Hallo zusammen
Leider ist mein erster eigener Eintrag in das Forum kein erfreulicher.
Das wahrscheinlich unangenehmste ist bei uns eingetroffen. Unser Baumeister ist Konkurs gegangen.
Keller, und EG sind gebaut. Die Eisen für die Decke EG sind eingelegt - uns nun das.
Glücklicherweise werden wir wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon kommen, da wir mit einem GU bauen.
Da wir keine direkten Vertragspartner (auf die Ausnahme komme ich weiter unten noch zu sprechen) des Baumeisters sind und unser GU ein "Topfsystem" inkl. Treuhänder hat, ist unser Geld noch da.
In der Zwischenzeit war ich auch bereits beim Konkursverwalter, welcher mir sehr geholfen hat.
Das "Schlimmste" was passieren könnte, wäre, dass ein Handwerker vom Handwerkerpfandrecht gebrauch machen würde und dieses provisorisch auf unser Grundstück legt. Dies haben wir aber mit einem Vertragspassus mit unseren GU geregelt (das hat mittlerweile auch bereits funktioniert).
Normalerweise hat man ja nach SIA 118 2 Jahre Garantie (auf versteckte Mängel 5 Jahre). Diese kann ich ja nun nicht mehr geltend machen, da die Firma nicht mehr existiert.
In dieser SIA Norm steht anscheinend auch, dass man 10 % der Summe während der 2 Jahre zurückbehalten kann. Leider habe ich im Internet immer nur Informationen gefunden, die auf SIA 118 Bezug nehmen. Die Norm selbst habe ich nirgends gefunden.
Für die Erschliessung, Dachwasser und Sickerleitungen, haben wir auch diesen Baumeister beauftragt (ist nicht Bestandteil des Vertrags mit dem GU).
Den grössten Teil davon haben wir auch bereits bezahlt.
Nun aber zu meinen Fragen an euch Bau- und Rechtsexperten.
- Wie muss ich meinen Brief an das Konkursamt verfassen, dass ich diesen Teil einbehalten möchte, da ich keine Garantieleistungen mehr habe und bei späteren Schäden keine Garantieforderungen anbringen kann.
Damit wir uns richtig verstehen, ich möchte kein Gewinn aus dem Konkurs meines Baumeisters machen. Die ausstehende Zahlung ist kleiner als 10%.
- Erhalte ich die Garantie für die bereits getätigten Arbeiten von meinem GU (schliesslich ist er mein Vertragspartner)? Kennt da jemand die Rechtsprechung?
- Gibt es wichtige Dinge an die ich in der kurzen Zeit bisher nicht beachtet habe?
Zu guter Letzt. Bitte gebt kein Feedback auf meine Fragen im Sinne von "Meiner Meinung nach sollte das so sein....". Denn ich möchte keine formaljuristischen Fehler begehen.
Besten Dank für eure Zeit und euer Feedback
Glatze
Leider ist mein erster eigener Eintrag in das Forum kein erfreulicher.
Das wahrscheinlich unangenehmste ist bei uns eingetroffen. Unser Baumeister ist Konkurs gegangen.
Keller, und EG sind gebaut. Die Eisen für die Decke EG sind eingelegt - uns nun das.
Glücklicherweise werden wir wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon kommen, da wir mit einem GU bauen.
Da wir keine direkten Vertragspartner (auf die Ausnahme komme ich weiter unten noch zu sprechen) des Baumeisters sind und unser GU ein "Topfsystem" inkl. Treuhänder hat, ist unser Geld noch da.
In der Zwischenzeit war ich auch bereits beim Konkursverwalter, welcher mir sehr geholfen hat.
Das "Schlimmste" was passieren könnte, wäre, dass ein Handwerker vom Handwerkerpfandrecht gebrauch machen würde und dieses provisorisch auf unser Grundstück legt. Dies haben wir aber mit einem Vertragspassus mit unseren GU geregelt (das hat mittlerweile auch bereits funktioniert).
Normalerweise hat man ja nach SIA 118 2 Jahre Garantie (auf versteckte Mängel 5 Jahre). Diese kann ich ja nun nicht mehr geltend machen, da die Firma nicht mehr existiert.
In dieser SIA Norm steht anscheinend auch, dass man 10 % der Summe während der 2 Jahre zurückbehalten kann. Leider habe ich im Internet immer nur Informationen gefunden, die auf SIA 118 Bezug nehmen. Die Norm selbst habe ich nirgends gefunden.
Für die Erschliessung, Dachwasser und Sickerleitungen, haben wir auch diesen Baumeister beauftragt (ist nicht Bestandteil des Vertrags mit dem GU).
Den grössten Teil davon haben wir auch bereits bezahlt.
Nun aber zu meinen Fragen an euch Bau- und Rechtsexperten.
- Wie muss ich meinen Brief an das Konkursamt verfassen, dass ich diesen Teil einbehalten möchte, da ich keine Garantieleistungen mehr habe und bei späteren Schäden keine Garantieforderungen anbringen kann.
Damit wir uns richtig verstehen, ich möchte kein Gewinn aus dem Konkurs meines Baumeisters machen. Die ausstehende Zahlung ist kleiner als 10%.
- Erhalte ich die Garantie für die bereits getätigten Arbeiten von meinem GU (schliesslich ist er mein Vertragspartner)? Kennt da jemand die Rechtsprechung?
- Gibt es wichtige Dinge an die ich in der kurzen Zeit bisher nicht beachtet habe?
Zu guter Letzt. Bitte gebt kein Feedback auf meine Fragen im Sinne von "Meiner Meinung nach sollte das so sein....". Denn ich möchte keine formaljuristischen Fehler begehen.
Besten Dank für eure Zeit und euer Feedback
Glatze