Konkubinat???

Denise2008

Mitglied
19. März 2008
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hallo zäme

mein freund und ich werden noch dieses jahr bauland kaufen und ein haus bauen. nun wissen wir nicht was wir alles berücksichten müssen da wir nicht verheiratet sind. mein freund bringt mehr geld ein und nun ist die frage ob das er das haus kaufen soll und ich dann "nur" die möbel kaufen soll.

welche verträge müssen wir machen? wie sieht das mit dem erben aus? und sollen wir das haus auf beide namen schreiben oder nur auf einen?

danke und grüsse, denise

 
Hallo Denise

Zu dieser Thematik gibt's hier im Forum schon einiges an Material, die Suchfunktion kann dabei ggf hilfreich sein.

Ich kann aber trotzdem zum ein oder anderen ein paar Gedanken / Infos anbringen.

Betreffend Eigentumsaufteilung:

Da seid ihr eigentlich frei zwischen Alleineigentum (100%) und Miteigentum (bspw 50%/50% oder 20%/80%). Breücksichtigt aber, dass du 3a-Gelder und v.a. Pensionskassengelder nur im Falle des Miteigentums einbringen kannst. Ich würde in eurem Fall auf ein Miteigentum mit einer ungleichen Aufteilung vorsehen, oder aber...:

Ihr könntet auch ein Modell 50%/50% entwickeln, wo du dann ein zinsloses Darlehen deines Freundes erhältst (Vertrag dazu aufstellen!!).

Erbschaft

Unbedingt pro Person ein handschriftliches Testament aufsetzen und euch gegenseitig begünstigen. Evt. auch das Gespräch mit den Eltern zwecks Verzicht auf ihren Pflichtteil suchen. Achtung: Erbschaftssteuern im Konkubinatsfall sind hoch (wie Personen ohne verwandtschaftliches Verhältnis).

 
Hallo Denise

wir stehen vor dem gleichen Entscheid.

Wir sind auch nicht verheiratet.

Wir werden aber ganz sicher beide unseren Namen ins Grundbuch eintragen lassen.

Wie das gesetzlich genau aussieht weiss ich allerdings auch nicht. Wir werden jedenfalls für uns einen Vertrag aufsetzen, bei dem genau geschrieben steht, wer wieviel ins Haus und Möbel investiert hat. Am Besten von einem Notar beglaubigt. Es geht uns darum, dass beim Todesfall eines Partners, der andere das Haus behalten kann. Sprich, dass die Erben nicht Anspruch auf einen Teil des Hauses haben und den Partner damit in Schwierigkeiten bringt.

Gruss

Ritchie

 
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Hallo Denise2008!

bei uns ist die Situtaion ähnlich: Konkubinat und Kauf von Wohneigentum.

Damit es (man sollte ja nicht dran denken, doch zeigt das wahre Leben halt, dass die ewige Liebe nicht immer realistisch ist) bei einer Trennung kein Hin- und Her gibt, wer das Eigentum behalten darf, haben wir lediglich einen von uns zwei als Besitzer im Grundbuch eintragen lassen. Viele unserer Angehörigen können dies nicht verstehen, doch gibt es meiner Ansicht für alle Varianten Vor- und Nachteile.

Damit der eine jedoch nicht den kürzeren zieht, werden wir für den fall eines Todes noch ein Testament aufsetzen und uns gegenseitig begünstigen und zudem noch einen Vertrag, der alles nötige bei einer Trennung zu Lebzeiten regelt. Das ganze dann am besten notariell beglaubigen lassen, damits auch anerkannt wird und nicht formelle Fehler aufweisst.

Zudem macht es allenfalls noch Sinn, das Ihr euch finanziell gegenseitig absichert. Dies kann mit Versicherungen usw. bewerkstelligt werden. Dazu lassen wir uns in den kommenen Wochen noch beraten. Der Termin steht jedoch noch an. Ob wirs dann wirklich machen oder nicht, wissen wir noch nicht. Es spricht viel dafür doch auch einiges dagegeben. Doch eine Beratung kann ja nicht schaden:-)

...und wenn dann Kinder und heiraten ein Thema sind, muss das ganze natürlich nochmals neu betrachtet werden.

Hier noch ein paar Links:

Erbrecht --> SR 210 Dritter Teil: Das Erbrecht (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)

Erstellung eines Testaments: WWF Schweiz - Das Testament

Erbberatung, Pflichtteil, Ehevertrag, Erbvertrag, Testament, Erben, Konkubinat, Schweiz

...und wenn du googelst, findest du noch viel mehr wertvolle Seiten mit Infos rund um das Thema.

Liebe Grüsse und viel Spass beim Häusle bauen:-)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Denise.

Das ist eine gute Frage...

Überlegt euch das vorher gut, was im Falle einer Trennung passieren würde.

Angenommen, Ihr lasst euch beide im Grundbuch eintragen, was eigentlich normal wäre da es auch von euch beiden finanziert wird, ist es im Falle einer Trennung so, dass erneut Umschreibegebühren (Prozentual vom Katasterwert glaube ich) anfallen. Da es sich vor dem Gesetz um eine normale Handänderung handelt, könnten allenfalls noch Grundstückgewinnsteuern hinzukommen...

Seid Ihr verheiratet, und es kommt zu einer Scheidung, so wird der Grundbucheintrag aufgrund des Scheidungsurteils vorgenommen und kostet in etwa 300 - 400 CHF, also einen Bruchteil dessen was im vorherigen Fall. So war es bei mir, die Höhe kann allenfalls je nach Kanton variieren.

Da bei einem Hausbau auch Eigenleistungen anfallen, müssten die ebenfalls auch sauber aufgelistet und im Falle einer ("unfreundlichen") Trennung (auch im Konkubinat, habe ich selber bei Bekannten erlebt) gegenseitig angerechnet werden.

Seid Ihr verheiratet, ist erbrechtlich alles klar. Seid Ihr nicht verheiratet, fallen hier noch, je nach Kanton, ziemlich happige Erbschaftssteuern an. Bedingt aber auch ein notariell beglaubigtes Testament, in dem Ihr euch gegenseitig begünstigt. Ich bin aber nicht sicher, wie es mit dem Pflichtteil gegenüber der gestezlichen Erben aussieht...

Dann wäre da noch die Frage der Bankfinanzierung. Kann Dein Freund das Haus alleine finanzieren? Ohne dass die Bank bei der Tragbarkeitsberechnung dein Einkommen hinzurecht? Dann wäre die Variante Alleineigentümer möglich. Wenn nicht, will die Bank allenfalls eine zusätzliche Sicherheit wie z.B. eine Lebensversicherung (ev. Gegenseitig) oder sogar einen Konkubinatsvertrag sehen. Das kommt aber auf die Bank an, das müsst Ihr vorgängig klären.

Du siehst, Ihr kommt um etwas schriftliches nicht herum, nun müsst Ihr nur noch entscheiden was für euch die beste Lösung ist. Ich rate euch, professionelle Beratung zu suchen.

Seid Ihr Mitglieder beim Hauseigentümerverein? Dort könnt Ihr euch eventuell sehr günstig beraten lassen, die Mitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall!

Das allereinfachste ist, Ihr heiratet. Dann ist zumindest rechtlich alles klar. Oder Ihr regelt alles schriftlich...

Ich hoffe, euch nicht die Freude am bauen verdorben zu haben.

Gruss Stetson

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist aber ne interessante unterhaltung - kommen viele wertvolle inputs zusammen.

hat jemand von euch so ein schreiben (testament oder konkubinatsvertrag), das man als beispiel ansehen dürfte? für die diskeretion selbstverständlich als pm. das wäre super und sehr hilfreich!

 
Wichtig beim Testament ist, dass es HANDSCHRIFTLICH abgefasst ist.

Das Testament beinhaltet auch nur den "letzten Willen" EINER Person und muss von dieser von Hand geschrieben und unterzeichnet sein. (Also zwei eigenständige Testamente und nichts gemeinsames!)

LG Dominik

 
vielen Dank für die vielen Antworten!

Wird wohl nicht so einfach sein sich zu entscheiden was am besten sein wird. Wo kann man so eine Beratung machen? Bei einem Anwaltbüro?

 
hallo denise

die meisten banken bieten diese dienstleistung unter dem thema vorsorge- / erbschaftsplanung an, diese können das thema erbrecht auch mit dem steueraspekt verbinden und für euch eine optimale lösung ausarbeiten.

grüsse

michael

 
Hallo - kleine Frage, wie ist es denn, wenn man das Haus als Konkubinat kauft und später mal heiratet? Ändert man da was am Grundbucheintrag? Sind damit Kosten verbunden?

 
Hoi Hailqueen

Ja es gibt Kosten, falls es einen Namenswechsel gibt. Im Kt. Aargau waren das etwa 50 Franken. Sonst nix :-)

 
Ja natürlich, es änder eigentlich alles :-)

- Erbverteilung bei Todesfall

- Steuerliche Situation

- Eigentumsverhältnise

- etc.

Aber da erkundigst du dich am besten bei der HP eines Kantons, z.b. Portal des Kantons Aargau

 

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