Kostenübernahme Devisierung

Bergbau

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14. Juli 2008
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Hallo zusammen

Unser Spatenstich ist nun 5 Wochen her, Keller ist betoniert und gemauert und gedeckt, es läuft was.

Den grösste Kampf führen wir aber gegen das Architekturbüro, und hinterfragen so ziemlich alles, was uns in den Sinn kommt. Einer dieser Fragen ist nun, wenn ein Unternehmer ein Devisierung erstellt, dann finden wir auch jeweils einen Posten mit einem Unkostenbetrag für die Deviserung. Ich frage mich nun, nehme ich gerade denjenigen, der die Devi erstellt hat, muss ich dann für diese Kosten aufkommen? Mein gesunder Menschenverstand sagt nein, da dies meiner Meinung nach Arbeit des Architekturbüros wäre, das mit einer Pauschale bezahlt ist. Angeblich gibt es eine SIA Norm, die das regelt, doch leider habe ich nichts detailiertes darüber finden können.

Weiss jemand etwas mehr?

Danke für eure Hinweise.

Gruss René

 
Ich gehe davon aus, dass euer Architekt 100% Teilleistungen erbringt, also s quasi alle Architektenlistungen erbringt, vom Vorprojekt über Baueingabe, Realisierung bis zur Inbetriebnahme (Fertigstellung). Wenn nicht musst du genau schreiben was er vertraglich zu erbingen hat.

Wenn er die kompletten Leistungen erbringt, dann gehört die Offerterarbeitung, also die Devisierung zu seinem Leistungsumfang. Es ist also ausgeschlossen, dass Unternehmer Devis erstellen, bzw. dies sich extra auf eure Kosten verrechnen lassen.

Wenn ich richtig versteh, dann lässt er sich regelmässig die Devis vom Unternehmer machen?

Ich finde die Offerterarbeiteung durch den Unternehmer sehr kritisch. Der Architekt / Bauleiter hat keine Ahnung was im Detail gerechnet wurde, wie Bestandteile angesehen und begründet werden. Und der Unternehmer kann den Inhakt so gestalten, dass er gegenüber der konkurrenz am besten dastehen kann mit dem Preis. Und wenn das Ausmass in der Abrechnung nicht passt geht es erst richtig los.

Ich würde da intervenieren.

 
Hallo Vetruv

Danke für deine Antwort. Also laut unserem Vertrag macht die Architekturfirma alles, also wie du richtig schreibst vom Vorprojekt über die Erarbeitung des Projekts, Eingabe, Bauleitung bis zur endgültigen Fertigstellung und Aufbietung der Handwerker für allfällige Garantiearbeiten. Die Devisierung ist nirgends im Vertrag erwähnt, das schliesst diese Leistung für mich mit ein.

Ja, das ist nicht das erste mal. Und merkwürdigerweise sind diese, die die Devisierung erstellen, auch meist die günstigsten. Komisch, nicht?/emoticons/default_additional/118.gif Schon aus diesem Grund haben wir uns bisher fast nur für Handwerker entschieden, zu denen wir persönlichen Kontakt haben oder die einfach einen guten Ruf haben. Da aber unser Budget ausgereizt ist und ich auch nicht aus allen Bereichen Leute kenne, muss man auch den günstigsten zumindest mal anschauen.

Weisst du, ob das irgendwo in einem SIA Reglement steht? Ich muss etwas schwarz auf weiss haben, um sauber intervenieren zu können.

Vielen Dank!

Gruss René

 
Wenn ihr einen SIA-Honorarvertrag abgeschlossen habt und den dann noch sauber detailliert mit den Teilleistungen beschrieben habt, dann ist es eh klar was zu erbringen ist oder nicht. Es wird aber neimenad gezwungen einen Honorarvertrag nach SIA aufzustellen.

Er kann grad so gut ein papier aufsetzen wo in wenigen Sätzen steht "Gesamte Architekteleistungen oder so.

Und wenn ihr abgemacht habt, dass euch der Architekt das ganze Projekt abwickelt muss man auch gar nicht diskutieren.

Das ganze Auschhreibungsprozedere macht 5% des Architektenhonorars aus (Teilleistung 4.52). Darin enthalten ist alles von der Materialwahl, Unternehmervorschlägen, Offertkontrolle in Quantität und Qualität bis der offertvergleich pfannenfertig am Besprechungstisch liegt und ihr nur noch zu entscheiden braucht. Mittendrin in dieser Teilleistung, SIA deklrariert diese als "4. Auschreibung", wir reden gerade von einer unteren Teilleistung "4.52 Auschreibung und Vergabe" ist das Erstellen des Pflichtenheftes und Preiseingabeformularen (Sprich Devis).

Somit kommen wir zum ersten Punkt: Diese Arbeiten dürfen nicht extra verrechnet werden. Punkt.

Es gibt nun zweierlei Wege so ein Devis zu erstellen. Zum einen arbeitet ein Architekt nach dem Normpositionenkatalog (NPK) des CRB. Es handelt sich um einen Standart um verschiedene Arbeiten zu vereinheitlichen. Es hilft, dass alle vom gleichen reden und es definiert diverse Arbeiten. Unter anderem auch, welche Zuschläge separat aufgeführt werden und welche nicht. Auch Kleinfächenzuschläge sind automatisch deklariert. Und auch Normen und Qualitäten.

Hinter dem NPK steckt ein Haufen Arbeit, wird laufend überarbeitet und kostet je nach bestellten Umfang einige Tausend Franken Lizenzen im Jahr.

Profis arbeiten damit.

Es gibt auch viele Archietekten, ich nenne sie Wald- und Wiesen-Architekten, die nicht bereit sind diese Lizenzen zu bezahlen.

Diese müssen die Devis selber erstellen. Sie erstellen aufwendige Excel-Tabellen und beschreiben alle Arbeiten selber. Oder wen sie zu faul sind oder keine Ahnung haben fragen sie den Büezer Ueli, ob er nicht mal schnell eine Offerte machen könnte. Er hat in der Regel schon mal mit dem Architekten zusammen gearbeitet und es lief ganz gut. Der Architekt wird dann bei der Vergabe dem Bauherrn Ueli schmackhaft machen.

Clever wäre es dann, dass man dann eben nicht noch die Devis-Erstellung positioniert. Dann fängt nämlich der Bauherr an Fragen zu stellen was das soll und der Architekt sieht schnell sehr doof aus und verliert seine Glaubwürdigkeit. Der geschickte Architekt bzw. Unternehmer lässt das bleiben, hofft auf einen Auftrag und wenn er den Auftrag am Schluss nicht bekommt hat er halt dem Architekten (nicht dir) eine Gratisdienstleistung erbracht.

Der Architekt kopiert dann die erhaltene Offerte (für den Architekten definiert sich dann die Deviserstellung eine einem 30 Minütigen Gespräch mit dem Unternehmer) oder wenn er elegant ist schreibt dieses ab und verschickt dann der Konkurrenz das Unternermdevis mit dem eigenen Briefkopf und wartet auf die Konkurrenzofferten.

(Euer Architekt hat ja hoffentlich Konkurrenzprise eingeholt...)

Der gescheite Unternehmer, der der das Devis erstellt hat, schreibt aber die Positionen so aus, dass er Bauteile ausweist, die entweder gar nicht kommen werden oder von der Menge her effektiv viel grösser sind als zu erwarten. Er setzt einen sehr kleinen Preis ein und "vergünstigt" so seinen Offertpreis. Der Konkurrent hingegen weiss es nicht und setzt einen normalen Preis für besagte Positionen ein und ist dann im Endpreis natürlich höher. Der Ueli hat dann gute Karten den Auftrag zu bekommen, obwohl er nicht wirklich günstig ist. In diesem Fall werden dann gerne Pauschalen abgeschlossen. Es zählt dann nicht mehr das Ausmass, nur der Beschrieb und die Gesamtsumme. Und der Architekt spart sich einige Stunden Arbeit mit der Ausmasskontrolle.

Somit kommen wir zum zweiten Punkt. Ein nicht vom Architekten objektiv erstelltes Vorausmass (Devis) ist nicht sauber.

Ein cleverer Architekt wird die Devisierung so aufbereiten, dass ein Bauherr gar nie erkennen kann ob er diese selber gemacht hat oder eben nicht. Dein Architekt scheint nicht so geschickt zu sein.

 
Ach so, das ganze Teilleistungszeugs ist in der SIA.Empfehlung 102, Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten geregelt.

 
Hallo Vetruv

Vielen Dank für deine Ausführung. Inzwischen, du wirst es nicht glauben, bekam ich ein Telefon von der besagten Person mit der Info, dass ich dies selbstverständlich nicht bezahlen müsse. Naja, was bei denen so klingt, ist nicht unbedingt das, was nach gesundem Menschenverstand sein müsste. Aber seis drum, dieser Punkt ist abgehakt, es stehen aber noch viele Punkte offen.

Immerhin wird morgen der Kellerdeckel betoniert, sieht derzeit aus wie ein Riesenchaos aus mit den vielen Leerrohren /emoticons/default_biggrin.png

Nochmals besten Dank und bis wieder mal.

Gruss René

 

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