Kostenfrage Ingenieur

NiklasAG

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23. Sep. 2019
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Wir bauen unser Haus um, mal läuft es wie geplant, manchmal nicht.

Da wir ein Stück einer tragenden Wand entfernt haben, mussten wir die Statik (Auffangen der Decke mittels Stahlträger) von einem Ingenieur berechnen. So weit so gut.

Es wurde besprochen, wie wir uns das vorstellen, was möglich ist und was nicht und wie man es umsetzen könnte.

Als dann die Stahlträger geliefert wurden, der Schreck: die waren plötzlich 4x so dick wie besprochen. Wir hatten dann die Wahl, die Träger zurückschicken (nur wer bezahlt dann die falsche Lieferung, den Kran usw.), oder die Kröte zu schlucken. Wir verlieren ja nur 10cm Raumhöhe...

Der Architekt meinte, es sei nicht anders möglich gewesen (respektive, er fand, meine spontane Lösung die ich hätte anbieten können, nicht seinen Vorstellungen entsprechend) und habe Charakter.

Dies zur Vorgeschichte.

Nun erhalten wir eine Rechnung vom Ingenieur: 36 Stunden Aufwand. Veranschlagt waren 20 gewesen. 

Auf meine Nachfrage bekam ich den Bescheid, dass er alle Pläne (also Skizzen) von Hand gemacht habe und auch die Berechnungen von Hand mache. Ausserdem habe er alles zweifach berechnen und zeichnen müssen, weil ihm bei der ersten Dimensionierung ein ungutes Gefühl gekommen sei. Das sei nun mal einfach zeitaufwändig. 

Nun meine Fragen an die Experten:

Kann man veraltete Technik (Zeitaufwand von Hand gezeichneter Pläne, rechnen von Hand) auf den Bauherren abwälzen? 

Wenn der Ingenieur einen Fehler macht und nochmals anfängt zu rechnen (würde ein Computerprogramm das nicht melden?), kann er mir das in Rechnung stellen?

Wäre es möglich, dass ein Experte nicht nur eine Expertenrechnung stellt, sondern auch Verantwortung übernimmt, oder ist das üblich in der Branche?

 
Habt ihr einen schriftlichen Vertrag mit dem Ingenieur? Was steht da drin in Sachen Aufwand?

 
Habt ihr einen schriftlichen Vertrag mit dem Ingenieur? Was steht da drin in Sachen Aufwand?
Ich habe nichts unterschrieben. Da der Aufwand aber nur 3'000.- war und der Architekt notwendige Ausgaben bis zu dem Betrag auch ohne meine Unterschrift veranlassen kann (anscheinend üblicher Passus im Vertrag wie man mir sagte), habe ich das damals auch nicht geprüft. 

 
Dann habt ihr nur einen mündlichen Vertrag. Ich bin kein Experte auf dem Thema. Ich kann mir aber vorstellen, dass dies eher zu eurem Vorteil ist (in dubio pro "schwächere Partei??"). Mal schauen was die anderen Forenteilnehmer dazu meinen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du diese Mal anrufen und nachfragen was deren Meinung ist. 

Obwohl dann die nächste Frage ist, ob der Architekt einen Vertrag mit dem Ingenieur hat wo drin steht, dass jede Stunde (bis maximal X Stunden??) verrechnet werden können...?

Sind dann die 36 Stunden noch innerhalb des Betrages, über welcher der Architekt frei verfügen kann?

 
muraxi9001, eine Rechtsschutzversicherung habe ich, aber ob die wegen 1500.- loslegen? Und da der Architekt so Einiges verbockt/hat, möchte ich den goodwill der Versicherung im Zweifelsfall lieber für ihn erhalten.

Ob der Architekt einen Vertrag hat, habe ich ihn angefragt, auch ob/was mündlich vereinbart worden war. Bis die Antwort kommt, kann das aber dauern.

Die Kosten für die 36 Stunden belaufen sich auf über 4500.- und sind somit weit über dem frei einsetzbaren Betrag.

 
Also wir haben bei uns im Haus auch eine tragende Wand (4m) entfernt und brauchten dann vom Ingenieur eine Berechnung für die Dimensionierung des Stahlträgers. Hat CHF 690 Franken gekostet...

Aufpassen wegen Rechtschutzversicherung, Neubauten oder grosse Umbauten sind oftmals in den AVB ausgeschlossen, die musste separat mit der Bauversicherung abschliessen. Schau also am besten genau deine Police an. Und die kümmern sich auch im Kleinbeträge.

 
Hallo Niklas

Also, 36 Std. für die Dimensionierung von einem 0815 Stahlträger, welcher in eine tragende Wand eingezogen wurde? ? Sorry, das geht aber gar nicht! Er hat ein ungutes Gefühl gehabt? Okay, hätte ich vermutlich auch die ganze Zeit mit einem solchen Ingenieur ?!

Ich gehe in meiner Annahme davon aus, dass das Haus hier in der guten alten Schweiz und nicht auf den kanarischen Inseln steht. Also Besichtigung vor Ort mit Hin- und Rückfahrt: 2 Std. Angestrengt und konzentriert denken und rechnen: 3 Std. Aufzeichnen einer massstäblichen Skizze für den Stahlbauer 3 Std. Baukontrolle inklusive Kaffeetrinken mit George Clooney: 2 Stunden. Dann sind wir bei total 10 Stunden.

Also Entschuldigung, mehr braucht man für sowas wirklich nicht! Alles andere ist reinste Abzockerei! Das verlängerte Wochenende musst Du ihm nicht mitbezahlen, auch wenn er Dir dort die Skizze auf eine von Moses gelieferte Steinplatte eingemeisselt hätte ?!

Was meint denn Dein Architekt dazu? Aha, der Ingenieur ist sein Kollege.... Trotzdem würde ich von meinem Kollegen verlangen, dass er allerhöchstens die veranschlagen 20 Stunden in Rechnung stellen kann! Wenn er sich verrechnet, ist dies doch nicht Dein Bier!

Schönes Wochenende, Urs

 
  • Haha
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Den höchsten Betrag, den ich je an einen Statiker überwiesen habe, lag bei knapp 2000.- exkl. MwSt.

Und der hatte wirklich zu tun!!

3000.- sind masslos daneben!

 
Mehr als 4m Wand waren es doch schon, wir haben noch ein Fenster im Untergeschoss ausgeschnitten. Dort kam auch noch ein Träger rein.

Ich habe jetzt beim Architekten den Vertrag angefordert und ein Stundenprotokoll verlangt, sollte der Ingenieur auf mehr als 3000.- bestehen (auch wenn 3000.- schon sehr viel zu sein scheint).

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

 
Also, der Ingenieur hat nun eine Stundenauflistung geschickt.

Darf ich diese mal zum Kommentieren als Bild vorstellen?

Die letzten 3.5 ganz unten wurden (bisher) nicht in Rechnung gestellt.

Besprechung+Massaufnahme sind alleine schon 5 Stunden.

Pläne dem Architekten zuschicken, 2 Stunden

Beim Rest staune ich nur, kann mein Erstaunen aber nicht so richtig begründen.

Am Montag frage ich mal bei meiner Versicherung was die davon halten.

stunden.jpg

 
scheint hier aber schon um etwas mehr als nur "einen Träger dimensionieren" zu gehen. Immerhin lese ich da was von UG und EG.

Warum zweimal Massaufnahme auf Baustelle? Kam später noch etwas dazu, was er beim ersten mal nicht aufnehmen konnte?

Konstruktionsplan UG? Das geht nur um einen Träger? Oder musste er alles rechnen und schlussendlich benötigte es einfach einen Träger als Massnahme?

 
@mikkeydoublex Es ging darum eine Wohnzimmerwand raus zu nehmen und einen Durchbruch durch eine Wand zum Garten zu machen. Im UG musste eine Stütze gesetzt werden um eine Stütze im EG abzufangen.

Beim ersten Gespräch wurde alles besprochen, ich war dabei. Welche Wände raus, wo welche Träge, selbst die Dimensionen hat er schon gesagt. Rechnen musste er wohl alles nochmals, weil dann die Dimensionen der Träger massiv grösser ausfiel. Natürlich hätte er direkt beim ersten Termin aufnehmen können. Hat er aber nicht. Warum 2x? Keine Ahnung.

Er hat alle Berechnungen und Pläne von Hand gemacht. Deswegen würde das auch viel Zeit benötigen meinte er. 

 
Dass er vor Ort eine Bauchaussage (Erfahrungswert) macht, wie gross das etwa wird finde ich ok. Und natürlich muss er das anschliessend noch rechnen, sonst ist das ja fahrlässig. Aber offensichtlich hatte er sich bei seiner ersten Aussage recht getäuscht bezüglich Masse des Trägers. Aber das hätte er zumindest dem Architekten kommunizieren müssen wenn das Einfluss auf Masse und Kosten hat.

Er hat alle Berechnungen und Pläne von Hand gemacht. Deswegen würde das auch viel Zeit benötigen meinte er. 
Das ist schlichtweg ein Witz. Doch nicht dein Problem wenn er das so macht. Das ist weder fach- noch zeitgemäss.

Ist ja wie wenn der Baumeister mit 20Mann über Tage einen Handaushub macht, weil er gerade keinen Bagger hatte und das dann so verrechnet. Hier unbedingt wehren. Diese Abeitszeit dann sicher mal 40% runter nehmen lassen

 

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