Hallo allerseits
Nachdem wir vor einigen monaten endlich den Spatenstich hatten, sind wir auf
ein riesen problem gestossen.
Wir haben unser Bauvorhaben auf einen Budget gesetzt das auf dem Vorprojekt basierte +/- 20%. Von der Bank wurde dementsprechend auf diesem Gesamtbetrag die Kreditlimite gesprochen. Bis Baubeginn haben wir nie einen KV vor baubeginn gekriegt. Nach mehrmaligen Aufforderung (1 Monat nach dem Spatenstich) wurden wir vertrostet mit der Antwort das ja nun die grössten Posis bereits vergeben würden und das wir uns quasi keine Sorge machen sollen.
Nachdem ich per Zufall entdeckt habe das die Budgetposis des Architekten stark zu dem Budget das wir besassen (Vorprojekt) unterscheiden haben wir sofort einen KV vor Baubeginn verlangt. Dieser wurde in der Zwischenzeit bereits mit den vergebenen Arbeiten / Kosten aktualisiert.
Mit grossem Erstaunen mussten wir leider feststellen das der KV vor Baubeginn CHF 120'000.-- höher ausfiel als angenommen. Bis zu diesem Tage wurden wir nie über diese grossen Unterschied informiert.
Nun habe ich gelesen, das gestütz auf ein Budesgerichtsurteil vom 15.3.2005 der Architekt uns diesen KV UNAUFGEFORDERT hätte aushändigen müssen und das bei Fehlen eines solchens oder bei späterem Vorliegen der Architekt grundsätzlich haftpflichtig ist. Wie seht Ihr diesen Sachverhalt?
Dazu ist nun zu sagen, dass dieser Mehrbetrag finanziell gar nicht tragbar ist.
Wenn wir diese vor Baubeginn gewusst hätten, hätten wir reagieren können.
Was würdet Ihr machen bzw. vorgehen?
Danke für eure Hilfe, welche ich dringend benötige
Nachdem wir vor einigen monaten endlich den Spatenstich hatten, sind wir auf
ein riesen problem gestossen.
Wir haben unser Bauvorhaben auf einen Budget gesetzt das auf dem Vorprojekt basierte +/- 20%. Von der Bank wurde dementsprechend auf diesem Gesamtbetrag die Kreditlimite gesprochen. Bis Baubeginn haben wir nie einen KV vor baubeginn gekriegt. Nach mehrmaligen Aufforderung (1 Monat nach dem Spatenstich) wurden wir vertrostet mit der Antwort das ja nun die grössten Posis bereits vergeben würden und das wir uns quasi keine Sorge machen sollen.
Nachdem ich per Zufall entdeckt habe das die Budgetposis des Architekten stark zu dem Budget das wir besassen (Vorprojekt) unterscheiden haben wir sofort einen KV vor Baubeginn verlangt. Dieser wurde in der Zwischenzeit bereits mit den vergebenen Arbeiten / Kosten aktualisiert.
Mit grossem Erstaunen mussten wir leider feststellen das der KV vor Baubeginn CHF 120'000.-- höher ausfiel als angenommen. Bis zu diesem Tage wurden wir nie über diese grossen Unterschied informiert.
Nun habe ich gelesen, das gestütz auf ein Budesgerichtsurteil vom 15.3.2005 der Architekt uns diesen KV UNAUFGEFORDERT hätte aushändigen müssen und das bei Fehlen eines solchens oder bei späterem Vorliegen der Architekt grundsätzlich haftpflichtig ist. Wie seht Ihr diesen Sachverhalt?
Dazu ist nun zu sagen, dass dieser Mehrbetrag finanziell gar nicht tragbar ist.
Wenn wir diese vor Baubeginn gewusst hätten, hätten wir reagieren können.
Was würdet Ihr machen bzw. vorgehen?
Danke für eure Hilfe, welche ich dringend benötige