Hallo zusammen
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Neubau, der vor 2.5 Jahren fertig gestellt wurde. Unser Balkonboden ist undicht, an der Balkondecke des Eigentümers unter uns bilden sich bereits Wasserflecken. Der betroffene Handwerker hat uns bestätigt, dass der Balkon nicht fachgerecht an der Fassade abgedichtet wurde. Er habe die Bauherrschaft damals abgemahnt. Diese Abmahnung hat er uns neulich vorgelegt. Die Bauherrschaft ist in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen. Es sieht so aus, dass wir (die Eigentümer) den Schaden selbst übernehmen müssen. Auf unserem Balkon ist ein Holzboden verlegt, der für die Sanierung entfernt werden muss. Bei der Erstellung damals war nicht vorgesehen, dass man einzelne Holzdielen austauschen kann. D.h. der Holzboden kann nach dem Abbau nicht mehr wieder verwendet werden. In diesem Zusammenhang habe ich folgende zwei Fragen:
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen?
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung in einem Neubau, der vor 2.5 Jahren fertig gestellt wurde. Unser Balkonboden ist undicht, an der Balkondecke des Eigentümers unter uns bilden sich bereits Wasserflecken. Der betroffene Handwerker hat uns bestätigt, dass der Balkon nicht fachgerecht an der Fassade abgedichtet wurde. Er habe die Bauherrschaft damals abgemahnt. Diese Abmahnung hat er uns neulich vorgelegt. Die Bauherrschaft ist in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen. Es sieht so aus, dass wir (die Eigentümer) den Schaden selbst übernehmen müssen. Auf unserem Balkon ist ein Holzboden verlegt, der für die Sanierung entfernt werden muss. Bei der Erstellung damals war nicht vorgesehen, dass man einzelne Holzdielen austauschen kann. D.h. der Holzboden kann nach dem Abbau nicht mehr wieder verwendet werden. In diesem Zusammenhang habe ich folgende zwei Fragen:
- Ich denke, für die Wiederherstellung der Holzterrasse muss ich selber aufkommen. Wie sieht es aber mit dem Abbau diese aus, geht das wie die Sanierung unter Gemeinschaftskosten oder muss ich auch hier selber aufkommen?
- Die Abmahnung die der Handwerker vorgezeigt hat, könnte auch im Nachhinein geschrieben worden sein. Was muss noch vorhanden sein, damit eine Abmahnung rechtskräftig ist. Gemäss Handwerker hat die in Konkurs gegangene Bauherrschaft angeblich überhaupt nicht auf die Abmahnung reagiert?
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen?