Kostenübernahme bei "Fehlplanung" GU

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moguai

Guest
Hallo!!

Ich lese hier schon länger mit, und schon viel interessantes hier mitbekommen. Nun hab ich selber eine Frage.

Wir haben mit einem GU einen Werkvertrag abgeschlossen, Kosten genau definiert (für das Haus), soweit sogut.

Nun sind wir bei der Baueingabe, und bekamen nun bescheid dass an einer Hausseite die max. Fassadenhöhe überschritten werde, was nicht zulässig ist.

Nun hat uns unser GU einen Lösungsvorschlag gemacht. Er will einfach das Dach verlängern, dadurch würde ein zusätzlicher kleiner gedeckter Sitzplatz entstehen. Die Merhkosten dafür würden ca. 2000.- Fr. betragen. Lustigerweise haben wir bei der Planung diese Idee auch schon gehabt, aber dann gestrichen von wegen unnötige Mehrkosten....

Nun meine Frage:

Müssen wir diese Mehrkosten übernehmen, trotz schon abgeschlossenem Vertrag?? Wäre das nicht Sache des ausführenden GU-Architekten die Gesetze und Max. Masse zu kennen (oder mindest vorher sich zu informieren), und somit solche "Grundregeln" von vornherein einzuhalten?? /emoticons/default_sad.png

Wenn ja das Bauen billiger kommt als im Werkvertrag vereinbart erhalten wir ja auch nix zurück. Also bin ich der Meinung wenn die sich vorher nicht informiert haben, müssen sie nun die Mehrkosten selber tragen. Zumal das mit der Max. Fassadenhöhe ja etwas ist, das man von Anfang an hätte berücksichtigen müssen. Was meint Ihr dazu??

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Die ratlose Moguai /emoticons/default_sad.png

 
Hallo Moguai,

kenne ich, wir haben auch mit einem GU gebaut, welcher uns am Schluss seine durch Fehlplanungen entstandenen Mehrkosten belasten wollte. Ich war jedoch nicht bereit, diese zu übernehmen, genau aus demselben Grund wie Du erwähnt hast. Schlussendlich haben wir uns dann irgendwie geeinigt, wirklich glücklich war am Schluss keine der beiden Parteien und ein unangenehmes Gefühl blieb auch noch zurück...

Ich bin auch der Meinung, dass Du das nicht berappen musst, jedoch sind die Bauunternehmer, wenn sie sich auf die SIA beziehen, meistens am längeren Hebel, da diese Normen den Unternehmer und nicht den Kunden schützen! Ungerecht, aber üblich.

Viel Glück, Klopfenmoser

 
Ich würd mal wieder den schon oft gegebenen Rat aus der Tasche holen: Liess mal ob Du zu diesem Thema etwas im Werkvertrag usw. findest. Vielleicht steht da nämlich die Lösung.

Ansonsten würde ich das Gespräch mit dem GU suchen.

 
Das Dach war ja drin und wurde gestrichen, von dem her denke ich eure Chancen sind eher gering, ausserdem ist es ein Auflage des Baugesuchs.

Wir müssen unser Garagenflachdach auch begrünen, womit es leicht teurer wird, ist eben einfach so.

Wenn das Gesuch trotz Mangel durchkommt, Glück gehabt, wenn es bemerkt wird dann kostet es eben.

2000.- sind noch harmlos, ich würde an eurer Stelle das Dach verlängern, eine gedeckte Stelle ist immer nützlich, sei es zum Unterbringen von Geräten etc.

 
Hallo!

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Wir werden mal mit dem GU sprechen und eine Lösung suchen. Falls dieser stur bleibt, gibts wohl keine andere Variante als zu bezahlen....

Dankeschön! Gruss Moguai

 
Hallo

Ich weiss von einem Bundesgerichtsentscheid in einer ähnlichen Sache, der vor einigen Jahren gefällt wurde .

Ein Gartenbau Unternehmen hat eine Gartenanlage erstellt.

Schlussendlich ist die Gartenanlage ca. 80 000.- teurer geworden als offeriert. Also wesentlich höher als die möglichen 10% (Behaftet mich bitte nicht auf die Zahlen. Genau weiss ich sie nicht mehr.)

Der Besitzer des Gartens ging bis vor Bundesgericht.

Heraus ist gekommen:

Es ist ein Mehrwert entstanden von 80 000.- (überprüft durch externe Experten)

Bestellt wurde eine kostengünstigere Lösung.

Entschieden wurde, das der halbe Mehrwert also 40 000.- zu bezahlen sind. Den Rest konnte der Unternehmer vergessen, da er nicht frühzeitig auf die Mehrkosten hingewiesen hatte.

Ich würde dem GU den Vorschlag zur 1/2 Teilung machen.

Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit diese Kosten durch zusätzliche Rabatte bei Geräteeinkäufen oder ähnlichem wieder raus zu holen. Lasse doch dem GU die Möglichkeit eine Win-Win Situation daraus zu machen.

Prozessieren wegen diesem geringen Betrag lohnt sich auf jeden Fall nicht.

 
turbo, sorry, aber dieser Fall ist ganz und gar nicht ähnlich, hier geht es ja um eine überschrittene Bauhöhe

 

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