steuernachteil, der sowieso nicht mehr lange bestehen wird, wieder ein. Dann noch dem überlebenden Partner gegenseitig ein lebenslanges ausschliessliches Wohnrecht an der Liegenschaft einräumen und gut ist.

 
nach 17 Jahren, versuchs mal mit Heiraten. Die ersparten Klimmzüge in den Verträgen holen wahrscheinlich den Steuernachteil, der sowieso nicht mehr lange bestehen wird, wieder ein. Dann noch dem überlebenden Partner gegenseitig ein lebenslanges ausschliessliches Wohnrecht an der Liegenschaft einräumen und gut ist.

Tja, Heiraten wär wirklich das Beste, nur was machen, wenn der eine Partner nicht will???!!! /emoticons/default_confused.png

 
Auf die Gefahr hin, dass es OT wird:

Wenn man 17 Jahre zusammen ist und Bett, Haus, Auto und alles gemeinsam benutzt, und eine Immobilie zusammen erwirbt, dann gehört man offenbar zusammen. Die in allen Kulturen und Staaten übliche öffentliche "Beurkundung" einer solchen Beziehung nennt sich Heirat. Ich kann schwer nachvollziehen, warum jemand im täglichen Leben sowie juristisch, erbrechtlich und vermögensnutzniesserisch (schönes Wort!) den Status eines Ehepartners erstrebt, sich aber trotzdem weigert, dies in der seit Jahrtausenden dafür vorgesehenen Form öffentlich kundzutun. Das ist so wie baden ohne nass zu werden.

Falls Ihr die gemeinsame Liegenschaft teilen müsst, weil ein neuer Lebensabschnittspartner fällig ist, wird es finanziell so oder so ein Desaster.

 
nach 17 Jahren, versuchs mal mit Heiraten. Die ersparten Klimmzüge in den Verträgen holen wahrscheinlich den Steuernachteil, der sowieso nicht mehr lange bestehen wird, wieder ein. Dann noch dem überlebenden Partner gegenseitig ein lebenslanges ausschliessliches Wohnrecht an der Liegenschaft einräumen und gut ist.

Tja, Heiraten wär wirklich das Beste, nur was machen, wenn der eine Partner nicht will???!!! /emoticons/default_confused.png
Wahrscheinlich wäre heiraten wirklich die einfachste Variante.... Viele hat bisher der Steuernachteil davon abgehalten. Ich würde ihm ganz sachlich die Fakten auf den Tisch legen- also was einem alles erspart bleibt, wenn man heiratet. Man kann ja Gütertrennung vereinbaren und dazu noch einen Ehevertrag aufsetzen wenn er Angst vor Folgen einer Scheidung hätte. Würde ich jedenfalls so machen - resp. habe das schon mal so gemacht und der finanzielle Schaden hat sich so ziemlich in Grenzen gehalten /emoticons/default_wink.png. Und wenn man zusammen ein Haus baut unterscheidet sich das mit alle den Verpflichtungen usw. ja kaum mehr vom heiraten /emoticons/default_confused.png Ich lebe zwar auch ab 1. April 09 im Konkubinat und baue nun mit meinem Partner ein Haus aber wir müssen zuerst einmal einige Jahre zusammen wohnen um dann weiterzudenken /emoticons/default_smile.png. Doch wenn der Steuernachteil weg ist, wir uns gut vertragen was zu hoffen und anzunehmen ist, dann werde ich auch mal ab und zu das Thema anschneiden. Natürlich nicht übers Heiraten (da soll er schön selber drauf kommen!), sondern immer wieder mal erwähnen, wieviel einfacher es für Paare ist, die eben verheiratet sind usw. Natürlich mit Gütertrennung und Ehevertrag. Schlussendlich geht es um die Absicherung des Partners mit dem angenehmen Nebeneffekt der Romantik /emoticons/default_wink.png. Wenn man das so sieht, dann ist es sicher die logische Konsequenz. Nun ja, irgendwann wird er dann wohl "von selbst" auf die Idee kommen /emoticons/default_wink.png. Normalerweise liest er ja nicht mit im Forum, wenn doch wurde ich eben ertappt /emoticons/default_biggrin.png

Viele Grüsse vom Bäröschli

 

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