Kosten für die Entsorgung einer Oelheizung

rolf.baenziger

Mitglied
25. Mai 2011
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Hallo Experten,

wir sind Eigentümer eines Stockwerkeigentums. Vor 4 Jahren haben wir uns von der gemeinsamen Oelheizung (5 Parteien) auf unsere Kosten abgetrennt und sind auf ein eigenes Heizsystem umgestiegen. Jetzt möchten die verbleibenden 3 Eigentümer ebenfalls die Oelheizung entsorgen und auf Schnitzelheizung umsteigen. Soweit alles ok, die anderen 3 Eigentümer sagen nun wir, die vor 4 Jahren aus der Oelheizung ausgestiegen sind müssen die Kosten der Entsorgung der Oelheizung mit tragen! Müssen wir das?

Wir sehen nicht ein das wir uns für Kosten die uns nicht mehr betreffen, beteiligen müssen! Wir bitten um eure Hilfe und Antwort:78:

Danke s'bänzlis

 
Hoi Rolf,

Doch, diese Verpflichtung bist du beim Kauf deines Stockwerkeigentums mit grosser Wahrscheinlichkeit eingegangen. Deine Nachbarn waren sehr grosszügig, dass sie dich aussteigen gelassen haben. Denn auch eine Ölheizung ist auf eine gewisse Grösse ausgerichtet. Wird nicht mehr das ganze Volumen beheizt, auf die diese Heizung ausgerichtet wurde, verschiebt sich diese Kurfe zum Nachteil der verbliebenen Nutzern.

Der Motor wird plötzlich viel zu gross, für den verbleibenden Rest. In deinem Fall plötzlich um 25%! Und, die Unterhaltskosten werden plötzlich nur noch von dreien Parteien getragen!

Ich weiss nun natürlich nicht, wie du vertraglich mit ihnen verblieben bist. Hast du ihnen diese Anlage geschenkt? Musstest du dich loskaufen? Falls dies ohne Anpassung eines bestehendes Nutzungvertrages geschehen ist, würde ich an deiner Stelle den Nachbarn versichern, dass du dich nicht nur zum Entsorgen, sondern auch beim ausbauen dieser Anlage beteiligen wirst. Ist ja nur der Zeitfaktor, der diesen Unterschied zu heute macht! Diese Kosten würdest du heute ja auch nicht hinterfragen!

Liebs Grüessli, Joachim

 
Hallo Joachim

Durch eine schriftliche Vereinbarung das wir von der gemeinsamer Oelheizung auf unsere Kosten aussteigen können. Die Heizung war für 5 Parteien sowieso zu klein, 2 Tank à 2000 Liter.

Nein ich musste mich nicht loskaufen und die Anlage habe ich ja quasi "verschenkt" und eine Anpassung des bestehenden Nutzungsvertrages wurde nicht gemacht (was würde das ändern?)

Was wäre wenn ich die Heizung verschenkt hätte?

Meine Nachbarn lassen die Heizung von einem Handwerker entfernen! was für Kosten kommen denn da auf mich zu?

Danke Liebe Grüsse Rolf

 
Also bei der Grösse der Heizung geht es nicht um den Vorratstank sondern primär um die Leistung, und da ist es halt so, wenn die Heizung für 4 Wohnungen ausgelegt ist, dann ist der optimale Betrieb auch bei dieser Leistung. Wenn nur noch 3 Wochungen beheizt werden, dann läuft die Heizung eventuell nicht im optimalen Leistungsbereich. Somit ein Nachteil für die verbeliebenden 3 Parteien. Dafür konnte eventuell besser Eingekauft werden weil der Tank mehr als eine Saison reicht?

Das entfernen kann aber nur ein paar Stunden Arbeit sein den Kessel rauszuschleppen? Das müsste ja aus der Offerte ersichtlich sein. Rechne mal mit 1000.- geteilt durch 4 ergibt 250.- da lohnt sich ein Streit wohl nicht. Viel aufwändiger kann die Entsorgung (korrekte Leerung, Reinigung, Abmeldung) der Tanks sein. Ja nach dem um was für einen Tank es sich handelt, kann das mehrere tausend Franken kosten. Das wichtigste ist wohl, dass in der Handwerkerofferte die Rückbauarbeiten separat von den Installationsarbeiten für die neue Heizung und den Schnitzelsilo ausgewiesen werden auch wenn die Arbeiten in der Praxis wohl in einem Stück ausgeführt werden.

Im Normalfall ist in der Begründung des Stockwerkeigentums geregelt wie mit den gemeinsamen Teilen umgegangen wird. Bei Oelheizungen ist es vielfach so dass die Kosten zum Teil nach Wertquoten und zum Teil nach Verbrauch gerechnet wird. Wie wurde das abgerechnet seit dem Ausstieg? Eigentlich müsste das in der Begründungserklärung angepasst und neu geregelt worden sein (vermutlich sogar notariell und mit Eintrag im Grundbuch). Was steht dazu im Protokoll der Eigentümerversammlung?

 
Vermutlich haben die anderen gesagt, er darf sich abhängen, wenn es uns nichts kostet. Erneuerungen von Gemeinschaftsanlagen, und dazu gehört typischerweise die Heizung, zahlen alle anteilig der Wertquote, es sei denn man hätte dies bei der Versammlung, wo der Ausstieg einer einzelnen Partei beschlossen wurde, anders geregelt. Solche Gebäudeteile gehören nämlich zwingend der Genossenschaft als ganzes. Das Abhängen bedeutet deshalb rechtlich nicht, dass dich die Gemeinschaftsheizung nun nichts mehr angeht.

Der wirklich einzige Vorteil von selbst bewohntem StWE ist, dass die anteiligen Kosten von Infrastruktur (Gebäudehülle, Haustechnik) geringer als beim EFH ausfallen. Ansonst hat man die Nachteile des Eigentümers (man muss sich selbst kümmern) mit denen des Mieters vereint (man kann nicht machen wie man will).

Als Miteigentümer ist man Genossenschafter mit anteiliger Unterhaltspflicht. Deshalb zahlt der im Parterre an den Lift und der ganz oben an die Eingangstüre.

 
Also ich denke auch leider, dass du diese Verpflichtung eingegangen bist und dich daher an diese Kosten und Mühen beteiligen musst. Aber ruf doch mal einen Schrotthändler an, die nehmen alte Ölkessel gerne, da es doch Rohmaterial ist.

 

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