Kostenaufteilung Privatstrasse

Majo

Mitglied
04. März 2012
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Hallo Forumsteilnehmer

Wir wären sehr froh um eure Meinungen! Dieses Thema wurde zwar schon in ähnlicher Weise diskutiert aber trotzdem ist bei uns die Situation ein wenig anders. Darum nochmals die Bitte um Hilfe. Es geht vor allem um die Finanzierung einer Privatstrasse, welche jedoch überwiegend nur einer braucht.

Die Situation ist diese:

Unser Nachbar auf Parzelle B hat vor ca. einem Jahr gebaut. Er musste sein Land erschliessen und diese Strasse bauen. Darunter liegen also die Leitungen und es musste auch ein Abwasserschacht erstellt werden. Zuvor war auf allen drei Parzellen eine Wiese. Die Privatstrasse wurde zuvor aber schon im Grundbuch eingetragen und eingezeichnet. Alle drei Parzellen mussten für diese Strasse Land (Bauland) abgeben und alle drei haben ein Fuss- und Fahrwegrecht. Also gehört 1/3 des Bodens uns. Wir bauen nun unser Haus so, dass wir von der Gemeindestrasse anfahren, und wenn überhaupt, nur mit einem Fahrrad oder evtl. Rasenmäher darüber fahren/ laufen müssen.

Besucher können auf dieser Privatstrasse nicht parkieren, da es zuwenig Platz hat. Wir haben ebenfalls sämtliche Leitungen separat gezogen, da es kaum Mehraufwand und Kosten verursachte. Nur den Abwasserschacht müssen wir mitbenutzen.

Nun will unser Nachbar, dass wir uns finanziell an dieser Strasse beteiligen. Wie seht ihr das? Wir hätten diese Strasse gar nicht erstellt, da wir sie ja eben nicht brauchen. Die Leitungen, ausgenommen dem mitbenutztem Abwasserschacht, werden wir sicher nicht zahlen.

Der Eigentümer der Parzelle C wird nicht bauen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Majo

Privatstrasse.jpg

Privatstrasse.jpg

 
An was sollt ihr euch finanziell beteiligen, an den Erstellungskosten oder am Unterhalt?

Besteht kein Dienstleistungsvertrag welcher regelt wie die Ersterstellung geregelt wird und der anschliessende Unterhalt?

Wenn nichts im Grundbuchamt steht sehe ich das folgendermassen:

Parzelle B braucht die Strasse zwingend um auf sein Grundstück zu kommen. Wenn er sie nur alleine braucht und nutzt gehen die Kosten zu seinen Lasten. Sollte Parzelle C mal bebaut werden und die Zufahrt über die Privatstrasse gehen müssen die Besitzer von Parzelle C sich am Unterhalt beteiligen.

Ihr müsst meiner Meinung nach nur etwas an dem Abwasserschacht bezahlen WENN ihr die Privatstrasse ansonsten nicht nützt. Aber dann dürft ihr ihn auch nicht als Fussweg nützen ausser in dem Teil der euch gehört , falls der Teil überhaupt im Grundbuch markiert ist.

Gruss wipsi

 
Hallo wipsi

Danke für deine Antwort.

Bei der Strasse handelt es sich um eine Schotterstrasse ohne Bepflanzung, Licht oder sonstiges.

Also es geht um die Erstellungs- und Unterhaltskosten. Einen Vertrag bzw. Grundbucheintrag für eine Regelung gibt es nicht - bis auf das besagt Fahr- und Fusswegrecht.

Die Teile der Strasse sind auch nicht im Grundbuch genauer markiert, es handelt sich um ein anteilsmässiges Gesamteigentum.

Wie würdest du vorgehen, wenn du die Strasse mal zum gehen benutzt, bzw. deine Kinder darauf mit dem Velo fahren? Sollen wir die Hälfte der Erstellungskosten (Aufschütten, Schotterbelag) übernehmen? Natürlich ohne die Erschliessungskosten für die Leitungen, welche wir ja nicht benötigen.

Gruss Majo

 
Hallo Majo,

Nun, ohne den genauen Sachverhalt und Abmachungen unter euch und dem Landverkäufer zu kennen, hier eine Meinung:

Bei solchen Parzellierungen, wird die Finanzierung einer Strasse oft von allen getragen. Egal wer wie viele Meter der Strasse braucht, die Kosten werden zu gleichen Teilen solidarisch auf die Parzellen verteilt, die ursprünglich, (vor der Abparzelierung) zusammen gehörten. Deine Situation ist vielleicht optisch anders, im Sinne aber gleich wie wenn die drei Häuser an einer neu zu erstellenden Strasse wären. Das erste Haus braucht wenn überhaupt nur wenige Meter von der gemeinsamen Strasse, bezahlt aber den gleichen m2 Preis wie die Besitzer der anderen beiden Parzellen, die zum Teil natürlich den ganzen Weg abfahren müssen, um zu ihrer Liegenschaft fahren zu können.

Natürlich müsste dies aber mit einem Vertrag schon vor dem Verkauf der Parzellen geregelt werden. Der Käufer von A, B, oder C schon beim unterzeichnen des Kaufvertrages über die anstehenden Kosten der Strasse und seiner Verpflichtung dieser gegenüber durch den Notar aufgeklärt werden. Wurde dies unterlassen, keine Abmachung getroffen, wird das mit der solidarischen Verpflichtung als Argument schwierig...

Um sich ein genaues Bild machen zu können, fehlen Infos:

- Die drei Parzellen waren ursprünglich eine, verkauft wurden sie von ein und derselben Person?

- Gibt es ein Erschliessungsvertrag mit der Gemeinde. Falls ja, seid ihr drei als eine einfache Gesellschaft aufgeführt?

- Gibt es eine Abmachung betr. Finanzierung der Strasse?

- Habt ihr Bauland abgegeben im Sinne von Abtreten (das auch entgeltet worden ist), oder musste jede Partei den anderen ein Wegrecht einräumen?

- Wurde die Parzelle ab parzelliert und ist nun eine eigen Parzelle, falls ja, wem gehört diese?

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo jomazi

- also die 3 Parzellen wurden in der Familie vererbt. Es war eine grosse Parzelle

- bei der Aufteilung wurden allen drei die gleiche Menge Boden genommen, um die Strasse zu generieren. Die Strasse selber ist eine Parzelle und gehört allen dreien.

- Es gibt keinen Erschliessungsvertrag, die Parzellen A und C sind schon lange erschlossen, Parzelle B musste wie gesagt erschliessen. Es gab auch bei der Erbteilung keinen Vertrag wie es mit der Finanzierung zu regeln ist.

Lieber Gruss

Majo

 
Na, dann ist es für mich selbstverständlich, dass auch ohne Abmachung sich alle zu gleichen Teilen beteiligen. Darin schliesse ich auch die Leitungen (also auch die der Parzellen B und C) ein. Ansonsten würde der Erbe der Parzelle B ja benachteiligt, was bestimmt nicht im Sinne des Erblassers war!

liebs Grüessli, jomazi

 
Das sehe ich etwas anders. So wie es aussieht wurde dies Parzelle "Privatstrasse" damals erstellt, damit Parzelle B sicher und problemlos erschlossen werden kann. Scheinbar ging man mal davon aus das alle drei Parzellen ihre Zufaht durch diese Privatstrasse machen. Parzelle A und C haben sich aber für eine direkte Zufahrt zur Gemeindestrasse entschlossen. Scheinbar wurde dies ja von der Gemeind bewilligt und somit auch abgesegnet.

Ich würde somit sagen Parzelle B trägt kosten für die Erstellung. In wie Weit sich A und C am Unterhalt beteiligen wollen (oder müssen) hängt ab vom Nutzungsgrad.

Gruss wipsi

 
Nun ja, sich ohne Abmachung daran beteiligen würde ich mich sofort, wenn das z.B. eines meiner Geschwister wäre. Wir sind aber nicht die direkten Nachkommen und der Nachbar auch nicht ein naher Verwandter, der Kontakt ist/ war lange gar nicht vorhanden.

Ich weiss auch nicht ob der Besitzer der Parzelle B sonst noch was bekommen hat als Ausgleich. Auf jeden Fall ist sein Grundstück insofern bevorzugt, weil es nicht direkt an der vielbefahrenen Strasse liegt und eine unverbaubare Aussicht auf Land und Wiese hat. Ich denke das rechtfertigt die Zusatzkosten für die Erschliessung.

Froh um eure Hilfe sind wir auch, weil der Nachbar schon mit Forderungen bei uns auftauchte, obwohl wir noch nicht mal richtig begonnen haben (der Rohbau ist noch nicht fertig)!

Die gesetzliche Seite scheint nicht klar geregelt zu sein. Es wird auf jeden Fall noch Diskussionen geben!

Grüessli Majo

 

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