Hallo zusammen,
ich bin bis jetzt hier zwar eher ein lesendes Mitglied , hätte jetzt aber auch mal eine Frage in die Runde. Mir ist schon klar dass es keine rechtlich bindende Antwort geben wird, aber vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Kurz zur Vorgeschichte: Wir hatten im Laufe des vergangenen Jahre ein Grundstück gefunden und uns mit dem Besitzer in Kontakt gesetzt. Nach den ersten Gesprächen waren wir überzeugt und wir haben uns darauf geeinigt das Land zu kaufen. Er hat entsprechend dazu mit einem Notar Kontakt aufgenommen und den Vertragsentwurf erstellen lassen.
Das Grundstück an sich hatte eine eher speziellee Form, es verläuft ober- und unterhalb eine Strasse womit die Grundform einem langgezogenen Dreieck ähnelt. Laut Verkäufer war der Baulinienabstand vom Grundstück aber an der oberen Grenze auf 2m reduziert da er der Gemeinde am unteren Rand des Grundstückes Land abgetreten hatte damit diese Zufahrtsstrasse ausgebaut werden konnte. Die 2m wurden ihm quasi als Gegenleistung versprochen was auch in einem Gemeindeprotokoll ersichtlich war.
Mit dieser Aussage hatten wir mit einem Architekten angefangen ein Projekt für das Grundstück zu erstellen, in den ersten Diskussionen kam von Ihm aber die verwunderte Frage über die vom Verkäufer gemachte Aussage bezüglich der Baulinie des Grunstückes. Seiner Meinung nach handelte es sich bei der Strasse nämlich um eine Kantonsstrasse wo er es noch nie erlebt hätte dass man dort 2m an die Strasse bauen dürfte. Daraufhin haben wir erst mit der Gemeinde und dann mit dem Kanton Kontakt aufgenommen und nach längeren Abklärungen die Aussage erhalten dass dort normalerweise 6m (womit das Grundstück nicht bebaubar wäre) gelten, eventuell aber eine Vorbaulinie von 4m bewilligt werden würde (Ortsbild). Das Projekt das wir mit dem Architekten geplant hatten hätte aber auch bei dieser Baulinie nicht mehr wirklich umgesetzt werden können.
Mit diesen neuen Informationen haben wir dann dem Verkäufer mitgeteilt dass wir vom Kauf aufgrund dieser neuen Information absehen werden.
Jetzt nach dem Jahreswechsel haben wir vom Kanton Solothurn eine Rechnung über die bezogenen Leistungen vom Notar erhalten, die nach Rücksprache mit dem Verkäufer voll zu unseren Lasten gehen soll. Im ersten Gespräch hatten wir uns zwar bereit erklärt die Notarkosten zu übernehmen (Grundstück war im Gegenzug dafür sehr günstig), dies aber natürlich unter dem Glauben den Vertrag unter den genannten Bedingungen abzuschliessen.
tl;dr (too long, didn't read)
Langer Rede (sorry ;-) ) kurze Frage: Ist es wirklich so dass wir unter diesen Bedingungen die vollen Notarkosten tragen müssen? Wir haben uns mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und eine 50:50 Kostenaufteilung vorgeschlagen, er besteht aber auf der im Vorvertrag gemachten Klausel dass wir Notarkosten übernehmen. Seiner Meinung nach auch wenn wir jetzt doch nicht kaufen wollen.
Was meint ihr zu der Situation, hat jemand schonmal so eine Erfahrung mit einem Notarvertrag gemacht der dann doch nicht zustande ist? Wir können der Rechnung wohl beim Kanton widersprechen, ich kann aber nicht einschätzen auf welcher Grundlage anschliessend dann entschieden wird wer schlussendlich bezahlen muss.
Besten Dank für ein paar Gedanken zu dem Thema.
Grüsse
Christian
ich bin bis jetzt hier zwar eher ein lesendes Mitglied , hätte jetzt aber auch mal eine Frage in die Runde. Mir ist schon klar dass es keine rechtlich bindende Antwort geben wird, aber vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Kurz zur Vorgeschichte: Wir hatten im Laufe des vergangenen Jahre ein Grundstück gefunden und uns mit dem Besitzer in Kontakt gesetzt. Nach den ersten Gesprächen waren wir überzeugt und wir haben uns darauf geeinigt das Land zu kaufen. Er hat entsprechend dazu mit einem Notar Kontakt aufgenommen und den Vertragsentwurf erstellen lassen.
Das Grundstück an sich hatte eine eher speziellee Form, es verläuft ober- und unterhalb eine Strasse womit die Grundform einem langgezogenen Dreieck ähnelt. Laut Verkäufer war der Baulinienabstand vom Grundstück aber an der oberen Grenze auf 2m reduziert da er der Gemeinde am unteren Rand des Grundstückes Land abgetreten hatte damit diese Zufahrtsstrasse ausgebaut werden konnte. Die 2m wurden ihm quasi als Gegenleistung versprochen was auch in einem Gemeindeprotokoll ersichtlich war.
Mit dieser Aussage hatten wir mit einem Architekten angefangen ein Projekt für das Grundstück zu erstellen, in den ersten Diskussionen kam von Ihm aber die verwunderte Frage über die vom Verkäufer gemachte Aussage bezüglich der Baulinie des Grunstückes. Seiner Meinung nach handelte es sich bei der Strasse nämlich um eine Kantonsstrasse wo er es noch nie erlebt hätte dass man dort 2m an die Strasse bauen dürfte. Daraufhin haben wir erst mit der Gemeinde und dann mit dem Kanton Kontakt aufgenommen und nach längeren Abklärungen die Aussage erhalten dass dort normalerweise 6m (womit das Grundstück nicht bebaubar wäre) gelten, eventuell aber eine Vorbaulinie von 4m bewilligt werden würde (Ortsbild). Das Projekt das wir mit dem Architekten geplant hatten hätte aber auch bei dieser Baulinie nicht mehr wirklich umgesetzt werden können.
Mit diesen neuen Informationen haben wir dann dem Verkäufer mitgeteilt dass wir vom Kauf aufgrund dieser neuen Information absehen werden.
Jetzt nach dem Jahreswechsel haben wir vom Kanton Solothurn eine Rechnung über die bezogenen Leistungen vom Notar erhalten, die nach Rücksprache mit dem Verkäufer voll zu unseren Lasten gehen soll. Im ersten Gespräch hatten wir uns zwar bereit erklärt die Notarkosten zu übernehmen (Grundstück war im Gegenzug dafür sehr günstig), dies aber natürlich unter dem Glauben den Vertrag unter den genannten Bedingungen abzuschliessen.
tl;dr (too long, didn't read)
Langer Rede (sorry ;-) ) kurze Frage: Ist es wirklich so dass wir unter diesen Bedingungen die vollen Notarkosten tragen müssen? Wir haben uns mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und eine 50:50 Kostenaufteilung vorgeschlagen, er besteht aber auf der im Vorvertrag gemachten Klausel dass wir Notarkosten übernehmen. Seiner Meinung nach auch wenn wir jetzt doch nicht kaufen wollen.
Was meint ihr zu der Situation, hat jemand schonmal so eine Erfahrung mit einem Notarvertrag gemacht der dann doch nicht zustande ist? Wir können der Rechnung wohl beim Kanton widersprechen, ich kann aber nicht einschätzen auf welcher Grundlage anschliessend dann entschieden wird wer schlussendlich bezahlen muss.
Besten Dank für ein paar Gedanken zu dem Thema.
Grüsse
Christian