Kosten einer Bankgarantie

Heimwerker-King

Mitglied
26. März 2008
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Hallo!

Wir möchten Stockwerkeigentum (StWe), d.h. eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erwerben. Der Bau wird von einem GU durchgeführt, da haben wir selber keinen Einfluss. In einigen Wochen geht es um das Vertragliche.

Habe schon viele interessante Beiträge zum Thema "Bauen mit GU" gelesen ... finde immer wieder den Hinweis, man soll eine Bankgarantie verlangen (leider bieten die GU's diese nicht von sich aus an).

Finde leider nirgends Facts, was die Kosten betrifft! Diese Bankgarantie ist ja nicht gratis! Weiss jemand, was diese den GU kostet (z.B. für einen Betrag von CHF 150'000 - 200'000). Sind die Kosten der Grund, warum sich GU's gegen eine solche Garantie "sträuben"? Könnte man diese Kosten teilen und ist das sinnvoll?

Zudem ist ein guter Vertrag äusserst wichtig. Weiss jemand, wo man ein Beispiel für einen guten GU-Vertrag findet (ev. download?).

Besten Dank für eure wertvollen Hinweise!

 
Hallo!

Wir möchten Stockwerkeigentum (StWe), d.h. eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erwerben. Der Bau wird von einem GU durchgeführt, da haben wir selber keinen Einfluss. In einigen Wochen geht es um das Vertragliche.

Habe schon viele interessante Beiträge zum Thema "Bauen mit GU" gelesen ... finde immer wieder den Hinweis, man soll eine Bankgarantie verlangen (leider bieten die GU's diese nicht von sich aus an).

Finde leider nirgends Facts, was die Kosten betrifft! Diese Bankgarantie ist ja nicht gratis! Weiss jemand, was diese den GU kostet (z.B. für einen Betrag von CHF 150'000 - 200'000). Sind die Kosten der Grund, warum sich GU's gegen eine solche Garantie "sträuben"? Könnte man diese Kosten teilen und ist das sinnvoll?

Zudem ist ein guter Vertrag äusserst wichtig. Weiss jemand, wo man ein Beispiel für einen guten GU-Vertrag findet (ev. download?).

Besten Dank für eure wertvollen Hinweise!
Eine Erfüllungsgarantie kostet nach meiner Meinung den GU nichts oder nur Spesen für das Schreiben. Die Hausbank des Gu`s sollte ja interessiert sein, dass der Gu zu einem Auftrag kommt. Banken machen dies aber nur wenn der Gu auch genug liquid ist oder eben genug auf den Konten oder auch Vermögen hat.

 
hallo,

kann dir nur sagen was wir gegenüber einem gu, damals (Mobag) leisten mussten.

leider ist dieser gu heute konkurs.

Mit wir meine ich dass wir eine handwerksfirma sind...

Der damalige betrag war etwa chf 90 tsd. das wir gegenüber der gu geleistet haben.

Dafür bezahlten "wir" ca. chf 3 tsd.

Wie du merkst sicherte sich die gu gegenüber den handwerker selbst ab, in dem sie eben eine solche erfüllungsgarantie verlangte! Ja das gibt, bzw. gabs.

Die genau zahlen müsste ich im archiv einsehen.

gruss

 
Ich glaube wir müssten zuerst mal zwischen Erfüllungsgarantie und Bankgarantie/Versicherungsgarantie unterscheiden.

In den Submissionen oder den Devis der Arch.SIA werden von den Handwerkern immer Bankgarantien über 10% der Auftragssummen verlangt.

 
@franzmoni

...ich spreche schon von einer erfüllungsgarantie.

Einen normgarantieschein über die von uns geleisteten arbeiten , erhält jeder bauherr von uns handwerker direkt oder via architekt oder gu.

dies hat mit der erfüllungsgarantie nichts zu tun!

gruss

 
Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Im HEV unter dem Thema "Risiko von Doppelzahlungen" habe ich gelesen:

"Käufer können sich vor Doppelzahlungen schützen, indem sie vom GU eine Bank- oder Versicherungsgarantie im Umfang der Vorauszahlungen verlangen."

Hier geht es also darum, dass der Käufer sich absichern kann, falls der GU Konkurs geht.

Franzmoni: Ist so eine Bankgarantie wirklich gratis, und ist das lediglich ein Schriftstück von der Bank?

Ich verstehe auch nicht, was das mit den Handwerkern zu tun hat. Warum sollen diese gegenüber dem GU eine Bankgarantie erbringen?

Vielleicht kann mir das einer erklären. Vielen Dank!

 
Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Im HEV unter dem Thema "Risiko von Doppelzahlungen" habe ich gelesen:

"Käufer können sich vor Doppelzahlungen schützen, indem sie vom GU eine Bank- oder Versicherungsgarantie im Umfang der Vorauszahlungen verlangen."

Hier geht es also darum, dass der Käufer sich absichern kann, falls der GU Konkurs geht.

Franzmoni: Ist so eine Bankgarantie wirklich gratis, und ist das lediglich ein Schriftstück von der Bank?

Ich verstehe auch nicht, was das mit den Handwerkern zu tun hat. Warum sollen diese gegenüber dem GU eine Bankgarantie erbringen?

Vielleicht kann mir das einer erklären. Vielen Dank!
Siehe mal unter:UBS - Garantie

Handwerker müssen meist Garantien in form einer Bank-oder Versicherungsgarantie über 10% der Auftragssumme erbringen. Das heisst, wenn ein Handwerker sein Werk vollbracht hat, und danach in Konkurs geht ist die 2 oder 5 jährige Garantie gesichert.

Ich hoffe ihr habt es euch gut überlegt Stockwerkeigentum zu kaufen.

 
Wir habe von unserem GU auf eine Bankgarantie verlangt.

Es sind nicht die Kosten für eine Bankgarantie welche die GU scheuen.

Selten erteilen die Banken Bankgarantien....sie tragen ja die volle

Verantwortung und stehen dann für den abgemachten Betrag gerade.

Wir haben jetzt mit unserem Anwalt für eine Bankgarantie gekämpft und erhalten diese nun.

Wieviel dies dem GU kostet ist mir eigentlich egal.

Hauptsache wir haben eine Garantie (in unserem Fall Fr. 150'000.-)

Gruss

Isola

 

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