Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen

palea

Donator
25. Juli 2008
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Hallo zusammen

"Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode

müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit

der letzten Kontrolle kontrolliert werden".

Ist es üblich, dass der Käufer diese Kontrolle bezahlen muss und mit welchem Betrag ist da ungefähr zu rechnen?

Vielen Dank, Gruss

palea

 
die kontrolle ist sicher kein finanzielles thema. wenn aber bei der kontrolle mängel zum vorschein kommen, dann fragt sich schon wer das dann bezahlen soll..

darum würde ich entweder die kontrolle vor der beurkundung verlangen oder im kaufvertrag eine eventuelle mängelbehebung regeln.

christoph

 
Kosten waren so bei 240.- für ein kleines Haus Baujahr 73. Geprüft wird ob die damals geltenden Vorschriften eigehalten sind. Da muss bei einem Haus Baujahr 73 nicht mal ein FI für die Nasszellen vorhanden sein. War auch nicht und wurde nur empfohlen aber nicht gefordert. Haben wir natürlich aus Eigeninteresse trotzdem eingebaut.

Wichtig ist halt die Messung der Erdung/Schutzleiter - auch hier im Eigeninteresse dass es OK ist.

Gekauft wird ja immer wie gesehen - d.h. entweder vor dem Kauf den Inspektor kommen lassen oder selber zahlen. Ich denke einen Verkäufer der sich auf einen Vorbehalt einlässt wird man eher nicht finden.

Wenn man dies macht - was macht mann dann bei der Heizung - eventuell wird die bei der nächsten Rauchgaskontrolle auch nicht mehr abgenommen, und vielleicht geht die 3 Jahre alte Geschirrspühle nach 2 Jahren kaputt.... usw. am Schluss ergibt sich ein 70 seitiger Kauf-Vertrag und trotzdem eine Gerichtsfall wenn einer der Fälle anders als angenommen eintritt.

Ein gewisses Restrisiko beim kauf eines älteren Hauses gibt es einfach.

 
die kontrolle ist sicher kein finanzielles thema. wenn aber bei der kontrolle mängel zum vorschein kommen, dann fragt sich schon wer das dann bezahlen soll..

darum würde ich entweder die kontrolle vor der beurkundung verlangen oder im kaufvertrag eine eventuelle mängelbehebung regeln.

christoph
Laut Kaufvertragsentwurf wird die vorgeschriebene Kontrolle erst nach der Eigentumsübertragung - logo! - durch die erwerbende Partei veranlasst und die veräussernde Partei von jeder Gewährleistungspflicht (namentlich Kostenfolgen) befreit.

Danke für deinen Tipp. Werde versuchen, die Kontrolle vor der Beurkundung zu verlangen.

 

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