Hallo zusammen
Vor kurzem haben wir einen Architekten beauftragt uns ein Vorprojekt mit Kostenschätzung (+/-15%) zu erstellen. Wir haben ihm von Anfang an unser Budget genannt und ihm klar zu verstehen gegeben, dass wir dieses Budget unbedingt einhalten wollen. Wir haben dem Architekten keine fixen Vorgaben über Grösse und Gestaltung des EFH gemacht. Da haben wir ihm grosse Freiheiten gelassen.
Nun haben wir die Pläne und die Kostenschätzung erhalten. Grundsätzlich gefällt uns das Haus, das der Architekt gezeichnet hat sehr gut. Als wir dann aber die Kostenschätzung gesehen haben, waren wir sehr erschrocken. Diese lag CHF 200'000.- über unserem Budget. Soviel mehr können und wollen wir für unser zukünftiges Haus nicht ausgeben.
Wie läuft das nun, wenn wir aufgrund der zu hohen Kostenschätzung nicht mit diesem Architekten weiterarbeiten wollen. Müsse wir für die Aufwendungen, die er für unser Projekt bereits geleistet hat, aufkommen? Wir haben noch keinen Vertrag mit dem Architekten. Wir haben einzig mündlich abgemacht, dass wir ihm seine Aufwendungen vergüten werden, wenn wir das Projekt mit jemandem anderen ausführen. Wir meinen, dass der Architekt seinen Auftrag nicht nach unseren Vorgaben ausgeführt hat. Er hat viel mehr irgendwas projektiert und uns nun vorgelegt. Kann er nun trotzdem seine vollen Aufwendungen in Rechnung stellen?
Danke euch für die baldigen Antworten.
Gruss, Jetta.
Vor kurzem haben wir einen Architekten beauftragt uns ein Vorprojekt mit Kostenschätzung (+/-15%) zu erstellen. Wir haben ihm von Anfang an unser Budget genannt und ihm klar zu verstehen gegeben, dass wir dieses Budget unbedingt einhalten wollen. Wir haben dem Architekten keine fixen Vorgaben über Grösse und Gestaltung des EFH gemacht. Da haben wir ihm grosse Freiheiten gelassen.
Nun haben wir die Pläne und die Kostenschätzung erhalten. Grundsätzlich gefällt uns das Haus, das der Architekt gezeichnet hat sehr gut. Als wir dann aber die Kostenschätzung gesehen haben, waren wir sehr erschrocken. Diese lag CHF 200'000.- über unserem Budget. Soviel mehr können und wollen wir für unser zukünftiges Haus nicht ausgeben.
Wie läuft das nun, wenn wir aufgrund der zu hohen Kostenschätzung nicht mit diesem Architekten weiterarbeiten wollen. Müsse wir für die Aufwendungen, die er für unser Projekt bereits geleistet hat, aufkommen? Wir haben noch keinen Vertrag mit dem Architekten. Wir haben einzig mündlich abgemacht, dass wir ihm seine Aufwendungen vergüten werden, wenn wir das Projekt mit jemandem anderen ausführen. Wir meinen, dass der Architekt seinen Auftrag nicht nach unseren Vorgaben ausgeführt hat. Er hat viel mehr irgendwas projektiert und uns nun vorgelegt. Kann er nun trotzdem seine vollen Aufwendungen in Rechnung stellen?
Danke euch für die baldigen Antworten.
Gruss, Jetta.