Kostenschätzung des Architekten fast 100% daneben

Audriaz

Mitglied
Hallo

Vor einem Jahr habe ich den Architekten welcher mein Haus geplant hat angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Es ging um einen Anbau mit Einbezug des Vordaches.

Er kam zu mir nach hause und ich erläuterte ihm mein Vorhaben mit der Frage was es wohl Kosten werde. Ich schätzte die kosten damals auf ca. CHF 50'000. Er gab mir mündlich an diese würden sich bei ca. CHF 35'000-40'000 bewegen. Positiv überrascht fragte ich Ihn ob er mir einen Kostenvoranschlag machen könne. Er fragte mich darauf hin ob er gleich eine Baueingabe machen solle aber ich wollte zuerst verlässliche Zahlen.

Nach mehr als 3 Monaten und nach 3 Anrufen beim Architekten sandte dieser mir dann einen groben Kostenvoranschlag per email zu mit einem groben Plan des Hauses (Aussensicht). Der Kostenvoranschlag belief sich sage und schreibe auf satte CHF 72'000 und für mich war klar, dass diese Vorhaben nicht realisierbar war und ausserdem nicht bezahlbar (CHF 2'000/Kubikmeter). Ich erwiderte dem Architekten, dass ich im Moment davon absehen würde und sagte Ihm, dass er mir auf Grund der Fehleinschätzung nicht all zuviel belasten solle.

Danach war 8 Monate Funkstille und für mich war klar, dass der Architekt sich seiner Fehleinschätzung bewusst war und von einer Spesenbelastung absah.

Nun hat er mir vor zwei Wochen eine Rechnung für dien Kostenvoranschlag von CHF 2'500 zukommen lassen.

Nun meine Frage: Kann es den allen Ernstes sein, dass ein Architekt mit sich einer groben Fehleinschätzung überhaupt ein Honorar Verlagen kann.

Hätte er mich nicht im Verlaufe der Berechnungen anrufen müssen um mich zu fragen, ob er weiter machen soll.

Ich bin auf jeden Fall nicht bereit für diese groben Fehler zu bezahlen und ich wäre froh, wenn Ihr mir dabei ein paar Ratschläge oder Bemerkungen geben könntet.

Freundliche Grüsse

Audriaz

 
Was hast du für ein Vertrag oder Vereinbarung mit deinem Architekt? Deine Bemerkung, dass er dir nicht all zu viel belasten solle war ganz bestimmt keine gute Idee, und da der Architekt deshalb annehmen durfte, dass du eine Rechnung erwartest, hat er diese wohl auch ausgestellt...

Da die Rahmenbedingung überhaupt nicht eingehalten wurden, aber diese Grobschätzung des Architekten ja der Grund, oder zumindest Ausschlaggebend für die Anfrage einer Kostenzusammenstellung war, ist diese Rechnung schlichtweg einen unschönen und frechen Versuch, dennoch zu Geld zu kommen.

Also, kein Vertrag (schriftlich wie mündlich) kein Geld!

liebs Grüessli, jomazi

 

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