Hallo,
Beim Kauf unserer Liegenschaft (Grund und Haus mit 7 Wohneinheiten, aufgeteilt auf 5 Kaufparteien, 7 überdeckte Parkplätzen, 2 Aussenparkplätzen, einem Nutzungsrecht für die zuführende Privatstrasse) hat sich der Verkäufer eine Dienstbarkeit zur Nutzung der beiden Aussenparkplätze, welche auf unserem Grund liegen, eingetragen. Gleichzeitig (was uns beim Kauf nicht mitgeteilt wurde) besteht eine Dienstbarkeit zu unseren Gunsten für die zuführende Privatstrasse, welche sich auf dem Grund des Verkäufers befindet und für deren Unterhalt wir anteilig aufkommen.
Nun ärgert uns, das unsere beiden Aussenparkplätze vom Verkäufer an Externe vermietet werden und uns somit nicht zur Verfügung stehen. Eine Entschädigung erhalten wir jedoch nicht.
Da die Plätze jedoch auf unserem Grund liegen, und daher zur Grundstücksgrösse zählen, verursachen sie anteilig Kosten bei
- den Abwasserkosten, welche die Gemeinde zur Hälfte pauschal anhand der Grundstücksfläche berechnet
- der Liegenschaftssteuer und des Eigenmietwerts
- den Hypothekarzinsen
- den Kosten für die Schneeräumung der Privatstrasse (da einziger Zugangsweg)
Wie berechnen sich diese Kosten genau?
Bei den Abwasserkosten ist es noch einfach, der Anteil könnte mit Fläche Aussenparkplätze / Grundstücksfläche ausgewiesen werden.
Bei der Liegenschaftssteuer ist es schwieriger, zwar hat das Grundstück einen gewissen Wert, die Liegenschaftssteuer basiert jedoch auf einer komplexen Formel, in die der Eigenmietwert eingeht, welcher für jeden Miteigentümer separat anhand diverser Eigenschaften bestimmt wird (unter anderem ein Punktwert aus Entfernung zum Ortszentrum, Beleuchtung des Zugangswegs und Ausstattung der Küche). Am Schluss kommt ein Wert der Liegenschaft in CHF heraus, welcher dann besteuert wird. Weiterhin wird der Eigenmietwerk zum Jahreseinkommen hinzugezählt, so dass sich hier Verschiebungen im angewendeten Steuersatz ergeben können. Wäre das Grundstück um die Fläche der Aussenparkplätze kleiner, wären logischerweise sowohl Kaufpreis als auch Liegenschaftswert und Steuerbelastung geringer.
Bei den Hypothekarszinsen ist es noch komplexer, jede der 5 Käuferparteien hat unterschiedliche Verträge...
Die Kosten für die Schneeräumung liegen als konkreter Zahlenwert vor, welcher abhängig vom Aufwand jedes Jahr schwankt. Allerdings bedient die Privatstrasse auch anliegende Gebäude des Verkäufers sowie eine weitere Privatliegenschaft. Eine Idee könnte sein, unseren Anteil mit dem Verhältnis aus unseren Parkplätzen / (Parkplätze des Verkäufers + Parkplätze Dritter) zu berechnen. Bisher wurde offenbar der Grundstücksanteil genommen (= unser Grundstück/alle von der Privatstrasse bedienten Grundstücke). Bei diesem Ansatz erhält der Verkäufer jedoch sein Nutzungsrecht für die beiden Aussenparkplätze gratis, d.h. er kommt nicht für deren Unterhalt auf.
Vorschläge?
Beim Kauf unserer Liegenschaft (Grund und Haus mit 7 Wohneinheiten, aufgeteilt auf 5 Kaufparteien, 7 überdeckte Parkplätzen, 2 Aussenparkplätzen, einem Nutzungsrecht für die zuführende Privatstrasse) hat sich der Verkäufer eine Dienstbarkeit zur Nutzung der beiden Aussenparkplätze, welche auf unserem Grund liegen, eingetragen. Gleichzeitig (was uns beim Kauf nicht mitgeteilt wurde) besteht eine Dienstbarkeit zu unseren Gunsten für die zuführende Privatstrasse, welche sich auf dem Grund des Verkäufers befindet und für deren Unterhalt wir anteilig aufkommen.
Nun ärgert uns, das unsere beiden Aussenparkplätze vom Verkäufer an Externe vermietet werden und uns somit nicht zur Verfügung stehen. Eine Entschädigung erhalten wir jedoch nicht.
Da die Plätze jedoch auf unserem Grund liegen, und daher zur Grundstücksgrösse zählen, verursachen sie anteilig Kosten bei
- den Abwasserkosten, welche die Gemeinde zur Hälfte pauschal anhand der Grundstücksfläche berechnet
- der Liegenschaftssteuer und des Eigenmietwerts
- den Hypothekarzinsen
- den Kosten für die Schneeräumung der Privatstrasse (da einziger Zugangsweg)
Wie berechnen sich diese Kosten genau?
Bei den Abwasserkosten ist es noch einfach, der Anteil könnte mit Fläche Aussenparkplätze / Grundstücksfläche ausgewiesen werden.
Bei der Liegenschaftssteuer ist es schwieriger, zwar hat das Grundstück einen gewissen Wert, die Liegenschaftssteuer basiert jedoch auf einer komplexen Formel, in die der Eigenmietwert eingeht, welcher für jeden Miteigentümer separat anhand diverser Eigenschaften bestimmt wird (unter anderem ein Punktwert aus Entfernung zum Ortszentrum, Beleuchtung des Zugangswegs und Ausstattung der Küche). Am Schluss kommt ein Wert der Liegenschaft in CHF heraus, welcher dann besteuert wird. Weiterhin wird der Eigenmietwerk zum Jahreseinkommen hinzugezählt, so dass sich hier Verschiebungen im angewendeten Steuersatz ergeben können. Wäre das Grundstück um die Fläche der Aussenparkplätze kleiner, wären logischerweise sowohl Kaufpreis als auch Liegenschaftswert und Steuerbelastung geringer.
Bei den Hypothekarszinsen ist es noch komplexer, jede der 5 Käuferparteien hat unterschiedliche Verträge...
Die Kosten für die Schneeräumung liegen als konkreter Zahlenwert vor, welcher abhängig vom Aufwand jedes Jahr schwankt. Allerdings bedient die Privatstrasse auch anliegende Gebäude des Verkäufers sowie eine weitere Privatliegenschaft. Eine Idee könnte sein, unseren Anteil mit dem Verhältnis aus unseren Parkplätzen / (Parkplätze des Verkäufers + Parkplätze Dritter) zu berechnen. Bisher wurde offenbar der Grundstücksanteil genommen (= unser Grundstück/alle von der Privatstrasse bedienten Grundstücke). Bei diesem Ansatz erhält der Verkäufer jedoch sein Nutzungsrecht für die beiden Aussenparkplätze gratis, d.h. er kommt nicht für deren Unterhalt auf.
Vorschläge?