Guten Tag
Ich bin schon seit einiger Zeit stille Mitleserin in diesem Forum.
Da mein Partner und ich an einem bestimmten Bauland Interesse haben, sind nun verschiedene Fragen aufgetaucht…
Es handelt sich um eine grosse Wiese (ca. 2500m2), welche nun in 3 Parzellen aufgeteilt wird.
Wir haben Interesse an der „unteren Parzelle“, 600m2. Der Landverkäufer gibt den Bodenpreis als voll erschlossen an.
Nun müssten wir aber zu der unteren Parzelle noch eine Privatstrasse bauen lassen, über Nachbar’s Parzelle bis zu unserer Parzelle. Darf in diesem Fall der Landverkäufer von „voll erschlossen“ sprechen, wenn keine Strasse vorhanden ist?
Für das Durchfahrtrecht über Nachbar’s Parzelle müssten wir noch extra bezahlen (natürlich nebst den Kosten für den Bau der Strasse….), da ja somit Nachbars Grundstück weniger attraktiv ist.
Gemäss dem Landverkäufer ergeben sich folgende Kosten: Fläche Strasse (ca. 4x25m) x halber Bodenpreis (CHF 175,50), was einem Preis von knapp CHF 18’000 entspricht.
Als wir uns auf der Gemeinde erkundigt haben, wurde uns gesagt, dass dies eher unüblich ist und im Normalfall der Landverkäufer für die Strasse zuständig ist.
Ist diese Berechnung die übliche Praxis?
Müsste hier nicht Nachbar’s Parzelle günstiger werden, da diese ja weniger attraktiv ist, statt unser Baulandpreis durch ein Durchfahrtrecht zu erhöhen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüsse
Sharita
Ich bin schon seit einiger Zeit stille Mitleserin in diesem Forum.
Da mein Partner und ich an einem bestimmten Bauland Interesse haben, sind nun verschiedene Fragen aufgetaucht…
Es handelt sich um eine grosse Wiese (ca. 2500m2), welche nun in 3 Parzellen aufgeteilt wird.
Wir haben Interesse an der „unteren Parzelle“, 600m2. Der Landverkäufer gibt den Bodenpreis als voll erschlossen an.
Nun müssten wir aber zu der unteren Parzelle noch eine Privatstrasse bauen lassen, über Nachbar’s Parzelle bis zu unserer Parzelle. Darf in diesem Fall der Landverkäufer von „voll erschlossen“ sprechen, wenn keine Strasse vorhanden ist?
Für das Durchfahrtrecht über Nachbar’s Parzelle müssten wir noch extra bezahlen (natürlich nebst den Kosten für den Bau der Strasse….), da ja somit Nachbars Grundstück weniger attraktiv ist.
Gemäss dem Landverkäufer ergeben sich folgende Kosten: Fläche Strasse (ca. 4x25m) x halber Bodenpreis (CHF 175,50), was einem Preis von knapp CHF 18’000 entspricht.
Als wir uns auf der Gemeinde erkundigt haben, wurde uns gesagt, dass dies eher unüblich ist und im Normalfall der Landverkäufer für die Strasse zuständig ist.
Ist diese Berechnung die übliche Praxis?
Müsste hier nicht Nachbar’s Parzelle günstiger werden, da diese ja weniger attraktiv ist, statt unser Baulandpreis durch ein Durchfahrtrecht zu erhöhen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüsse
Sharita