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moguai
Guest
Hallo!!
Ich lese hier schon länger mit, und schon viel interessantes hier mitbekommen. Nun hab ich selber eine Frage.
Wir haben mit einem GU einen Werkvertrag abgeschlossen, Kosten genau definiert (für das Haus), soweit sogut.
Nun sind wir bei der Baueingabe, und bekamen nun bescheid dass an einer Hausseite die max. Fassadenhöhe überschritten werde, was nicht zulässig ist.
Nun hat uns unser GU einen Lösungsvorschlag gemacht. Er will einfach das Dach verlängern, dadurch würde ein zusätzlicher kleiner gedeckter Sitzplatz entstehen. Die Merhkosten dafür würden ca. 2000.- Fr. betragen. Lustigerweise haben wir bei der Planung diese Idee auch schon gehabt, aber dann gestrichen von wegen unnötige Mehrkosten....
Nun meine Frage:
Müssen wir diese Mehrkosten übernehmen, trotz schon abgeschlossenem Vertrag?? Wäre das nicht Sache des ausführenden GU-Architekten die Gesetze und Max. Masse zu kennen (oder mindest vorher sich zu informieren), und somit solche "Grundregeln" von vornherein einzuhalten?? /emoticons/default_sad.png
Wenn ja das Bauen billiger kommt als im Werkvertrag vereinbart erhalten wir ja auch nix zurück. Also bin ich der Meinung wenn die sich vorher nicht informiert haben, müssen sie nun die Mehrkosten selber tragen. Zumal das mit der Max. Fassadenhöhe ja etwas ist, das man von Anfang an hätte berücksichtigen müssen. Was meint Ihr dazu??
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Die ratlose Moguai /emoticons/default_sad.png
Ich lese hier schon länger mit, und schon viel interessantes hier mitbekommen. Nun hab ich selber eine Frage.
Wir haben mit einem GU einen Werkvertrag abgeschlossen, Kosten genau definiert (für das Haus), soweit sogut.
Nun sind wir bei der Baueingabe, und bekamen nun bescheid dass an einer Hausseite die max. Fassadenhöhe überschritten werde, was nicht zulässig ist.
Nun hat uns unser GU einen Lösungsvorschlag gemacht. Er will einfach das Dach verlängern, dadurch würde ein zusätzlicher kleiner gedeckter Sitzplatz entstehen. Die Merhkosten dafür würden ca. 2000.- Fr. betragen. Lustigerweise haben wir bei der Planung diese Idee auch schon gehabt, aber dann gestrichen von wegen unnötige Mehrkosten....
Nun meine Frage:
Müssen wir diese Mehrkosten übernehmen, trotz schon abgeschlossenem Vertrag?? Wäre das nicht Sache des ausführenden GU-Architekten die Gesetze und Max. Masse zu kennen (oder mindest vorher sich zu informieren), und somit solche "Grundregeln" von vornherein einzuhalten?? /emoticons/default_sad.png
Wenn ja das Bauen billiger kommt als im Werkvertrag vereinbart erhalten wir ja auch nix zurück. Also bin ich der Meinung wenn die sich vorher nicht informiert haben, müssen sie nun die Mehrkosten selber tragen. Zumal das mit der Max. Fassadenhöhe ja etwas ist, das man von Anfang an hätte berücksichtigen müssen. Was meint Ihr dazu??
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Die ratlose Moguai /emoticons/default_sad.png