Kosten Bauleitung bei Sanierung

choetzu

Mitglied
25. Juli 2009
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Hallo,

wir wollen unser Mehrfamilienhaus für ca. 800tsd sanieren. Dabei werden v.a. elektrisches auf Vordermann gebracht wie auch Küchen und Bäder ersetzt. Nun meine Frage. Wir wolle für die Sanierung einen Bauleiter. Welche Konditionen sind hier üblich? Erste Offerten enthalten Planungskosten von ca. 10tsd sowie 10% auf der Bausumme.  

Sind diese 10% normal? Oder könne man keinen Pauschalbetrag fixieren?

Danke für die Inputs.

Lg choetzu

 
Lieber Choetzu

Ich gehe einmal davon aus, dass keine Baueingabe an die Gemeinde gemacht werden muss, sondern nur neue Küchen und Bäder geplant werden müssen. Die restlichen Arbeiten benötigen wenig zeinerischen Planungsaufwand, da es lediglich darum geht Angebote einzuholen, Angebote zu vergleichen und zu revidieren, Werkverträge mit den Unternehmern abzuschliessen und die Arbeiten zu koordinieren und zu überwachen.

Die Grössenordnung ist per se sicher nicht völlig daneben. Das Honorar würde ja bei ca. CHF 80'000 liegen..Aber es ist natürlich von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Die Frage ist, was dafür geleistet werden sollte (und dann auch geleistet wird). Und, ob der Aufwand nicht kleiner gehalten werden kann, da Sie schon konkrete Vorstellungen über die zu beauftragenden Unternehmer haben,

Wichtig ist, dass Sie für diese Arbeiten einen ausgewiesenen, erfahrenen Fachmann beiziehen, welcher das Ganze wirklich ohne grössere Kompikationen über die Bühne bringen kann. Eine Frage, welche sich auch stellt, ob das Haus in dieser Zeit teilweise oder voll bewohnt ist oder eben nicht. Wieviele verschiedene Wohnungstypen dass es in Ihrem Haus gibt und wieviele Wohnungen identisch sind.

Ein Pauschalhonorar ist letztendlich beidseits von Vorteil. Für Sie als Bauherr, weil Sie wissen, was es Sie kostet und für den Planer/Bauleiter weil er weiss, was er für seine Arbeit kriegt. Aber zuerst müssen die oben aufgeführten Fragen geklärt sein, sonst resultiert am Schluss trotzdem ein Streit daraus, was ja vermieden werden sollte

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser

 
Hallo Choetzu,

ich persönlich würde kein Pauschalhonorar bezahlen, sondern einen Stundenansatz vereinbaren. Dann hast Du es selber in der Hand wie oft den Bauleiter beiziehen möchtest und wann. Bei Pauschalen habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Bauleiter dann halt nicht sehr oft auf der Baustelle ist (da er ja sowieso bezahlt wird) und dementsprechend die Arbeiten nicht beaufsichtigt oder nur ungenügend. Bei Auftrag nach Aufwand hat auch der Bauleiter ein Interesse die Arbeiten zu beaufsichtigen, da er nur dann bezahlt wird, wenn er auch für dich arbeitet.

Verlange aber auf jedenfall bei den Rechnungen die Unterzeichneten Mitarbeiterrapporte.

 
Lieber Choetzu

Es gibt auch noch die Variante: nach Aufwand mit Kostendach.

Du hast einen planbaren Maximalbetrag (wie Pauschale) aber auch die Verpflichtung dass der BL über seinen Aufwand abrechnet (Stunden aufschreibt).

Für den BL ist das sicher die "unglücklichste" Version. Er wird dann auch nicht irgend etwas darüber hinaus machen, sondern Dir irgendwann sagen «so, also dies und jenes ist im Fall nicht inbegriffen, wenn ich das tun soll, muss ich dann einen Nachtrag stellen».

Was bedeutet, dass Du Dir im Voraus klar sein musst, was Du geleistet haben möchtest. Oder auch was nicht. (wobei... wenn es ganz unklar ist, gilt das für die Pauschale ebenfalls...)

Mit einem Kostendach muss der BL kalkulieren, wieviel Aufwand er wahrscheinlich haben wird, er muss das Dach noch etwas hochschrauben (für das was an Zusatz aufläuft, nicht vorherzusehen ist, aber dazugehört). Das Kostendach dürfte/sollte bei seriöser Kalkulation höher als die Pauschale sein. (Grund, siehe Uster.)

Grüsse

Haba

 
Vorausgesetzt du brauchst keine Baubewilligung bzw. höchstens nur ein Anzeigeverfahren, kannst du eine solche, einfache Sanierung, direkt auch an einen grösseren Lieferanten delegieren. (z.B. FUST o.ä.)

Ansonsten arbeiten die Bauleiter /fachplaner oder was auch immer) meistens auch nach der SIA 102 Norm und da fallen bis zu 23% der honorarberechtigten Bausumme (bei Dir BKP 2) an.

Eine weitere Möglichkeit ist, schreibe dein Umbauprojekt in einem Devisierungsportal wie z.B. renovero.ch aus.

 

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