Kosten des Werkvertrags massiv überschritten

FamB01

Mitglied
08. Apr. 2012
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hallo zusammen

Wir bauen ein Haus zusammen mit einem Architekturbüro und haben dazu letztes Jahr u.a. mit dem Tiefbauer einen Werkvertrag über 45000 CHF abgeschlossen.

Nun haben wir die Endabrechnung erhalten und stellen mit Staunen eine Überschreitung des Werkvertrages von CHF 18000 fest. Dies ohne, dass das Architekturbüro welches auch die Bauleitung macht uns je darauf angesprochen hat. Zudem steht im Architekturvertrag unter "Stellvertretung und Vollmacht", dass im Einzelfall von CHF 5000 und insgesamt von CHF 10000 der Beauftragte bevollmächtigt ist. Allein schon der Aushub mit +7000 überschreitet den Einzelfall schon.

Bitte um Feedbacks zum Vorgehen.

besten Dank

FamB

 
Zum einen wäre es interessant zu wissen warum es zu dieser massiven Überschreitung kam und zum anderen was denn der Architekt/Bauleiter dazu meint.

Hast du den Architekten/Bauleiter zudem über seine Kompetenzüberschreitung informiert?

Gruss,

Thomas

 
Hallo Thomas

die 2 wesentlichsten Punkten sind "Liefern von Unterlags-, Sohlen- und Hüllbeton, einbringen und verdichten 35m3 à 190 anstelle die berechneten 10m3 = + 5000, und den besagten Aushub: "Aushubmaterial, Standort Lager, Deponie Unternehmer inkl. evtl. Gebühren" 533m3 à CHF 42 anstelle 360m3. Der Rest sind viele Einzelpositionen mit einem zusätzlichen Totalbetrag von CHF 6000.

Bis jetzt noch keine Antwort des Architekten, der verschickt die Rechnungen kommentarlos weiter.

Gruss

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da hat sich der Architekt aber gehörig verrechnet! Da würde ich den Architekten in die Pflicht nehmen.

Sind denn die Mehraufwände gerechtfertigt? Da würde ich die Einzelpositionen genau anschauen. Nur weil diese dort stehen bedeutet es nicht automatisch, dass diese auch ausgeführt wurden.

Ich nehme mal an, dass keine Pauschale ausgehandelt wurde.

Gruss,

Thomas

 
nein, leider keine Pauschale.

ob die Mehraufwände gerechtfertigt sind kann ich (noch) nicht beurteilen und muss auch mit dem Architekten noch diskutiert werden. Bin nun gespannt auf seine Antworten aber unsere bisherige Erfahrungen mit Ihm (lieber kommentarlos aussitzen, sich hinter "externe Einflüsse" verstecken oder beleidigt reagieren) lässt leider nicht viel Hoffnung.

 
Hallo

Du hast es bereits geschrieben, dein Bauleiter hat eine Kompetenzüberschreitung begannen. Ich nehme an laut Werkvertrag sind 5000.- pro Fall vermerkt. Dies entspricht auch dem Normalfall.

Wenn also Euer Bauleiter von den Mehrkosten wusste und diese in Euren Namen gut bewilligte hat er seine Kompetenzen überschritten. Er hätte euch informieren und Eure Unterschrift einholen müssen.

 
Ich denke hier geht es eher um Vorausmass fehler und nicht um Mehrkosten im Sinne von es kam etwas unerwartetes dazu. Das heisst der Unternehmer hat nach Anweisung und Plänen des Architekten gebaut. Am Ende hat das effektive Ausmass weit mehr als bei der Ausschreibung betragen. Natürlich hat dies der Unternehmer ausgemessen und verrechnet und an diesem Punkt würde es auch herzlich wenig bringen, wenn der Architekt noch formell eine Mehrkostenunterschrift vom Bauherr einholt.

So wie ich das sehe wirst Du leider die Mehrkosten bezahlen müssen. Aber auf jedenfall würde ich den Architekten auf diese Mehrausmasse vorher ansprechen und eine Begründung verlangen. Bei einem derartigen Ausmassfehler (grösser +/- 20%) könnte/müsste der Unternehmer den Einheitspreis gemäss SIA 118 (Art. 86) noch etwas anpassen (Wobei 200fr. für Sohlenbeton und 42 für Aushub nicht allzu hoch ist).

 
Danke euch für die Antworten/Beiträge. Was ich weiterhin schwierig finde, ist jeweils vor vollendeten Tatsachen gestellt zu werden anstelle der gewünschten Vorkommunikation. Somit fehlt einerseits eine effektive Kostenkontrolle und andererseits die Möglichkeit rechtzeitig allfällige Alternativmassnahmen zu prüfen.

 

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